Verleihung eines integrierten Bachelorgrades
Rechtsgrundlage
Die Verleihung des in den Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) integrierten Bachelorgrades richtet sich nach der Ordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur Verleihung des akademischen Grades eines „Bachelor of Laws (LL.B.)“ vom 12. Februar 2025pdf, 232 kb.
Allgemeine Fragen
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Was ist der integrierte Bachelor?
Der integrierte Bachelor ist ein akademischer Grad („Bachelor of Laws“, LL.B.), der im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena verliehen wird. Er zertifiziert einen berufsqualifizierenden Abschluss auf Grundlage bereits erbrachter Studienleistungen und eröffnet neue Karrierewege, insbesondere für Studierende, die das Staatsexamen nicht ablegen möchten oder nicht bestanden haben.
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Wo kann ich mich genauer zur Rechtslage informieren?
Maßgeblich ist die „Ordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor of Laws (LL.B.) vom 12. Februar 2025pdf, 232 kb“ (folgend Bachelorordnung) sowie die Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürJAPO)Externer Link in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
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Welche Voraussetzungen zum Erwerb des Bachelors müssen erfüllt sein?
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Jena verleiht den Bachelorgrad auf Antrag, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller als Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung) der Uni Jena
- nach dem 1. Januar 2018 erstmals alle Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen (§ 16 Abs. 1 und Abs. 2 ThürJAPO) und
- eine Bachelorarbeit oder eine äquivalente wissenschaftliche Leistung an der Uni Jena bestanden haben.
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Können Studierende einen Antrag stellen, wenn sie schon vor dem 01.01.2018 die Voraussetzungen für eine Verleihung des akademischen Grades erfüllt haben?
Nein.
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Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 erfüllt sein?
Die Zulassungsvoraussetzungen umfassen
- den Nachweis, dass ein ordnungsgemäßes rechtswissenschaftliches Studium nach § 13 ThürJAPO absolviert wurde.
- die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen aller Pflichtfächer sowie an Wirtschaftswissenschaften für Juristinnen und Juristen.
- den Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung.
- die vollständige Absolvierung der praktischen Studienzeiten.
- Leistungsnachweise über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Rechts- oder Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie.
- Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.
- Nachweis über eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen Sprachkurs mit juristischem Schwerpunkt gemäß § 5a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 DRiG.
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, die Schlüsselqualifikationen im Sinne des § 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG zum Gegenstand hatte.*
* Ausnahme von der Nachweispflicht: Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen ist bei der Beantragung des integrierten Bachelorgrades bis zum Ablauf der Anmeldefrist für den Prüfungsdurchgag 1/2027 der Staatlichen Pflichtfachprüfung in Thüringen nicht nachzuweisen. Die Anmeldefrist für die Staatliche Pflichtfachprüfung kann auf den Seiten des Thüringer JustizprüfungsamtesExterner Link eingesehen werden.
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Muss man das gesamte Studium an der Friedrich-Schiller-Universität absolviert haben bzw. ist eine Verleihung möglich, wenn der/die Studierende in einem anderen Bundesland studiert bzw. studiert hat?
Der integrierte Bachelorgrad kann nur an Antragstellerinnen und Antragstellern verliehen werden, die als Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung) an der Uni Jena immatrikuliert sind bzw. waren und die die weiteren Voraussetzungen nach § 2 der Bachelorordnung erfüllen.
Studierende, die den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung) bislang an einer anderen Hochschule studieren/studiert haben, können den Abschluss, ohne dass sie sich an der Uni Jena im Examensstudiengang immatrikulieren, nicht beantragen.
Studienortwechsler beachten bitte: Um sich im Examensstudiengang an der Uni Jena immatrikulieren zu können, müssen noch die für den Studiengang maßgeblichen Prüfungsansprüche (dies sind: Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich, Staatliche Pflichtfachprüfung) bestehen; Nachweise hierzu sind im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens zwingend vorzulegen. Studierende anderer Hochschulen, die dort die Staatliche Pflichtfachprüfung im Erstversuch nicht bestanden haben und nun an die Uni Jena und in den Zuständigkeitsbereich des Thüringer Justizprüfungsamtes wechseln möchten, kontaktieren bitte vorab das Thüringer Justizprüfungsamt in ErfurtExterner Link, da geklärt werden muss, ob im Rahmen eines laufendes Prüfungsverfahrens (betreffend die Staatliche Pflichtfachprüfung) ein Wechsel möglich ist (Erfordernis gemäß § 28 Abs. 4 ThürJAPO). Ist kein Wechsel möglich, kann der/die betreffende Studierende sich nicht an der Universität Jena im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) immatrikulieren.
