Hörsaaö

Rechtswissenschaft

Erste Prüfung
Hörsaaö
Foto: Hofmann
  • Anträge & Dokumente

    Im Downloadbereich finden Sie Antragsformulare, Hinweisblätter, Links zu Ausbildungsvorschriften und Musterstudienpläne für sämtliche Studiengänge der Fakultät.

    Studienorganisation

Jura auf einen Blick

Studienverlauf Jura/Examen_Stand 2026

Grafik: Amy Rossade, Christiane Fischer

Studienanfang & Grundstudium

Das Grundstudium im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) umfasst in der Regel die ersten vier bzw. fünf Fachsemester und endet mit dem Erwerb der Zwischenprüfung. 

Studienanfang: Studieneinführungstage und studentisches Mentorenprogramm der Studieneingangsphase

Alle Studienanfänger/innen sind herzlich eingeladen, zu Beginn ihres ersten Semesters an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an den Studieneinführungstagen teilzunehmen. Im Rahmen der STET erhalten Teilnehmer/innen - vermittelt durch studentische Mentorinnen und Mentoren der Fakultät - alle notwendigen Informationen zum Studienstart, so insbesondere

  • Hinweise und Hilfsstellung zur Erstellung des eigenen "Stundenplanes", 
  • Tipps zur Studiengestaltung sowie zu wichtigen Studienabschnitten (z.B. zur Zwischenprüfung),
  • Informationen zu digitalen Lehr- und Lern-Programmen und den Services der FSU Jena (z.B. Friedolin, Moodle). 

Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, erste Kontakte zu Kommilitonen:innen des eigenen Studiensemesters sowie zu Vertreter:innen der Fachschaft "Rechtswissenschaft" zu knüpfen. 

Ab Vorlesungsbeginn schließt sich das studentische Mentorenprogramm der Studieneingangsphase an. Weitere Informationen zum Programm des aktuellen Semesters finden Sie auf der Veranstaltungswebsite. Darüber hinaus bietet die Fakultät ein Akademisches Mentorat an.

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Zwischenprüfung 

Das Grundstudium endet mit dem Erwerb der Zwischenprüfung. Diese ist bis zum Ende des vierten Fachsemesters abzulegen (§ 1 Abs. 1 S. 2 ZwPrüfO). Sofern das Studium im Sommersemester begonnen wurde, ist die Zwischenprüfung bis zum Ende des fünften Fachsemesters abzulegen.

Zwischenprüfung

Grafik: Christiane Fischer
  • Welche Leistungen müssen abgelegt werden, um die Zwischenprüfung erfolgreich zu absolvieren?

    Nach § 3 Abs. 2 ZwPrüfO ist die erfolgreiche Teilnahme (mind. 4 Punkte) an

    • zwei Klausuren aus den Fächern des Zivilrechts (BGB AT; Schuldrecht AT; Schuldrecht BT; Sachenrecht)
    • zwei Klausuren aus den Fächern des Öffentlichen Rechts (Staatsorganisationsrecht; Grundrechte; Verwaltungsrecht AT; Europarecht)
    • zwei Klausuren aus den Fächern des Strafrechts (Strafrecht AT; Strafrecht BT; Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung)

    erforderlich.

  • Muss eine extra Anmeldung zu den Klausuren im Rahmen der Zwischenprüfung erfolgen?

    Grundsätzlich nein. Falls eine Anmeldung vom jeweiligen Lehrstuhl verlangt wird, dient dies zu rein organisatorischen Zwecken (Anzahl Sachverhalte/Plätze bzw. Größe des Hörsaals).

  • Was passiert wenn ich durch eine Klausur durchgefallen bin?

    Eine Wiederholung der betreffenden Klausur ist möglich, wenn die Lehrveranstaltung erneut angeboten wird (siehe Musterstudienpläne).

  • Können Prüfungsleistungen (Noten) durch Wiederholung verbessert werden?

    Eine Notenverbesserung ist nicht möglich (§ 9 ZwPrüfO).

  • Wofür ist die Zwischenprüfung notwendig?

    Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Großen Übungen im Rahmen des Hauptstudiums (§ 6 Abs. 2 S. 1 StO). Zudem zählt die bestandene Zwischenprüfung zu einer der Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAPO).

  • Sind die Probehausarbeiten Teil der Zwischenprüfung?

    In den drei großen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) ist jeweils eine Probehausarbeit anzufertigen. Das erfolgreiche Absolvieren dieser (mit mind. 4 Punkte) ist für die Ablegung der Zwischenprüfung nicht relevant, jedoch für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene notwendig (§ 6 Abs. 2 S. 1 StO).

  • Was passiert, wenn die Zwischenprüfung nicht innerhalb der vier bzw. fünf Semester als bestanden gilt?

    Nach § 7 Abs. 1 ZwPrüfO können die fehlenden Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des sechsten Fachsemesters bzw. bei Beginn im SoSe bis zum Ende des siebten Fachsemesters erbracht werden. Allerdings kann diese Frist in Fällen besonderer Härte noch einmal um ein oder mehrere Semester verlängert werden, vgl. § 8 ZwPüfO.

    Siehe hierzu außerdem das Merkblatt für Härtefallanträge.

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Grundlagenschein

Der Grundlagenschein kann in einer Lehrveranstaltung zur Rechts- oder Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie erworben werden (§ 16 Abs. 2 Satz Nr. 1 ThürJAPO). Die jeweils angebotenen Vorlesungen sind im MusterstudienplanExterner Link mit dem Kürzel „GK“ (= Grundlagenscheinklausur) zu finden.

  • Muss der Grundlagenschein im ersten Semester absolviert werden?

    Nein, der Grundlagenschein muss nicht im ersten Semester erworben werden. Jedoch wird eine Absolvierung während der ersten Semester empfohlen.

  • Wofür braucht man den Grundlagenschein?

    Der Grundlagenschein ist eine Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürJAPO).

Sprachenschein

Der Sprachenschein ist gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 ThürJAPO im Rahmen einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs zu erwerben. 

Für die Ablegung des Sprachenscheins bietet das von der Fakultät angebotene Law & Language Center verschiedene Lehrveranstaltungen an. 

  • Zu welchem Zeitpunkt im Studium ist es empfehlenswert, den Sprachenschein zu absolvieren?

    Der Sprachenschein kann grundsätzlich zu einem selbst gewählten Zeitpunkt im Laufe des Jurastudiums erbracht werden. Empfehlenswert ist allerdings eine Ablegung während des Grundstudiums.

