Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung)
Sie finden nachfolgend prüfungsamtliche Informationen zu relevanten Studienabschnitten und Prüfungen.
Möchten Sie sich zum Studienablauf und den wesentlichen Studienabschnitten informieren? Dann informieren Sie sich bitte hier.
Allgemeines
-
BAföG - Formblatt 5
Benötigen Sie für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester bzw. den ersten Antrag auf BAföG im höheren Fachsemester einen Leistungsnachweis, bringen Sie bitte das Formblatt 5: Bescheinigung nach § 48 BAföG - LeistungsnachweisExterner Link im Prüfungsamt vorbei.
Eine alleinige Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses beim Studierendenwerk genügt für eine weitere Förderung nicht aus.
-
Leistungsnachweis | Transcript of Records
Einfache Leistungsübersicht
Zum Nachweis bereits absolvierter Prüfungsleistungen unter Angabe des jeweiligen Semesters kann eine Leistungsübersicht erstellt werden. Die Übersicht enthält keine Angaben zu SWS oder Credit Points (ECTS).
Für die Erstellung dieses Dokuments ist das Prüfungsamt der Fakultät zuständig. Bitte wenden Sie sich an Frau Bianca Kraus, E-Mail: bianca.kraus@uni-jena.de.
Bitte beachten Sie, dass im Prüfungsamt keine Grundlagenscheine, Hausarbeite etc. verwaltet werden. Sollten Sie eine Abbildung auf der Übersicht wünschen, weisen Sie bitte die zusätzliche Leistungen (möglichst gegen Vorlage des Originals) nach.Transcript of Records
Ein Transcript of Records dokumentiert sämtliche nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Studiums an der Fakultät erbracht wurden. Ergänzt wird die Übersicht durch Angaben zu den SWS der Lehrveranstaltungen sowie ECTS-Angaben.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Studiendekanat der Fakultät.
-
Nachteilsausgleich
Studierende, die wegen Erkrankung einen Nachteilsausgleich benötigen, wenden sich bitte frühstmöglich vor den Klausuren mit ihrem Antrag und ärztlichen Nachweisen an das Prüfungsamt der Fakultät.
-
Praktische Studienzeit ("Praktika")
Sämtliche Fragen zur Praktischen Studienzeit richten Sie bitte an das Thüringer JustizprüfungsamtExterner Link, da die Universität hierfür nicht der zuständige Ansprechpartner ist.
-
Prüfungsunfähigkeit
Änderung bei Feststellung und Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
Bislang wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-B), in der Regel i. V. m. der ärztlichen Bestätigung / Attestierung des behandelnden Arztes über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als Nachweis gemäß den Regularien der Prüfungsordnung anerkannt.
Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt ab 1.1.2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber). Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist.
Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen.Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der "krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit" und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erstellt.
Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.
Das entsprechende Formular ist ebenfalls unter der Rubrik "Anträge und Formulare" zu finden.
- Hinweis für Zwischenprüfungen:
Die Vorlage des Formulars beim Prüfungsamt ist nicht notwendig.
Bitte verwahren Sie die ärztlichen Unterlagen für einen möglicherweise später notwendig werdenden Härtefallantrag selbst.
- Hinweis für Zwischenprüfungen:
Grundstudium ("Zwischenprüfungsphase")
-
Zwischenprüfung
Um die Zwischenprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen je Rechtsgebiet (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht) 2 Zwischenprüfungsklausuren, und damit 6 Klausuren, als bestanden nachgewiesen werden.
Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des vierten Fachsemesters (Studienbeginn im Wintersemester) bzw. bis zum Ende des fünften Fachsemesters (Studienbeginn im Sommersemester) abzulegen.
Prüfungsteilnehmer, die in dieser Zeit die Zwischenprüfung nicht bestanden haben, können die noch fehlenden Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des sechsten Fachsemesters (Studienbeginn im Wintersemester) bzw. siebten Fachsemesters (Studienbeginn im Sommersemester) erbringen. -
Härtefallantrag
Wichtige Hinweise zur Möglichkeit eines Härtefallantrages finden Sie hier [pdf, 29 kb]Externer Link .
-
Zwischenprüfungszeugnis
Das Zwischenprüfungszeugnis kann nach Vorliegen aller notwendigen Prüfungsleistungen (d.h. mindestens zwei erfolgreich abgelegte Klausuren im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht sowie Strafrecht, vgl. Zwischenprüfungsordnung) persönlich, telefonisch oder per e-mail (Matrikel-Nummer nicht vergessen!) im Prüfungsamt beantragt werden. In der Regel liegt das Zeugnis nach zwei Tagen zur Abholung bereit.
Achtung: die Abholung sollte persönlich erfolgen.
Bei Verlust des Zwischenprüfungszeugnisses kann ein Antrag auf ZweitausfertigungExterner Link gestellt werden (Kosten: 25 Euro).
Sofern noch nicht alle Zwischenprüfungsleistungen vorliegen, kann eine Leistungsbescheinigung ausgestellt werden. Auch diese ist im Prüfungsamt persönlich, telefonisch oder per e-mail zu beantragen.
Hauptstudium
Neben weiteren Pflichtfachvorlesungen sind im Hauptstudium insbesondere die "Übungen für Fortgeschrittene" in allen drei Rechtsgebieten zu absolvieren. Informationen zum Ablauf der Übungen und zu den Abgabefristen für Hausarbeiten entnehmen Sie bitte den Informationen auf den entsprechenden Lehrstuhlseiten.
Übungsscheine erhalten Sie ausschließlich bei demjenigen Lehrstuhl, bei dem Sie Ihre Übung absolviert haben.
Schwerpunktbereichsstudium
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise, Fristen und Mitteilungen zum Schwerpunktbereichsstudium.
Studierende, die an einem Seminar im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums teilnehmen möchten, finden weitere Informationen zur Seminaranmeldung sowie zum Ablauf des Seminars auf der Internetpräsenz des Lehrstuhls, an dem das Seminar angeboten wird.
Ihre Prüfungsergebnisse der Schwerpunktklausuren können Sie nach erfolgter Korrektur an dieser Stelle einsehen.
Verleihung des integrierten Bachelorgrades (LL.B.)
Umfangreiche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren finden Sie im FAQ zum integrierten Bachelorgrad.