Mit dem Inkrafttreten der neuen SBPrüfO im Januar 2026 wird ein neuer Schwerpunktbereich „Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Medien“ geschaffen (SB 4). Für den Schwerpunktbereich sind insgesamt 14 SWS zu absolvieren. Als Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten (Klausuren) sowie die wissenschaftliche Arbeit und eine mündliche Prüfung zu erbringen.
Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den angebotenen Veranstaltungen, zum empfohlenem Verlauf des Schwerpunktstudiums und zu Karrierechancen, die sich bei einer Vertiefung auf den Gebieten des Geistigen Eigentums, des Wettbewerbs- und des Medienrechts bieten.
Informationen im Detail
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Überblick
Rechtsgebiete
Als Geistiges Eigentum werden die Schutzgüter für geistiges Schaffen bezeichnet, die dem Inhaber einen absoluten, eigentumsähnlichen Schutz gewähren. Typische Beispiele sind das Patentrecht, das Urheberrecht und das Designrecht. Sie erkennen die schöpferische Leistung an und setzen Anreize für Innovationen.
Das Wettbewerbsrecht mit dem Kartell- und Lauterkeitsrecht dient dem Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs und sichert somit eine existenzielle Vorbedingung für jedwede Wirtschaftstätigkeit ab.
Das Medienrecht weist vielfältige Berührungspunkte zum Bürgerlichen Recht, zum Wettbewerbsrecht und zum Recht des Geistigen Eigentums auf. Es beschäftigt sich mit den Massenmedien und ihren speziellen Funktionen sowie mit internetspezifischen Rechtsfragen.
Anknüpfung an das Pflichtfachstudium
Es handelt es sich bei diesen Rechtsgebieten vielfach um „Sonderdeliktsrecht“ in unterschiedlicher Ausprägung. Aufbauend auf die erworbenen Kenntnisse im Pflichtfachstudium werden die Studierenden an spezielle Bereiche des (internationalen) Wirtschaftsrechts herangeführt.
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Perspektiven/Karriere
Innovation und Wettbewerb
Der Schwerpunktbereich Geistiges Eigentum (Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Marken- und Urheberrecht), Wettbewerb (Kartell- und Lauterkeitsrecht) und Medien ist überaus spannend. An der Schnittstelle zwischen Innovation und Wettbewerb wird ein umfangreicher Einblick in einen sehr attraktiven und zukunftsorientierten Teil des Wirtschaftsrechts gewährt. Zudem hat der Schwerpunkt auch einen engen Bezug zur Region. In Jena sind zahlreiche hoch innovative Unternehmen tätig. Das Deutsche Patent- und Markenamt unterhält eine große Dienststelle in Jena.
Berufliche Perspektiven
Trotz seiner Verortung im Zivilrecht sind zahlreiche Bezüge zum Straf- und Öffentlichen Recht vorhanden. Eine Vertiefung in allen drei Säulen ist somit möglich. Dieser Überblick ist nicht nur für eine akademische Laufbahn förderlich. Mit einer Spezialisierung in diesem Bereich stehen beachtliche Einsatzmöglichkeiten in der Wirtschaft, Justiz und Verwaltung bereit. Neben den klassischen Berufsfeldern etwa als Richter in einer auf Geistiges Eigentum spezialisierten Kammer oder Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz oder Medienrecht (in internationalen Sozietäten), bieten sowohl zahlreiche nationale Bundesbehörden, wie das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur als auch Europäische Behörden, wie die Europäische Kommission, das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum Alicante), sowie die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum, Genf) und das Europäische Patentamt mit Sitz München spannende Arbeitsfelder und Karrieremöglichkeiten. Die Fakultät ist in diesen Bereichen hervorragend vernetzt und kann den Studierenden den Weg zu spannenden Betätigungsmöglichkeiten (auch Praktika) eröffnen.