    Lehrveranstaltung "English for Law students"

    Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltung nicht gleich im ersten Semester zu besuchen, da zum besseren Verständnis der Lehrinhalte Grundkenntnisse des deutschen Rechtssystems hilfreich sind. 

  • Wofür wird der Sprachenschein benötigt?

    Dieser Nachweis ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ThürJAPO.

Schlüsselqualifikationen

Der Schlüsselqualifikationsnachweis ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ThürJAPO im Rahmen einer Lehrveranstaltung, die Schlüsselqualifikationen im Sinne des § 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG zum Gegenstand hat, zu erwerben.

Das semesterweise wechselnde Lehrveranstaltungsangebot in diesem Bereich kann im elektronischen VorlesungsverzeichnisExterner Link eingesehen werden. 

  • Zu welchem Zeitpunkt im Studium ist es empfehlenswert, den Schlüsselqualifikationsnachweis zu absolvieren?

    Der Schlüsselqualifikationsnachweis kann grundsätzlich zu einem selbst gewählten Zeitpunkt im Laufe des Jurastudiums erbracht werden. 

  • Wofür wird der Schlüsselqualifikationsnachweis benötigt?

    Dieser Nachweis ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ThürJAPO.

Praktische Studienzeit ("Praktika")

Bitte beachten Sie: 
Für alle Fragen rund um die Praktische Studienzeit ist ausschließlich das Thüringer Justizprüfungsamt in Erfurt der zuständige Ansprechpartner (https://justiz.thueringen.de/jpa/studium).

Sie finden daher nachfolgend lediglich ein paar allgemeine Informationen, die nur für eine erste Orientierung gedacht sind. 

  • Wie viele Wochen Praktika müssen absolviert werden?

    Die praktische Studienzeit beträgt insgesamt 13 Wochen. Davon sind jeweils 3 Wochen bei einem Gericht und in einer Verwaltung abzuleisten. Für die übrigen 7 Wochen steht die Wahl der Praktikumsstelle frei. Zu beachten ist, dass die gesamten 13 Wochen auch an einer Praktikumsstelle abgeleistet werden können, sofern diese einen Bezug zu dem Schwerpunktbereich aufweist (vgl. § 15 ThürJAPO).

  • Wofür ist die Ablegung der Praktika notwendig?

    Die Teilnahme an der praktischen Studienzeit ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 Abs. 1 Nr. 4 ThürJAPO

Hauptstudium

Das Hauptstudium wird in der Regel zwischen dem vierten und sechsten Semester absolviert. Eine gesetzlich geregelte Frist, bis wann die Übungen für Fortgeschrittene abgeschlossen sein müssen, besteht nicht.

Übungen für Fortgeschrittene im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht 

Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene (sog. Große Übungen) ist in den jeweiligen Teilrechtsgebieten Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht erforderlich.

 

  • Welche Leistungen müssen innerhalb der Übungen für Fortgeschrittene abgeleistet werden?

    Für das erfolgreiche Absolvieren einer Großen Übung muss jeweils eine von den drei angebotenen Übungsklausuren während der Vorlesungszeit sowie eine von zwei angebotenen Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit (vor oder nach der Vorlesungszeit, in der die jeweilige Große Übung absolviert wird) bestanden werden (mindestens „ausreichend“, 4 Punkte).

    Zum Erhalt eines Übungsscheines müssen die beiden Teilleistungen (Klausur, Hausarbeit) in einem Studienhalbjahr erbracht worden sein (§ 6 Abs. 2 S. 3 StO).

  • Muss ich an allen drei angebotenen Klausuren teilnehmen?

    Grundsätzlich nein. Für das Absolvieren der Großen Übung bedarf es einer von den drei angebotenen Klausuren (siehe oben) mit mind. 4 Punkten. Sollte die erste angebotene Klausur bereits bestanden worden sein, hindert dies nicht an der Teilnahme an den anderen zwei Klausuren zu Verbesserungs- oder Übungszwecken.

    Zu beachten ist, dass der jeweilige Lehrstuhl die Teilnahme an der dritten Klausur auf Studierende beschränken kann, die die ersten beiden Klausuren mitgeschrieben, aber nicht bestanden haben bzw. an der Teilnahme durch Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund gehindert waren (§ 6 II 4 StO).

  • Was passiert, wenn ich eine oder beide Hausarbeiten nicht bestehe?

    Für das Bestehen der Große Übung ist das erfolgreiche Absolvieren (mind. 4 Punkte) einer Hausarbeit notwendig (siehe oben). Wird die erste angebotene Hausarbeit vor Beginn der Vorlesungszeit nicht bestanden, so besteht die Möglichkeit, die zweite angebotene Hausarbeit nach der Vorlesungszeit zu absolvieren. Misslingt dies ebenfalls, so gilt die Große Übung insgesamt als nicht bestanden, vgl. § 6 II 3 StO („innerhalb eines Semesters“).

  • Werden die Übungen in den einzelnen Rechtsgebieten jedes Semester angeboten?

    Ja, die Übungen für Fortgeschrittene werden in den einzelnen Teilrechtsgebieten jedes Semesters angeboten.

    Siehe hierzu zudem: „Wiederholungsmöglichkeiten“ im Rahmen der MusterstudienpläneExterner Link

  • Wie und wo erhalte ich den Übungsschein?

    Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein sog. Übungsschein, der die Noten aller bestandener Klausuren und Hausarbeiten beinhaltet, ausgestellt. Dieser wird vom jeweiligen Lehrstuhl, der die Große Übung durchgeführt hat, ausgegeben.

  • Wofür benötige ich die Absolvierung der Übungen für Fortgeschrittene?

    Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürJAPO.

Schwerpunktbereichsstudium

Am 17.12.2025 fand eine Online-Informationsveranstaltung des Studiendekans zur neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung statt, die am 24.01.2026 in Kraft getreten ist. Eine Übersicht zu den wesentlichen Änderungen steht zum Download zur Verfügung:

Info-Material zur neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnungpdf, 292 kb

Die neue Prüfungsordnung für das Schwerpunktbereichsstudium können Sie im HanFRIED einsehen. 


Im Studium wird großer Wert auf die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen gelegt. Ziel der Schwerpunktbereichsausbildung ist es, den Studierenden vertiefte Kenntnisse in einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft zu vermitteln.

Einmal im Jahr findet eine Infoveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium statt. Die Veranstaltung informiert Sie über

- die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium,
- den Ablauf und die Prüfungen im SB-Studium und
- gibt Ihnen zudem eine kurze Vorstellung der einzelnen Schwerpunktbereiche.

