Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium - WiSe 2026/2027
Wahl Schwerpunkt
Ein Schild mit der Aufschrift "Prüfung".
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Raum 2.41
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Mo. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Di. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Mi. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Do. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Leitung:
Dr. Liane Hartung
Postadresse:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Geschäftsführung
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Standort:
Carl-Zeiß-Str. 3, 2. OG, Zi. 2.51
Tel.: + 49 (0) 3641 / 9 - 42006
Fax: + 49 (0) 3641 / 9 - 42002
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
E-Mail: liane.hartung@uni-jena.de
Sachbearbeiterin:
Bianca Kraus
Postadresse:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Prüfungsamt
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Standort:
Carl-Zeiß-Str. 3, 2. OG, Zi. 2.41
Tel.: + 49 (0) 3641 / 9 - 42005
Fax: + 49 (0) 3641 / 9 - 42002
Sprechzeiten:
Mo. 10:00 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Di. 10:00 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Mi. 10:00 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Do. 10:00 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
E-Mail: bianca.kraus@uni-jena.de
Das Prüfungsamt ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
Bitte stellen Sie Anträge und Anfragen über den Service Desk der FakultätExterner Link.
Bitte beachten Sie folgende WICHTIGE FRISTEN im Schwerpunktbereich:
Anmeldung zum Schwerpunktbereich
- Anmeldefrist Wintersemester: bis 01.09.
- Anmeldefrist Sommersemester: bis 01.03.
(Die Anmeldung erfolgt über unseren Service-Desk.)
Anmeldung zu den Schwerpunktklausuren:
Unter "Aktuelle Mitteilungen des Prüfungsamtes" wird rechtzeitig über die 2-wöchige
Anmeldefrist informiert. Im Sommersemester liegt diese Frist im Juni, im Wintersemester im Januar. (Die Anmeldung erfolgt über unseren Service-Desk.)
Anmeldung zur Wissenschaftlichen Arbeit:
Die Anmeldung erfolgt bis zum 28.02. für das Sommersemester, bis zum 31.07. für das
Wintersemester am jeweiligen Lehrstuhl.
Absolvieren des Schwerpunktbereiches
- bis zum Ende des 13. Fachsemesters ( + ggf. eine Verlängerung durch "Corona
Freisemester")
Bitte beachten Sie zu Wiederholungsprüfungen:
Modulprüfungen, die nicht bestanden wurden oder als nicht bestanden gelten, können in der Regel einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung der Prüfung ist jeweils am Beginn des folgenden Semesters (April/Oktober) möglich und wird als Klausur stattfinden.