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Empfehlungen für den Studienverlauf
Empfohlener Studienablauf - SB 4: Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Medien
Studienbeginn im Wintersemester
5. Semester Lauterkeitsrecht + Kartellrecht (4 SWS)
6. Semester* Patent-/Designrecht / Urheberrecht** + Privates Medienrecht / Internetrecht** (6 SWS)
+ UWG II und Markenrecht
7. Semester Examensvorbereitung
8. Semester* Examensvorbereitung + Schriftliche Examensprüfung
9. Semester Examensvorbereitung + Mündliches Examen + Übungsseminar*** (2 SWS)
10. Semester Examensseminar (2 SWS)
Studienbeginn im Sommersemester
5. Semester Patent-/Designrecht / Urheberrecht** + Privates Medienrecht / Internetrecht** (6 SWS)
+ UWG II und Markenrecht
6. Semester Kartellrecht + Lauterkeitsrecht (4 SWS)
7. Semester Examensvorbereitung
8. Semester Examensvorbereitung + Schriftliche Examensprüfung
9. Semester Examensvorbereitung + Mündliches Examen + Übungsseminar*** (2 SWS)
10. Semester Examensseminar (2 SWS)
Allgemeine Erläuterungen zum „Musterstudienplan“ des SB 4: „Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Medien“
Diese Darstellung enthält lediglich Vorschläge zur Gestaltung Ihres Schwerpunktbereichsstudiums. Das Schwerpunktbereichsstudium dient dem Erhalt spezifischer Fachkenntnisse in dem belegten Schwerpunktbereich und dem Nachweis, dass die Studierenden in der Lage sind, nach den Regeln der Wissenschaft selbstständig zu arbeiten. Gleichzeitig soll die Teilnahme am Schwerpunktbereichsstudium Anregungen für den späteren beruflichen Werdegang der Studierenden bieten. Deshalb empfiehlt es sich eine Vielzahl von Lehrveranstaltungen zu besuchen, um die eigenen Präferenzen zu ergründen. Nicht jede besuchte Lehrveranstaltung muss mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Gestattet ist die Teilnahme an bis zu vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten, davon sind zwei Abschlussarbeiten als Prüfungsleistungen einzubringen. Von den 14 SWS im Schwerpunktbereichsstudium sind zwei Seminare (jeweils 2 SWS) zu belegen. In einem Seminar ist die wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Über den vorgeschriebenen Besuch der Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS kann selbstverständlich hinausgegangen werden.
Die dargestellte Kombination von Lehrveranstaltungen beruht auf inhaltlichen Verknüpfungen, die einen parallelen bzw. sukzessiven Besuch der Veranstaltungen nahelegen.
Letztlich handelt es sich bei den dargebrachten Rechtsgebieten vielfach um „Sonderdeliktsrecht“ in unterschiedlicher Ausprägung. Aufbauend auf die erworbenen Kenntnisse im Pflichtfachstudium werden die Studierenden an spezielle Bereiche des (internationalen) Wirtschaftsrechts herangeführt.
Zusätzlich zum umfangreichen Lehrangebot im neuen SB 4 bestehen weitere Gestaltungsmöglichkeiten durch die Öffnung von Veranstaltungen anderer Schwerpunktbereiche.
Legende
* Bei Studienbeginn im Wintersemester kann es aufgrund der Teilnahme an Pflichtfachveranstaltungen, insbesondere der großen Übung(en), insgesamt zu einem hohen Veranstaltungsumfang kommen, der Ressourcen in erheblichem Maße bindet. Es kann daher erwogen werden, die Teilnahme an Schwerpunktveranstaltungen in das achte Semester zu verschieben. Eine Kollision mit der staatlichen Pflichtfachprüfung ist auch bei angestrebter Erbringung eines Leistungsnachweises regelmäßig nicht zu befürchten, da die schriftlichen Abschlussarbeiten meist Ende August bzw. Anfang September, die Abschlussklausuren zu den Schwerpunktveranstaltungen dagegen grundsätzlich in der letzten Vorlesungswoche (Juli) stattfinden.
** Die Veranstaltungen Privates Medienrecht (Medienrecht I) und Internetrecht (Medienrecht II) sowie die Veranstaltungen Patent- und Designrecht und Urheberrecht finden im jährlichen Wechsel jeweils im Sommersemester statt. Die Vorlesungen bauen nicht aufeinander auf, sondern stehen selbstständig nebeneinander und ergänzen einander. Der Besuch beider Veranstaltungen wird gleichwohl empfohlen, um einen ganzheitlichen Überblick über das Rechtsgebiet zu erhalten.