Die nächste Infoveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium findet im Sommersemester 2026 statt. Weitere Informationen folgen.
Um weitere Informationen bei Moodle einsehen zu können und um Zugriff auf einen Veranstaltungsmitschnitt zu erhalten, melden Sie sich bitte bei Friedolin zur Veranstaltung anExterner Link.

Welche Schwerpunktbereiche werden an der Fakultät angeboten? 

  • SB 1: Grundlagen des Rechts

    Die Jurisprudenz - neben Theologie und Medizin eine der ältesten Wissenschaften - hat das positive Recht nicht nur systematisch zu interpretieren, sondern auch kritisch zu reflektieren. Hermeneutische und kritische Kompetenz als juristische Schlüssel-qualifikationen erwirbt man am besten durch das Studium der Grundlagendisziplinen: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Juristische Methodenlehre. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet aufgrund ihrer breiten Lehr- und Forschungsbasis in diesen Disziplinen optimale Bedingungen für die (Aus-)Bildung von Juristenpersönlichkeiten, die für ein breites Berufsfeld geeignet und fähig sind, unsere freiheitliche Rechtsordnung in professioneller Weise gerecht zu gestalten.

    Regelmäßig angebotene Lehrveranstaltungen:

    • Historische Grundlagen :

      1. Römische Rechtsgeschichte
      2. Deutsche Rechtsgeschichte
      3. Privatrechtsgeschichte
      4. Strafrechtsgeschichte
      5. Verfassungsgeschichte
      Seminar zu 1. - 5.  
    • Philosophische Grundlagen:

      1. Rechts- und Staatsphilosophie
      2. Rechtstheorie und Rechtssoziologie
      3. Juristische Methoden- und Argumentationslehre
      4. Staats- und Verfassungslehre
      5. Rechtsethik
      Seminar zu 1. - 5.  

    Verantwortlicher: Prof. Dr. Harke


    Rechtsgeschichtliche Quellenarbeit: 

    Thulex: Thüringen - legislativ und exekutivExterner Link

    Datenbank mit amtlichen Drucksachen der Legislative und Exekutive des am 1. Mai 1920 gegründeten Landes Thüringen und der vormaligen thüringischen Einzelstaaten. Gemeinsames Projekt des Landesarchivs Thüringen und der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB).

  • SB 2: Unternehmen und transnationale Wirtschaft

    Überblick

    Der Schwerpunktbereich "Unternehmen und transnationale Wirtschaft" ermöglicht es den Studierenden, sich unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge und in Kooperation mit Praktikern sowohl aus renommierten Anwaltskanzleien als auch aus privaten und öffentlichen Wirtschaftsunternehmen gezielt auf eine Tätigkeit als Wirtschaftsjurist vorzubereiten. Zugleich bieten die in diesem Schwerpunktbereich angebotenen Lehrveranstaltungen sowohl des privaten als auch des öffentlichen Wirtschaftsrechts die Chance für einen Einstieg in den Aufbaustudiengang "Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht" und den Erwerb eines LL.M.oec.  

    Der Schwerpunktbereich 2 umfaßt insbesondere folgende Teilgebiete:

    • Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht 
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Recht der regulierten Wirtschaft

    Aus diesen Teilgebieten werden regelmäßig Lehrveranstaltungen angeboten, die von den Studierenden frei gewählt werden können. Möglich ist - speziell im Hinblick auf die notwendigen Abschlußklausuren gem. § 15 SBPrüfO - sowohl die Kombination verschiedener Veranstaltungen aus einem Teilgebiet als auch aus verschiedenen Teilgebieten. Es ist allerdings empfehlenswert, sich in dem Teilgebiet, in dem das Seminar mit wissenschaftlicher Arbeit belegt wird, umfassende Rechtskenntnisse zu verschaffen; hierzu ist der Besuch möglichst zahlreicher im betreffenden Teilgebiet angebotener Veranstaltungen ratsam.

    Teilbereiche und angebotene Veranstaltungen

    Teilbereich "Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht"
    Der Teilbereich "Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht" baut auf dem Pflichtstoff des Handels- und Gesellschaftsrechts auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse im Recht der Kapitelgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) und im europäischen Gesellschaftsrecht. Das Zusammenspiel von Europarecht und mitgliedstaatlichem Privatrecht lässt sich am stark europarechtlich geprägten Aktienrecht besonders anschaulich darstellen. Angesichts der großen praktischen Bedeutung liegt ein weiterer Schwerpunkt auf dem Sonderrecht für kapitalmarktorientierte Unternehmen(Börsengesellschaftsrecht). Zudem erhalten Studierende einen Überblick über die unternehmensrechtlichen Bezüge (v.a. Umwandlungsrecht, Konzernrecht, Kapitalmarktrecht).

    Folgende Veranstaltungen werden typischerweise angeboten:

    Aufbauend auf den Pflichtstoff-Vorlesungen Handelsrecht und Grundzüge des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts finden - beginnend ab dem Wintersemester 2024/2025 - im Jahresturnus folgende Veranstaltungen statt:

    Wintersemester

    • Unternehmensrecht (Klausur)
    • Seminar zum deutschen und europäischen Unternehmensrecht

    Sommersemester

    • Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht (Klausur)
    • Seminar zum deutschen und europäischen Unternehmensrecht

    Teilbereich "Internationales Wirtschaftsrecht"
    Der dritte Teilbereich umfaßt sowohl die international-privat- als auch die völkerrechtlichen Bezüge des transnationalen Wirtschaftsrechts. Die Vorlesungen und Seminare, an denen auch hochqualifizierte Praktiker mitwirken, vermitteln Kenntnisse aus dem Bereich des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, des Welthandels- und Völkerrechts sowie des Internationalen Einheits- und Schiedsverfahrensrechts. Für die Rechtsgestaltung bei Rechtsverhältnissen mit grenzüberscheitendem Bezug ist ein Grundverständnis dieser Rechtsgebiete unabdingbar.

    Folgende Veranstaltungen werden typischerweise angeboten:

    • Vorlesung: Grundzüge des Internationalen Privatrechts
    • Vorlesung: Wirtschaftsvölkerrecht (Welthandelsrecht)
    • Seminar zum Europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht


    Teilbereich "Recht der regulierten Wirtschaft"
    Der vierte Teilbereich beschäftigt sich mit den privat- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Regulierungsrechts. Beispiele sind die Netzregulierung im Bereich Energie- und Telekommunikation oder das Kapitalmarktrecht, hier speziell das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht. In die Lehre eingebunden sind die Mitglieder des Instituts für Energiewirtschaftsrecht, speziell der Honorarprofessor Dr. Michael Lippert.

