Neue Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (noch nicht in Kraft getreten)

Anmeldung zur möglichen 4. Klausur unter Vorbehalt
Information

Nach § 15 Abs 1 Satz 2 der neuen, bisher noch nicht in Kraft getretenen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung, wird in Zukunft die Teilnahme an bis zu vier Abschlussklausuren möglich sein (bisher waren es drei Klausuren). 

Wir erwarten das Inkrafttreten im Monat Januar, möglicherweise noch vor dem Beginn der Prüfungsphase. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich aktuell unter Vorbehalt bereits zu einer 4. Klausur anzumelden. 
Die Anmeldung erfolgt, wie gewohnt, über den ServiceDeskExterner Linkmit der Bitte, die entsprechende Klausur über das Freitextfeld mit "4. Klausur" zu benennen. 

Der Anmeldezeitraum zu den Schwerpunktklausuren verläuft vom 05.01.2026 bis 18.01.2026.

Wenden Sie sich bei Fragen gern an das Prüfungsamt!