
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
-
Alexander, Christian, Univ.-Prof. Dr. Studiendekan Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Raum 2.48
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena -
Fischer, Christiane Referentin für Studium und Lehre (Studienfachberatung) Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Raum 2.50
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
-
Studienfachberatung
Benötigen Sie eine Beratung zu fachspezifischen Fragen des Studiums (gesamter Studienverlauf) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, können Sie sich mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen.
Die Studienfachberatung erteilt Ihnen Auskünfte und informiert Sie insbesondere über:
- Inhalte und Schwerpunkte der an der Fakultät angebotenen Studienfächer,
- Studienordnungen/Studienpläne, Prüfungsordnungen,
- Leistungsanforderungen und -nachweise,
- Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen (bei Studiengang- und/oder Hochschulwechsel).
Außerdem gibt sie Rat und unterstützt bei der persönlichen Planung und Gestaltung des Fachstudiums (z. B. beim Bau des Stundenplanes).
Bitte bringen Sie die für Ihre Beratung relevanten Unterlagen mit. Bei Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel sind dies insbesondere:
- Übersicht über die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen,
- dazugehörige Modulbeschreibungen.
Sie überlegen, Ihr Fach zu wechseln? Die Gründe für eine solche Entscheidung können vielfältig sein, doch wir empfehlen Ihnen zunächst, sich vor einer Entscheidung bei der Studienfachberatung beraten zu lassen.
-
Studienhilfe (studentischer Ansprechpartner)
Sie haben Fragen oder Probleme rund um das Jurastudium? Die Studienhilfe ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Studierende der Fakultät, die insbesondere zu folgenden Themen kontaktiert werden kann:
- Allgemeine Studierendenbetreuung
- Unterstützung bei der Studienorientierung (Studienablauf u. a.)
- Organisatorisches rund um das Studium
- Vermittlung an die richtigen Ansprechpartner bei Unklarheiten bezüglich des jeweiligen Anliegens
- Ideen und Anregungen für die Fakultät
-
Prüfungsamt
Bei prüfungsamtlichen Fragen (z.B. Prüfungsfristen, Prüfungsleistungen) sowie bei Fragen zum integrierten Bachelorabschluss im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät.
Raum 2.50
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Sprechzeiten:
Vor Ort:
Dienstag 10:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:30 - 12:00 Uhr
Telefonisch:
Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr
Beratung als Video-Meeting:
Bitte kontaktieren Sie die Studienfachberatung vorab zur Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie folgende Änderungen in der Sprechzeit der Studienfachberatung:
17.07.2025: Ausfall der Sprechstunde
04.08.2025 bis 22.08.2025: Urlaubsbedingter Ausfall der Sprechstunde
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an die Studienfachberatung oder kontaktieren Sie das Fakultätsprüfungsamt.
-
Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung)
Bitte beachten Sie:
- Die Fakultät entscheidet im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens ausschließlich über Zwischenprüfungsleistungen, Leistungen gemäß der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung und Leistungen im Sinne der Probehausarbeit (Zulassungshausarbeit; § 6 Abs. 3 Satz 3 StudPO). Für allen anderen Leistungen erfolgt keine Anerkennungsentscheidung, da diese Studien- und Prüfungsleistungen für den weiteren Studienverlauf im Studiengang „Rechtswissenschaft“ mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ an der Universität Jena nicht erforderlich sind. In diesen Fällen kann der/die Antragsteller/in bei der Fakultät eine rechtlich unverbindliche Empfehlung zur Gleichwertigkeit dieser Leistungen einholen. Wenn Sie dies wünschen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
- Für Fragen rund um die Praktischen Studienzeiten ist ausschließlich das Thüringer Justizprüfungsamt der zuständige Ansprechpartner.
- Eine rechtsverbindliche Zulassungsentscheidung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung (§§ 16, 17 ThürJAPO) ergeht ausschließlich durch das Thüringer Justizprüfungsamt in Erfurt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung und/oder Fachsemestereinstufung über den Service Desk der Fakultät. Ergänzen Sie unbedingt die im Formular geforderten Unterlagen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Allgemeiner Hinweis zum Immatrikulationsverfahren:
Studierende, die für ihre Immatrikulation im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) noch einen Anerkennungsbescheid bzw. eine Fachsemestereinstufung beantragen möchten beachten bitte, dass für die Bearbeitung des Antrages in der Regel von einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Wochen auszugehen ist. Wir bitten dies bezüglich der Einschreibefristen (zum Wintersemester für zulassungsfreie Fächer der 15.09. und zum Sommersemester für zulassungsfreie Fächer der 15.03.) an der Uni Jena zu berücksichtigen. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, kann Ihr Immatrikulationsantrag möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden.
-
Aufbaustudiengang "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht" (Magister, LL.M. oec)
Über Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen/Fachsemestereinstufung entscheidet für den Aufbaustudiengang "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht" (LL.M. oec) ausschließlich der Studien- und Prüfungsausschuss des Studiengangs.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail (christiane.fischer@uni-jena.de) oder über den Service Desk der Fakultät (FormularExterner Link) ein und fügen Sie sämtliche Nachweise bei. Andernfalls können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
-
Studiengang "Rechtswissenschaft" (Ergänzungsfach; B. A.)
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt, das Akademische Studien- und Prüfungsamt der Uni Jena (ASPA).
-
Studiengang "Wirtschaftslehre/Recht" (Lehramt an Gymnasien, Jenaer Modell)
Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt bzw. die Studienfachberatung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Uni Jena.
- Informationsangebote der Fakultät
- Beratungsstellen, Workshops & Sprachkurse
- Weitere Ansprechpartner