    Folgende Veranstaltungen werden typischerweise angeboten:

    • Vorlesung: Energiewirtschaftsrecht
    • Seminar zum Energiewirtschaftsrecht

    Verantwortliche: Prof. Dr. Lübke

  • SB 3: Arbeits- und Sozialrecht

    Im Schwerpunktbereich 3 stehen die Arbeitsbeziehungen und der soziale Schutz im Mittelpunkt. Es geht in ihm zum einen um Fragestellungen aus dem gesamten kollektiven Arbeitsrecht; die angebotenen Veranstaltungen ergänzen somit die Inhalte der Grundvorlesung zum Recht der Arbeitsverhältnisse, welche sich mit individualrechtlichen Themen befasst. In den Veranstaltungen des Schwerpunkts geht es demgegenüber um Fragen des Betriebsverfassungsrechts, des Arbeitskampfrechts sowie des Rechts der Koalitionen. Darüber hinaus werden Veranstaltungen zum arbeitsrechtlichen Verfahrensrecht angeboten. Dazu besteht eine Kooperation mit dem Bundesarbeitsgericht, es nehmen Richter aus Erfurt an den Veranstaltungen des Schwerpunkts teil.

    Darüber hinaus werden im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3 Veranstaltungen zum sozialen Schutz angeboten, es finden also Vorlesungen statt, die das deutsche Sozialrecht zum Gegenstand haben: Insbesondere wird eine Einführung in die allgemeinen Lehren des Sozialrechts angeboten, des Weiteren finden regelmäßig Vorlesungen zum System des Sozialrechts sowie den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung statt.

    Schließlich wird im Schwerpunktbereich 3 auch das europäische Arbeits- und Sozialrecht mit eigenen Veranstaltungen behandelt.

    Lehrveranstaltungen:

    • Vorlesung: System des Sozialrechts  
    • Seminar zur Sozialrechtsprechung 
    • Vorlesung: Organisation der Mitbestimmung  
    • Seminar zum Arbeits- und Sozialrecht
    • Vorlesung: Tarifvertragsrecht  
    • Seminar

    Verantwortlicher: Prof. Dr. Fischer

  • SB 4: Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Medien

    Überblick

    Rechtsgebiete - Als Geistiges Eigentum werden die Schutzgüter für geistiges Schaffen bezeichnet, die dem Inhaber einen absoluten, eigentumsähnlichen Schutz gewähren. Typische Beispiele sind das Patentrecht, das Urheberrecht und das Designrecht. Sie erkennen die schöpferische Leistung an und setzen Anreize für Innovationen.

    Das Wettbewerbsrecht mit dem Kartell- und Lauterkeitsrecht dient dem Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs und sichert somit eine exis-tenzielle Vorbedingung für jedwede Wirtschaftstätigkeit ab.

    Das Medienrecht weist vielfältige Berührungspunkte zum Bürgerlichen Recht, zum Wettbewerbsrecht und zum Recht des Geistigen Eigentums auf. Es beschäftigt sich mit den Massenmedien und ihren speziellen Funktionen sowie mit internetspezifischen Rechtsfragen.

    Anknüpfung an das Pflichtfachstudium - Es handelt es sich bei diesen Rechtsgebieten vielfach um „Sonderdeliktsrecht“ in unterschiedlicher Ausprägung. Aufbauend auf die erworbenen Kenntnisse im Pflichtfachstudium werden die Studie-renden an spezielle Bereiche des (internationalen) Wirtschaftsrechts herangeführt.

    Veranstaltungen

    Im Winter- und Sommersemester werden von den Lehrstühlen regelmäßig die folgenden Veranstaltungen angeboten. Daneben finden in unregelmäßigen Abständen auch weitere Veranstaltungen statt.

    Wintersemester:

    Kartellrecht (Prof. Dr. Alexander)
    Den Gegenstand dieser Vorlesung bilden das europäische und das deutsche Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Das Kartellrecht schützt die Freiheit und die Funktionsfähigkeit des Wettbe-werbs. Es steht in einem engen Sachzusammenhang mit dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb (Lauterkeitsrecht) und richtet sich gegen Praktiken, die den Wettbewerb verhindern, beschränken oder verfäl-schen. In der Vorlesung werden zunächst die materiell-rechtlichen Tatbestände zum Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen vorgestellt (insbesondere Kartellverbot, Missbrauchskontrolle und Zusammen-schlusskontrolle). Darüber hinaus gibt die Vorlesung einen Überblick über die behördliche und private Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht.

    Lauterkeitsrecht (Prof. Dr. Jänich)
    Gegenstand der Vorlesung ist das Recht zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, geregelt im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Lauterkeitsrecht bildet gemeinsam mit dem Kartellrecht das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne. Während das Kartellrecht den Schutz der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs bezweckt, sichert das Lauterkeitsrecht den Schutz des Wettbewerbs, der Wettbewerber sowie der Verbraucher vor Verfälschungen durch unlautere geschäftliche Handlungen. Insbesondere irreführende und aggressive geschäftliche Praktiken werden bekämpft. Im Gegensatz zu den Immaterialgüterrechten gewährt es keine absoluten Ausschließlichkeitsrechte, sondern lediglich abwehrrechtliche Ansprüche. Wie das Markenrecht dient das Lauterkeitsrecht auch dem Schutz vor Irreführungen.

    Sommersemester:

    Urheberrecht* (Prof. Dr. Jänich)
    Das Urheberrecht ist ein Immaterialgüterrecht, das die Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk schützt. Geschützt sind Werke der Literatur, Musik und Kunst, aber auch Computerprogramme und Datenbanken. Durch das Internet hat das Urheberrecht erheblich an Bedeutung gewonnen. Es ist das zentrale Recht des Informationszeitalters. In der Veranstaltung werden unter anderem Erwerb und Inhalt des Rechts, die Lizenzierung von Urheberrechten sowie die Folgen von Rechtsverletzungen erörtert. Aufgrund der stark persönlichkeitsrechtlichen Prägung knüpft das Urheberrecht nahtlos an das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des § 823 Abs. 1 BGB an und kann somit hervorragend als Einstieg in den Gewerblichen Rechtsschutz dienen.