*** Zu den angebotenen Lehrveranstaltungen werden von den Lehrstühlen semesterweise passende Übungs- und Examensseminare zu wechselnden Themen angeboten. Beachten Sie dazu die Informationen auf den Internetseiten (Lehrstuhl Prof. Dr. Alexander und Lehrstuhl Prof. Dr. Jänich) und Aushängen der Lehrstühle.
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Veranstaltungen
Im Winter- und Sommersemester werden von den Lehrstühlen regelmäßig die folgenden Veranstaltungen angeboten. Daneben finden in unregelmäßigen Abständen auch weitere Veranstaltungen statt.
Wintersemester:
Kartellrecht (Prof. Dr. Alexander)
Den Gegenstand dieser Vorlesung bilden das europäische und das deutsche Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Das Kartellrecht schützt die Freiheit und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs. Es steht in einem engen Sachzusammenhang mit dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb (Lauterkeitsrecht) und richtet sich gegen Praktiken, die den Wettbewerb verhindern, beschränken oder verfälschen. In der Vorlesung werden zunächst die materiell-rechtlichen Tatbestände zum Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen vorgestellt (insbesondere Kartellverbot, Missbrauchskontrolle und Zusammenschlusskontrolle). Darüber hinaus gibt die Vorlesung einen Überblick über die behördliche und private Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht.
Lauterkeitsrecht (Prof. Dr. Jänich)
Gegenstand der Vorlesung ist das Recht zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, geregelt im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Lauterkeitsrecht bildet gemeinsam mit dem Kartellrecht das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne. Während das Kartellrecht den Schutz der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs bezweckt, sichert das Lauterkeitsrecht den Schutz des Wettbewerbs, der Wettbewerber sowie der Verbraucher vor Verfälschungen durch unlautere geschäftliche Handlungen. Insbesondere irreführende und aggressive geschäftliche Praktiken werden bekämpft. Im Gegensatz zu den Immaterialgüterrechten gewährt es keine absoluten Ausschließlichkeitsrechte, sondern lediglich abwehrrechtliche Ansprüche. Wie das Markenrecht dient das Lauterkeitsrecht auch dem Schutz vor Irreführungen.
Sommersemester:
Urheberrecht* (Prof. Dr. Jänich)
Das Urheberrecht ist ein Immaterialgüterrecht, das die Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk schützt. Geschützt sind Werke der Literatur, Musik und Kunst, aber auch Computerprogramme und Datenbanken. Durch das Internet hat das Urheberrecht erheblich an Bedeutung gewonnen. Es ist das zentrale Recht des Informationszeitalters. In der Veranstaltung werden unter anderem Erwerb und Inhalt des Rechts, die Lizenzierung von Urheberrechten sowie die Folgen von Rechtsverletzungen erörtert. Aufgrund der stark persönlichkeitsrechtlichen Prägung knüpft das Urheberrecht nahtlos an das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des § 823 Abs. 1 BGB an und kann somit hervorragend als Einstieg in den Gewerblichen Rechtsschutz dienen.
Patent-/Designrecht* (Prof. Dr. Jänich)
Patente schützten Innovationen auf allen Gebieten der Technik. Designs von Produktgestaltungen können durch das Designrecht vor Nachahmung geschützt werden. Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das Patentrecht und das Designrecht unter besonderer Berücksichtigung des rechtsgebietsübergreifenden Schutzes von Produktinnovationen und Produktdesigns: Schutzvoraussetzungen, Schutzumfang, Verletzung, Verwertung und Vernichtung deutscher und (einheitlicher) europäischen Patente, Gebrauchsmuster, deutscher und europäischer Designs einschließlich der Schnittstellen zum Urheber- und Wettbewerbsrecht werden erörtert. Zudem wird die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Verletzungsansprüchen in der Praxis dargestellt.
(* Die Veranstaltungen Urheberrecht und Patent- und Designrecht finden im jährlichen Wechsel jeweils im Sommersemester statt.)
