Neue Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (Inkrafttreten 24.01.2026)

Übergangsregelung zur Gültigkeit
Information

Die neue Schwerpunktbereichsprüfungsordnung ist am 24.01.2026 in Kraft getreten.
Einsehen können Sie diese hierpdf, 322 kb.

Bitte beachten Sie folgende Übergangsregelung:

Hat man den Schwerpunkt komplett abgeschlossen und das Zeugnis weist ein Ausstellungsdatum vor dem 24.01.2026 aus, muss man sich nach § 55 Abs. 1 S. 2 ThürJAPO spätestens zum Termin 1/2027 zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden. Sollte das aus wichtigem Grund nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, beim JPA die Weitergeltung des "alten" Schwerpunktzeugnisses zu beantragen. Nicht erfasst werden von dieser Vorschrift mithin einzelne Prüfungen, die vor dem 24.01.2026 bestanden worden sind oder die Teilnahme an einem Verbesserungs- oder Wiederholungsversuch an der Staatsprüfung.