    Patent-/Designrecht* (Prof. Dr. Jänich)
    Patente schützten Innovationen auf allen Gebieten der Technik. Designs von Produktgestaltungen können durch das Designrecht vor Nachahmung geschützt werden. Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das Patentrecht und das Designrecht unter besonderer Berücksichtigung des rechtsgebietsübergreifenden Schutzes von Produktinnovationen und Produktdesigns: Schutzvoraussetzungen, Schutz-umfang, Verletzung, Verwertung und Vernichtung deutscher und (einheitlicher) europäischen Patente, Gebrauchsmuster, deutscher und europäischer Designs einschließlich der Schnittstellen zum Urheber- und Wettbewerbsrecht werden erörtert. Zudem wird die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Verletzungsansprüchen in der Praxis dargestellt.
    (* Die Veranstaltungen Urheberrecht und Patent- und Designrecht finden im jährlichen Wechsel jeweils im Sommersemester statt.)

    Privates Medienrecht / Medienrecht I** (Prof. Dr. Alexander)
    Das Medienrecht ist eine vergleichsweise junge Querschnittsmaterie, die vielfältige Berührungspunkte zum Bürgerlichen Recht, zum Wettbewerbsrecht und zum Recht des Geistigen Eigentums aufweist. Gegenstand dieses Rechtsgebiets sind die vielfältigen Rechtsfragen der Tätigkeit von Massenmedien. Im Vordergrund stehen Presse, Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) sowie journalistisch-redaktionelle Onlineangebote (Telemedien). Die Vorlesung konzentriert sich auf die privatrechtlichen Aspekte des Medienrechts, berücksichtigt dabei aber auch die die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bezüge. Themenschwerpunkte der Vorlesung bilden der Zugang zu Informationen (insbesondere Auskunftsansprüche von Medien und Grenzen der Informationsbeschaffung), der Schutz vor Rechtsverletzungen durch Medien (Persönlichkeits- und Unternehmensschutz) sowie die dadurch ausgelösten Ansprüche.

    Internetrecht / Medienrecht II** (Prof. Dr. Alexander)
    Angesichts der zunehmenden Bedeutung netzbasierter Kommunikation und Leistungen werden in der Vorlesung Internetrecht (Medienrecht II) ausgewählte Problembereiche näher vorgestellt und erläutert. Themenschwerpunkte sind: Geschäftsabschlüsse im Internet, Rechtsverhältnisse auf Internet-Plattformen und ihre Regulierung (insbesondere Bewertungs-, Vertriebs- und Vergleichsplattformen), soziale Netzwerke, Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen im Internet, digitaler Nachlass und Ver-antwortlichkeit für Rechtsverletzungen.
    (** Die Veranstaltungen Privates Medienrecht (Medienrecht I) und Internetrecht (Medienrecht II) finden im jährlichen Wechsel jeweils im Sommersemester statt. Die Vorlesungen bauen nicht aufeinander auf, sondern stehen selbstständig nebeneinander und ergänzen einander. Der Besuch beider Veranstaltungen wird gleichwohl empfohlen, um einen ganzheitlichen Überblick über das Rechtsgebiet zu erhalten.)

    UWG II und Markenrecht (Prof. Dr. Schlingloff)
    Die Veranstaltung vertieft ergänzend zur Vorlesung „Lauterkeitsrecht“ die Rechtsfolgen im UWG. Zusätzlich bietet die Veranstaltung Einblicke in das Verfahren mit Hintergründen aus dem Praxisalltag.
    Weiterhin bietet die Veranstaltung eine systematische Einführung in das gesamte deutsche, europäische und internationale Kennzeichenrecht anhand vieler aktueller Beispielsfälle aus der Praxis, insbesondere von EuGH, BGH und BPatG. Themenschwerpunkte sind u.a.: Erwerb, Schutzumfang und Verwertung von Rechten an Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln nach dem MarkenG, einschließlich Slogans, 3-D-Marken und Farbmarken; Domain-Namen, internetspezifische Verletzungsformen; bekannte und berühmte Marken; Markenpiraterie; Überlappungen mit dem UWG; Schnittstellen zu BGB, UrhG und Design; europäische Unionsmarken; Schutz geographischer Herkunftsangaben; Registerverfahren vor DPMA und EUIPO; Anspruchslehre, Abmahnung, einstweilige Verfügung und Verletzungsprozess.

    Weitere Veranstaltungen:
    Daneben bieten die Lehrstühle in unregelmäßigen Abständen weitere (Vertiefungs-) Veranstaltungen an:

    • Urhebervertragsrecht (Dr. Zentner)
    • Empfohlen wird der Besuch der Schlüsselqualifikationsveranstaltung zum Datenschutzrecht (Dr. Hasse), die einen inhaltlichen Bezug zum Schwerpunktbereich aufweist.

    Verantwortlicher: Prof. Dr. Jänich

    Mehr erfahren
  • SB 5: Vertragsgestaltung, Zivilrechtspflege und Konfliktbewältigung

    Ziele

    Der weitaus größte Teil aller Absolventen eines Jahrgangs ergreift nach Abschluss der juristischen Ausbildung den Beruf des Rechtsanwalts. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, beschäftigt sich der Schwerpunktbereich 5 mit der Durchsetzung des materiellen Rechts in der Praxis. Er vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für eine qualifizierte Prozessführung, Rechtsberatung und Rechtsgestaltung in einer modernen Welt von Bedeutung sind.

    Inhalte

    Inhaltlich werden im Schwerpunktbereich ausgewählte Bereiche des nationalen Zivilrechts vertieft. Darüber hinaus wird in die internationalen Dimensionen des Zivil- und Zivilprozessrechts eingeführt, da diese angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung im Gefolge von Globalisierung und europäischer Integration in den letzten Jahren in der Rechtspraxis an Bedeutung gewonnen haben.

    Lehrveranstaltungen

    Zu den Veranstaltungen, die im Schwerpunktbereich regelmäßig angeboten werden, gehören die folgenden:

    • Vertragsgestaltung
    • Vereins- und Stiftungsrecht
    • Unternehmensrecht
    • Internationales Privatrecht
    • Internationales Prozessrecht
    • Internationales Kaufrecht

    Wegen des Praxisbezugs des Schwerpunktsbereichs wird ein Teil der Lehrveranstaltungen von Rechtsanwälten und Notaren abgehalten.