Privates Medienrecht / Medienrecht I** (Prof. Dr. Alexander)
Das Medienrecht ist eine vergleichsweise junge Querschnittsmaterie, die vielfältige Berührungspunkte zum Bürgerlichen Recht, zum Wettbewerbsrecht und zum Recht des Geistigen Eigentums aufweist. Gegenstand dieses Rechtsgebiets sind die vielfältigen Rechtsfragen der Tätigkeit von Massenmedien. Im Vordergrund stehen Presse, Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) sowie journalistisch-redaktionelle Onlineangebote (Telemedien). Die Vorlesung konzentriert sich auf die privatrechtlichen Aspekte des Medienrechts, berücksichtigt dabei aber auch die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bezüge. Themenschwerpunkte der Vorlesung bilden der Zugang zu Informationen (insbesondere Auskunftsansprüche von Medien und Grenzen der Informationsbeschaffung), der Schutz vor Rechtsverletzungen durch Medien (Persönlichkeits- und Unternehmensschutz) sowie die dadurch ausgelösten Ansprüche.
Internetrecht / Medienrecht II** (Prof. Dr. Alexander)
Angesichts der zunehmenden Bedeutung netzbasierter Kommunikation und Leistungen werden in der Vorlesung Internetrecht (Medienrecht II) ausgewählte Problembereiche näher vorgestellt und erläutert. Themenschwerpunkte sind: Geschäftsabschlüsse im Internet, Rechtsverhältnisse auf Internet-Plattformen und ihre Regulierung (insbesondere Bewertungs-, Vertriebs- und Vergleichsplattformen), soziale Netzwerke, Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen im Internet, digitaler Nachlass und Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen.
(** Die Veranstaltungen Privates Medienrecht (Medienrecht I) und Internetrecht (Medienrecht II) finden im jährlichen Wechsel jeweils im Sommersemester statt. Die Vorlesungen bauen nicht aufeinander auf, sondern stehen selbstständig nebeneinander und ergänzen einander. Der Besuch beider Veranstaltungen wird gleichwohl empfohlen, um einen ganzheitlichen Überblick über das Rechtsgebiet zu erhalten.)
UWG II und Markenrecht (Prof. Dr. Schlingloff)
Die Veranstaltung vertieft ergänzend zur Vorlesung „Lauterkeitsrecht“ die Rechtsfolgen im UWG. Zusätzlich bietet die Veranstaltung Einblicke in das Verfahren mit Hintergründen aus dem Praxisalltag.
Weiterhin bietet die Veranstaltung eine systematische Einführung in das gesamte deutsche, europäische und internationale Kennzeichenrecht anhand vieler aktueller Beispielsfälle aus der Praxis, insbesondere von EuGH, BGH und BPatG. Themenschwerpunkte sind u.a.: Erwerb, Schutzumfang und Verwertung von Rechten an Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln nach dem MarkenG, einschließlich Slogans, 3-D-Marken und Farbmarken; Domain-Namen, internetspezifische Verletzungsformen; bekannte und berühmte Marken; Markenpiraterie; Überlappungen mit dem UWG; Schnittstellen zu BGB, UrhG und Design; europäische Unionsmarken; Schutz geographischer Herkunftsangaben; Registerverfahren vor DPMA und EUIPO; Anspruchslehre, Abmahnung, einstweilige Verfügung und Verletzungsprozess.
Weitere Veranstaltungen:
Daneben bieten die Lehrstühle in unregelmäßigen Abständen weitere (Vertiefungs-) Veranstaltungen an.
- Urhebervertragsrecht (Dr. Zentner)
- Empfohlen wird der Besuch der Schlüsselqualifikationsveranstaltung zum Datenschutzrecht (Dr. Hasse), die einen inhaltlichen Bezug zum Schwerpunktbereich aufweist.
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Übergangszeit
Studierende, die ihr Schwerpunktbereichsstudium noch im alten SB 2 (Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht) aufgenommen haben, können ihr Studium problemlos im neuen SB 4 fortsetzen. Es bedarf nur einer Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt (Servicedesk der Fakultät). Diese Erklärung gilt nicht als ein Wechsel des Schwerpunktbereichs. Bereits erbrachte Leistungsnachweise bleiben erhalten.
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Kontakt und Downloads
Bei Interesse an der Vertiefungsrichtung Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht wenden Sie sich gern an die beteiligten Lehrstühle (Prof. Dr. Alexander, Prof. Dr. Jänich).