Gemeinsam mit anderen Pilotfakultäten entwickelt, erprobt und evaluiert die Rechtswissenschaftliche Fakultät interdisziplinäre Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer Studienprogramme im Teilprojekt "Labor Interdisziplinarium" (AP 6), zugehörig zum Projekt Universitas@Jena.
Studium und Lehre
Beratungsangebote
Studienfachberatung
Benötigen Sie eine Beratung zu fachspezifischen Fragen des Studiums (gesamter Studienverlauf) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, können Sie sich mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen.
Die Studienfachberatung erteilt Ihnen Auskünfte und informiert Sie insbesondere über:
Inhalte und Schwerpunkte der an der Fakultät angebotenen Studienfächer,
Studienordnungen/Studienpläne, Prüfungsordnungen,
Leistungsanforderungen und -nachweise,
Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen (bei Studiengang- und/oder Hochschulwechsel).
Außerdem gibt sie Rat und unterstützt bei der persönlichen Planung und Gestaltung des Fachstudiums (z. B. beim Bau des Stundenplanes).
Bitte bringen Sie die für Ihre Beratung relevanten Unterlagen mit. Bei Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel sind dies insbesondere:
Übersicht über die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen,
dazugehörige Modulbeschreibungen.
Sie überlegen, Ihr Fach zu wechseln? Die Gründe für eine solche Entscheidung können vielfältig sein, doch wir empfehlen Ihnen zunächst, sich vor einer Entscheidung bei der Studienfachberatung beraten zu lassen.
Studienhilfe (studentischer Ansprechpartner)
Sie haben Fragen oder Probleme rund um das Jurastudium? Die Studienhilfe ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Studierende der Fakultät, die insbesondere zu folgenden Themen kontaktiert werden kann:
Allgemeine Studierendenbetreuung
Unterstützung bei der Studienorientierung (Studienablauf u. a.)
Organisatorisches rund um das Studium
Vermittlung an die richtigen Ansprechpartner bei Unklarheiten bezüglich des jeweiligen Anliegens
Bei prüfungsamtlichen Fragen (z.B. Prüfungsfristen, Prüfungsleistungen) sowie bei Fragen zum integrierten Bachelorabschluss im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät.
Am 16.06.2026 fand die jährliche Infoveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium statt. Über Moodle können alle Inhalte sowie eine Aufzeichnung der Veranstaltung eingesehen werden. Für einen Zugriff auf die Materialien melden Sie sich bitte über FriedolinExterner Link an. _______________________________________________________________________________
Am 17.12.2025 fand eine Online-Informationsveranstaltung des Studiendekans zur neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung statt, die im Laufe des Januar 2026 in Kraft treten wird. Eine Übersicht zu den wesentlichen Änderungen steht zum Download zur Verfügung:
Die Fakultät entscheidet im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens ausschließlich über Zwischenprüfungsleistungen, Leistungen gemäß der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung und Leistungen im Sinne der Probehausarbeit (Zulassungshausarbeit; § 6 Abs. 3 Satz 3 StudPO). Für allen anderen Leistungen erfolgt keine Anerkennungsentscheidung, da diese Studien- und Prüfungsleistungen für den weiteren Studienverlauf im Studiengang „Rechtswissenschaft“ mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ an der Universität Jena nicht erforderlich sind. In diesen Fällen kann der/die Antragsteller/in bei der Fakultät eine rechtlich unverbindliche Empfehlung zur Gleichwertigkeit dieser Leistungen einholen. Wenn Sie dies wünschen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
Für Fragen rund um die Praktischen Studienzeiten ist ausschließlich das Thüringer Justizprüfungsamt der zuständige Ansprechpartner.
Eine rechtsverbindliche Zulassungsentscheidung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung (§§ 16, 17 ThürJAPO) ergeht ausschließlich durch das Thüringer Justizprüfungsamt in Erfurt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung und/oder Fachsemestereinstufung über den Service Desk der Fakultät. Ergänzen Sie unbedingt die im Formular geforderten Unterlagen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Allgemeiner Hinweis zum Immatrikulationsverfahren: Studierende, die für ihre Immatrikulation im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) noch einen Anerkennungsbescheid bzw. eine Fachsemestereinstufung beantragen möchten beachten bitte, dass für die Bearbeitung des Antrages in der Regel von einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Wochen auszugehen ist. Wir bitten dies bezüglich der Einschreibefristen (zum Wintersemester für zulassungsfreie Fächer der 15.09. und zum Sommersemester für zulassungsfreie Fächer der 15.03.) an der Uni Jena zu berücksichtigen. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, kann Ihr Immatrikulationsantrag möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden.
2. Studiengang "Rechtswissenschaft" (Ergänzungsfach im 2-Fach-Bachelor, B. A.)
3. Studiengang "Wirtschaft/Recht" (Lehramt an Gymnasien, Jenaer Modell)
Bitte wenden Sie sich an das Studien- und Praktikantenamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
4. Aufbaustudiengang "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht" (LL.M. oec)
Über Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen/Fachsemestereinstufung entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss des Aufbaustudiengangs.