    Verantwortlicher: Prof. Dr. Harke

  • SB 6: Kriminalwissenschaften

    Das Strafrecht zählt zu den unverzichtbaren Kerngebieten unseres Rechtssystems. Der Schwerpunkt "Kriminalwissenschaften" bildet die Bandbreite dieses Rechtsgebiets ab. So schaffen die Vorlesungen und Seminare dieses Schwerpunktbereichs Grundlagen und Voraussetzungen, die in diversen Berufsfeldern sehr gefragt sind (z. B. Strafgerichte, Jugendgerichte, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft [insbes. Strafverteidigung], Unternehmen, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Polizei oder Ministerien auf Länder- und Bundesebene).

    Ein besonderer Reiz des Studiums der Kriminalwissenschaften geht von seinen interdisziplinären und erfahrungswissenschaftlichen Zusammenhängen aus. Einbezogen sind die rechtsphilosophischen, geschichtlichen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen des Strafrechts, z. B. in Vorlesungen zur Älteren Strafrechtsgeschichte und in Seminaren zur Strafrechtsphilosophie oder zu Grundfragen der Strafrechtsdogmatik. Die Kriminologie befasst sich u. a. mit den Gründen für die Entstehung von Kriminalität, mit ihren Erscheinungsformen und mit den gesellschaftlichen Reaktionen darauf. Ihr Erkenntnisinteresse ist auf Rechtstatsachen gerichtet, also darauf, ob und wie das Recht tatsächlich umgesetzt wird. Sie bietet somit die Möglichkeit, Strafrecht und Strafjustiz gleichsam von außen, aus einer manchmal auch kritischen Distanz wahrzunehmen. Diesen Blick auf das Strafrecht sollen auch Veranstaltungen zum Jugendstrafrecht, Sanktionenrecht und Strafvollzug schärfen.

    Der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts, die ihren Ausdruck u. a. in der Schaffung völkerstrafrechtlicher Normen und internationaler Strafgerichte gefunden hat, widmet sich die Vorlesung "Internationales Strafrecht". Die stetig wachsende Bedeutung des Strafrechts für den ärztlichen und medizinischen Bereich spiegelt sich in Lehrveranstaltungen zum "Medizinstrafrecht" wider. In Lehrveranstaltungen zum "Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht" wird die strafrechtliche Regulierung von Verhalten im Wirtschaftsleben vermittelt und hinterfragt. Die neuartigen Erscheinungsformen der Computer- und Internetkriminalität in einer digitalisierten Welt einschließlich der damit verbundenen strafprozessualen Fragestellungen sind Gegenstand der Vorlesung "Cybercrime".

    Lehrveranstaltungen (Vorlesungen bzw. Seminare):

    • Philosophische Grundfragen des Strafrechts
    • Dogmatische Grundlagen des Strafrechts
    • Geschichte des Strafrechts
    • Kriminologische Grundlagen des Strafrechts
    • Jugendstrafrecht
    • Sanktionenrecht
    • Strafvollzug
    • Internationales Strafrecht (Strafanwendungsrecht, Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht)
    • Medizinstrafrecht
    • Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht
    • Cybercrime
    • Strafprozess und Strafverteidigung

    Verantwortlicher: Prof. Dr. Schramm

  • SB 7: Recht der öffentlichen Verwaltung

    Studierende, die diesen Schwerpunktbereich absolvieren, beschäftigen sich mit der öffentlichen Verwaltung. Auf Juristinnen und Juristen, die diesen Schwerpunktbereich absolviert haben, warten vielfältige berufliche Chancen und interessante Gestaltungsaufgaben. Im Unterschied zu anderen Bereichen geht es dabei oft weniger darum, auf Rechtsverletzungen zu reagieren oder die Streitigkeiten anderer zu verarbeiten. Vielmehr zählt es zu den Anforderungen der modernen öffentlichen Verwaltung, Fachwissen und juristischen Sachverstand zu nutzen, um die Zukunft gemeinwohlorientiert zu gestalten. Zugleich ist das Verwaltungsrecht Grundlage der Kontrollfunktionen, die Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden sowie die Verwaltungsgerichte ausüben. Diese Aufgaben stellen sich auf allen Ebenen, von den Kommunen über das Land bis zum Bund, aber auch für die Europäische Union und zahlreiche Internationale Organisationen.

    Angesichts des breiten Aufgabenspektrums der öffentlichen Verwaltung zeichnen sich die Berufsbilder durch eine große Vielfalt aus und ermöglichen faszinierende Spezialisierungen. In vielen Bereichen bestehen sehr gute Berufsaussichten. Neben Tätigkeiten in der Verwaltung selbst qualifiziert die Teilnahme am Schwerpunktbereich 7 in besonderem Maße zu einer richterlichen Laufbahn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zu einer erfolgreichen Karriere in der Anwaltschaft. Die Aufgaben der Juristinnen und Juristen erfordern die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und gerade in der Ministerialverwaltung auch politiknah zu arbeiten.

    Das Studium im Schwerpunktbereich 7 bereitet Sie auf diese Aufgabenprofile vor. Die Lehrenden legen einen besonderen Akzent auf die übergreifenden Grundfertigkeiten juristischen Arbeitens. Die Veranstaltungen knüpfen vielfach an die aus den Pflichtfächern vertrauten Strukturen und Inhalte des Verfassungsrechts, des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts und des Europarechts an.

    Der Schwerpunktbereich 7 bietet Ihnen eine Fülle aktueller und interessanter Veranstaltungen, die die Vielfalt des öffentlichen Rechts widerspiegeln. Auf dieser Grundlage können Sie, abhängig von Ihren persönlichen Interessen, nach freier Entscheidung Ihr Veranstaltungsportfolio zusammenstellen. Drei exemplarische Spezialisierungen ermöglichen eine thematisch geschlossene Ausrichtung:

    1. Innere Verwaltung

    In der Spezialisierung 1 „Innere Verwaltung“ können Sie aus den folgenden, regelmäßig angebotenen Veranstaltungen auswählen:

    • Vertiefung Bau- und Planungsrecht
    • Umweltrecht
    • Öffentliches Dienstrecht
    • Vertiefung Ordnungsrecht (Versammlungsrecht)
    • Vertiefung Wahl- und Parteienrecht
    • Digitalisierung und Datenschutzrecht

    2. Wirtschaft und Finanzen

    Für die Spezialisierung 2 „Wirtschaft und Finanzen“ werden regelmäßig die folgenden Veranstaltungen angeboten:

    • Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht
    • Öffentliches Wirtschaftsrecht – Vertiefung: Beihilfe- und Vergaberecht
    • Einführung in das Energiewirtschaftsrecht
    • Einführung in das Finanz- und Steuerrecht
    • Besonderes Steuerrecht
    • Bankenaufsicht und Geldpolitik
    • Kartellrecht

    3. Verwaltung global

    Im Rahmen der Spezialisierung 3 „Verwaltung global“ stehen exemplarisch die folgenden, regelmäßig angebotenen Veranstaltungen zur Wahl:

    • Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
    • Wirtschaftsvölkerrecht
    • Recht der Internationalen Organisationen
    • Europäische Menschenrechtskonvention
    • Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht
    • Bankenaufsicht und Geldpolitik

    Über diese drei Spezialisierungen hinaus ergänzt die öffentlich-rechtliche Grundlagenveranstaltung „Allgemeine Staatslehre“ das Angebot im Schwerpunktbereich 4. Für den gesamten Schwerpunktbereich 4 können zudem Vorlesungen aus anderen Schwerpunktbereichen anerkannt werden.