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Kann die wissenschaftliche Arbeit im Schwerpunktbereichsstudium als Bachelorarbeit anerkannt werden?
Ja, eine wissenschaftliche Arbeit, die im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfolgreich absolviert wurde (= bestanden), kann gemäß
§ 3 Abs. 1 der Bachelorordnung als Bachelorarbeit anerkannt werden.
Probeseminararbeiten gelten jedoch ausdrücklich nicht als Bachelorarbeit. -
Kann eine an einer anderen Hochschule erbrachte wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums als Bachelorarbeit anerkannt werden?
Nein, da nach der geltenden Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 15. Januar 2026pdf, 272 kb eine Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten, die an einer anderen Universität angefertigt worden sind, nicht möglich ist (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 und 9 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung).
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Welche Leistungen fließen in die Bachelornote ein?
Die Bildung der Abschlussnote erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 der Bachelorordnung aus dem Durchschnitt der Noten der gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 ThürJAPO erbrachten Leistungsnachweise, der Noten der Probehausarbeiten (Zulassungshausarbeiten), der Note der mündlichen Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich sowie der Note der Bachelorarbeit gemäß § 2 Satz 1 Nr. 2 Bachelorordnung, die mit doppelter Gewichtung einfließt.
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Welche Chancen eröffnet der Bachelor of Laws?
Der Bachelor of Laws ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterprogramms berechtigt, sofern die Bedingungen des jeweiligen Masterprogramms erfüllt sind.
Darüber hinaus ermöglicht er den Berufseinstieg in vielfältige Berufsfelder, wie dem öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft (z.B. Unternehmen, Versicherungen). Der Zugang zu den „klassischen“ juristischen Berufen (Anwaltschaft, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) kann allerdings nicht beschritten werden; hierfür müssen das 1. und 2. Juristische Staatsexamen erfolgreich absolviert werden.
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Werden mit den Abschlussdokumenten ECTS-Punkte (Credit Points) ausgewiesen?
Nein, da der Bachelorabschluss ein in den nicht modularisierten rechtswissenschaftlichen Examensstudiengang integrierter Studienabschluss ist, für den selbst keine ECTS-Punkte vergeben werden.
Antragsverfahren und Verleihung des integrierten Bachelorgrades
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An wen ist der Antrag auf Verleihung des integrierten Bachelors zu richten?
Der Antrag ist formgerecht an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu richten (§ 5 Abs. 1 Bachelorordnung).
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Wo müssen die Unterlagen und der Antrag eingereicht werden?
Die vollständigen Unterlagen sind über den Service Desk der Fakultät einzureichen.
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Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Eine Übersicht zu den erforderlichen Nachweisen können Sie im Antragsformular auf dem Service Desk der Fakultät einsehen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät.
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Wie lange beträgt die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 4 - 6 Wochen.
Sollten Sie Ihre Zeugnisunterlagen früher benötigen, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt. -
In welcher Form wird der Bachelor verliehen?
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen stellt die Universität ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde, ein Transcript of Records sowie ein Diploma Supplement (in deutscher und englischer Sprache) aus.
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Welche finanziellen oder rechtlichen Auswirkungen hat der integrierte Bachelor, insbesondere im Hinblick auf BAföG?
Nach § 7 Abs. 1b BAföG wird die Ausbildungsförderung auch geleistet, nachdem dem Auszubildenden ein Bachelor verliehen wurde.
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Kann der Bachelorgrad auch ohne erfolgreiches 1. Staatsexamen erlangt werden?
Ja, die Verleihung setzt nicht voraus, dass das 1. Staatsexamen/Erste Prüfung bestanden oder versucht wurde. Ausreichend ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und eine bestandene Bachelorarbeit (oder äquivalente Leistung) vorliegen. Die Verleihung ist daher auch dann möglich, wenn die staatliche Pflichtfachprüfung entweder nicht absolviert wurde oder nicht (erstmalig oder endgültig) bestanden wurde.
Antragstellung & Ansprechpartner bei Fragen zum Antragsverfahren
Um den Bachelorgrad zu beantragen, nutzen Sie bitte den Service Desk der Fakultät.
Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Raum 2.41
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
- bianca.kraus@uni-jena.de
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