    Verantwortlicher: Prof. Dr. Knauff

  • SB 8: Unionsrecht und internationales Recht

    Der Schwerpunktbereich "Unionsrecht und internationales Recht" umfasst die Rechtsbereiche mit internationalem bzw. europäischem Bezug. Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind damit völker- und unionsrechtliche Normen sowie deren Rückwirkung auf das nationale Recht.

    Der Schwerpunktbereich vermittelt zunächst einen über den Pflichtstoff hinausgehenden, vertieften Einblick in das Recht der Europäischen Union. Hierzu sind neben dem Primärrecht (EUV, AEUV, Grundrechtecharta) auch das Europäische Gesellschafts- und Unternehmensrecht, weite Bereiche des Zivilrechts einschließlich des Internationalen Privatrechts und das Europäische Strafrecht zu zählen. Insgesamt erlauben die Veranstaltungen eine intensive Beschäftigung mit Materien, die aus dem nationalen Recht bekannt sind, aber durch das Unionsrecht intensiv überformt werden.

    Einen weiteren wichtigen Bestandteil des Schwerpunktbereichs bildet die Vertiefung völkerrechtlicher Themen. Neben aktuellen Rechtsfragen, die die internationalen Beziehungen maßgeblich prägen, stehen menschenrechtliche Themen und das Recht Internationaler Organisationen im Vordergrund.

    Die Ausbildung im Schwerpunktbereich bietet Studierenden die Möglichkeit, sich auf Tätigkeiten in Ministerien, Großkanzleien und Unternehmen vorzubereiten. Selbst im Bereich der Justiz sind heute vertiefte Kenntnisse des Unionsrechts unerlässlich. Ferner erlaubt der Schwerpunktbereich den Einstieg in eine Karriere bei der Europäischen Union oder bei einer der zahlreichen Internationalen Organisationen.

    Folgende Lehrveranstaltungen werden typischerweise angeboten:

    • Vorlesung: Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
    • Vorlesung: Europäisches und deutsches öffentliches Wirtschaftsrecht
    • Vorlesung: Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht
    • Vorlesung: Recht der Internationalen Organisationen
    • Vorlesung: Völkerrecht (Vertiefung)
    • Vorlesung: Internationales Privatrecht
    • Vorlesung: Schiedsgerichtsbarkeit/International Arbitration
    • Vorlesung: Völkerstrafrecht
    • Vorlesung: Internationales und Europäisches Strafrecht
    • Übungs- und Examensseminare zu diesen Themen

    Verantwortlicher: Prof. Dr. Ohler

Wichtige Fragen & Antworten
Ab wann und in welchem Umfang können Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums erbracht werden? 

Um am Schwerpunktbereichsstudium teilnehmen zu können, ist eine vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt der Fakultät (§ 6 SB-PO) erforderlich. Um zugelassen zu werden, müssen die antragstellenden Studierenden nachweisen, dass sie 

  • an der Friedrich-Schiller-Universität Jena immatrikuliert sind und
  • die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt haben. 

Die Zulassung ist über den Service Desk der FakultätExterner Link zu beantragen. Bitte beachten Sie die hierfür geltenden Fristen.

In welchem Umfang sind Studien- und Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereichsstudium zu erbringen?

Das SB-Studium umfasst mindestens 14 Semesterwochenstunden (SWS). Innerhalb dieser SWS sind die Prüfungsleistungen zu erbringen.

Welche Prüfungsleistungen sind im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums zu absolvieren?

Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst gemäß § 14 Abs. 1 SB-PO die folgenden Prüfungsleistungen:

  • zwei Abschlussklausuren
  • eine wissenschaftliche Arbeit und 
  • eine mündliche Prüfungsleistung

Beachte zu den Abschlussklausuren: Zulässig ist die Teilnahme an bis zu vier Abschlussklausuren aus verschiedenen Veranstaltungen des Schwerpunktbereiches, für den der/die Studierende zulassen wurde. Die beiden besten Abschlussklausuren fließen in die Gesamtnote des SB-Studiums ein.

Muss man sich für die Teilnahme an SB-Prüfungsleistungen anmelden?

Ja, eine Anmeldung ist für jede einzelne Abschlussklausur erforderlich. 

Um an den Abschlussklausuren teilnehmen zu können, ist eine vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. 

Beachte: Der Anmeldezeitraum hierfür wird auf der Website des Prüfungsamtes bekanntgegeben (WiSe: Januar; SoSe: Juni). Die Anmeldung erfolgt über den Service Desk der FakultätExterner Link. Ohne vorherige Anmeldung ist keine Klausurteilnahme möglich!

Für Seminare melden Sie sich bitte beim jeweiligen Lehrstuhl, bei dem Sie ein Seminar absolvieren möchten, an. 
Für die Wissenschaftliche Arbeit gilt: Das Thema Ihrer Wissenschaftlichen Arbeit erhalten Sie am Lehrstuhl, wo Sie das dazugehörige Seminar absolvieren möchten. Nach Aushändigung des Themenzettels reichen Sie diesen bitte unverzüglich im Prüfungsamt der Fakultät ein. Ab dann läuft die Bearbeitungszeit (s. übernächste Frage).

Welchen Umfang darf die Wissenschaftliche Arbeit haben?

Die Wissenschaftliche Arbeit soll einen Umfang von 65.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen und Fußnoten, ohne Deckblatt, Gliederung, Literatur- und Inhaltsverzeichnis) umfassen.

Welche Bearbeitungszeit gilt für die Wissenschaftliche Arbeit?

Für die Wissenschaftliche Arbeit stehen 6 Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung.

Beachten Sie, dass Schließzeiten der Bibliothek oder Feiertage hierbei nicht zur Verlängerung dieser Frist berechtigen.

In welcher Form ist die Wissenschaftliche Arbeit im Prüfungsamt der Fakultät einzureichen?

Die Arbeit ist in elektronischer Form einzureichen.

Was ist bei der Probeseminararbeit zu beachten? 

Um die Wissenschaftliche Arbeit einschließlich der mündlichen Prüfung absolvieren zu können, muss zuvor an einem anderen Seminar teilgenommen und dort eine Seminararbeit bestanden worden sein (Probeseminararbeit). 

Der Probeseminarschein ist bei Anmeldung zur Wissenschaftlichen Arbeit vorzulegen. (§ 16 Abs. 3 SB-PO)

Kann der Schwerpunktbereich
gewechselt
werden?

Ein Wechsel ist bis zu 2x möglich (§ 7 Abs. 1 SB-PO). 

Der Wechsel ist spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn über den Service DeskExterner Link beim Prüfungsamt der Fakultät zu beantragen.

Bis wann muss das Schwerpunktbereichsstudium abgeschlossen sein?

Das Schwerpunktbereichsstudium ist grundsätzlich bis zum Ende des zehnten Fachsemesters abzuschließen, § 8 Abs. 1 Satz 1 SB-PO (Regelfrist). 

Die Regelfrist darf höchstens um vier Semester überschritten werden (§ 8 Abs. 1 Satz 2 SB-PO). 

Können einzelne Teilprüfungen wiederholt werden? 

Wurde eine Prüfungsleistung nicht bestanden, so kann sie einmal in einer Lehrveranstaltung innerhalb des gewählten Schwerpunktbereiches wiederholt werden. (§ 18 Abs. 1 Satz 1 SB-PO)

Bei der Anmeldung von SB-Prüfungsleistungen über den Service Desk ist anzugeben, ob es sich um einen Erstversuch oder um die Wiederholung einer SB-Prüfungsleistung handelt. 

Beachte: Wissenschaftliche Arbeit und mündliche Prüfung können nur zusammen wiederholt werden. (§ 18 Abs. 1 Satz 2 SB-PO)

Kann die Schwerpunktbereichsprüfung als Ganzes wiederholt werden?

Sind alle erbrachten Prüfungsleistungen beim ersten Versuch jeweils nicht bestanden, kann die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung wiederholt werden. (§ 18 Abs. 2 SB-PO)

Wann gilt die Schwerpunktbereichsprüfung als bestanden?

Die Schwerpunktprüfung ist gemäß § 19 Abs. 1 SB-PO bestanden, wenn 

  • die Prüfungsgesamtnote (bestehend aus zwei Abschlussklausuren, der Wissenschaftlichen Arbeit und der mündlichen Prüfungsleistung, vgl. § 14 Abs. 1 SB-PO) mindestens 4,00 Punkte beträgt und
  • sowohl in der wissenschaftlichen Arbeit mitsamt deren mündlicher Verteidigung als auch in den Abschlussklausuren jeweils mindestens 3,75 Punkte erreicht worden sind.
Muss das Schwerpunktbereichsstudium komplett absolviert sein, wenn man sich zur schriftlichen Examensprüfung anmeldet?

Nein.

Grundsätzlich können Sie Ihr Schwerpunktbereichsstudium selbst organisieren. Sie können es bereits vor oder auch erst nach Teilnahme an der Staatlichen Pflichtfachprüfung absolvieren. Oder Sie absolvieren einen Teil der Studien- und Prüfungsleistungen vor Teilnahme an der Staatlichen Prüfung und die restlichen danach.

Beachte: Sollte das SB-Studium bis zur Teilnahme an der Staatsprüfung noch nicht abgeschlossen sein, ist bei Anmeldung zu dieser Prüfung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Das Dokument erhalten Sie in unserem Prüfungsamt.

Das Ergebnis der bestandenen SB-Prüfung geht zu 30 % in die Examensgesamtnote ein. 

Verliert das "alte" Schwerpunktzeugnis seine Gültigkeit?

Hat man den Schwerpunkt komplett abgeschlossen, das Zeugnis vor dem 24.01.2026 erhalten und das Zeugnis weist ein Abschlussdatum vor dem 24.01.2026 aus, muss man sich nach § 55 Abs. 1 S. 2 ThürJAPO spätestens zum Termin 1/2027 zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden. Sollte das aus wichtigem Grund nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, beim Thüringer Justizprüfungsamt die Weitergeltung des "alten" Schwerpunktzeugnisses zu beantragen. Nicht erfasst werden von dieser Vorschrift mithin einzelne Prüfungen, die vor dem 24.01.2026 bestanden worden sind oder die Teilnahme an einem Verbesserungs- oder Wiederholungsversuch an der Staatsprüfung.

Examensphase

Die Examensvorbereitung erfolgt in der Regel im siebten und achten Semester. Hierdurch kann die Möglichkeit des sog. Freiversuchs an der staatlichen Pflichtfachprüfung gewährleistet werden, siehe hierzu § 29 ThürJAPO.

  • Ist die Teilnahme am Repetitorium der Universität zwingend notwendig?

    Die Ausgestaltung der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen ist jedem individuell überlassen. Eine Pflicht zur Teilnahme am Repetitorium besteht demzufolge nicht.

  • Kostet die Teilnahme am Repetitorium der Universität etwas?

    Nein, das Examensrepetitorium der Universität ist ein kostenfreies Angebot. Es ist lediglich die Abgabe des Semesterbeitrags (wie gewohnt) notwendig.

  • Welche Veranstaltungen werden zusätzlich zum Repetitorium angeboten?

    Zu den Hauptkursen in den Teilrechtsgebieten (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht), die in der Vorlesungszeit angebotenen werden, ist zudem die Teilnahme an Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit und Intensivkursen möglich. Weiterhin bietet die Universität einen sog. Examensklausurenkurs, die Teilnahme an einem Probeexamen und Prüfungssimulationen der mündlichen Prüfungen an.

    Näheres finden Sie hierzu ebenfalls unter: https://www.rewi.unijena.de/examensvorbereitungExterner Link

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung (§ 29 ThürJAPO) wird vom Thüringer Justizprüfungsamt organisiert und durchgeführt. Für eine Anmeldung informieren Sie sich bitte auf den Informationsseiten des Justizprüfungsamtes.

Thüringer Justizprüfungsamt

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Studienfachberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

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