Raum 2.48
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena

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Raum 2.50
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Benötigen Sie eine Beratung zu fachspezifischen Fragen des Studiums (gesamter Studienverlauf) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, können Sie sich mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen.
Die Studienfachberatung erteilt Ihnen Auskünfte und informiert Sie insbesondere über:
Außerdem gibt sie Rat und unterstützt bei der persönlichen Planung und Gestaltung des Fachstudiums (z. B. beim Bau des Stundenplanes).
Bitte bringen Sie die für Ihre Beratung relevanten Unterlagen mit. Bei Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel sind dies insbesondere:
Sie haben Fragen oder Probleme rund um das Jurastudium? Die Studienhilfe ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Studierende der Fakultät, die insbesondere zu folgenden Themen kontaktiert werden kann:
Bei prüfungsamtlichen Fragen (z.B. Prüfungsfristen, Prüfungsleistungen) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät.
Bitte beachten Sie die Ausfallzeiten der Sprechstunde:
In der Woche vom 11. - 15.12.2023 entfallen krankheitsbedingt die Sprechzeiten der Studienfachberatung. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an das Prüfungsamt der Fakultät.
Vielen Dank!
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Hinweis zum Jahreswechsel:
Die Studienfachberatung ist in der Zeit vom 18.12.2023 bis 03.01.2024 nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns.
Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung)
Nachfolgende Unterlagen sind dem Antrag im Original beizufügen:
Wichtiger Hinweis:
Für die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen und der daraus resultierenden Fachsemestereinstufung benötigen wir in der Regel eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Wochen. Wir bitten dies bezüglich der Einschreibefristen (zum Wintersemester für zulassungsfreie Fächer der 15.09. und zum Sommersemester für zulassungsfreie Fächer der 15.03.) an der FSU zu berücksichtigen. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, kann Ihr Antrag möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden.
Bachelor-Ergänzungsfach "Rechtswissenschaft"
Bitte wenden Sie sich an Ihr Prüfungsamt: Akademisches Studien- und PrüfungsamtExterner Link (ASPA) der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Studiengang "Wirtschaftslehre/Recht" (Lehramt an Gymnasien, Jenaer Modell")
Bitte wenden Sie sich Prüfungsamt und die StudienfachberatungExterner Link der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Für eine Beratung hinsichtlich der Studienverlaufsplanung (rechtswissenschaftliche Module) kontaktieren Sie die Studienfachberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Aufbaustudiengang "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht" (LL.M.oec)
Für die Anerkennung von Leistungen ist ausschließlich der Studien- und Prüfungsausschuss des Aufbaustudiengangs zuständig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag formlos unter Beifügung aussagekräftiger Nachweise im Studiendekanat der Fakultät ein.
Für die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen und der daraus resultierenden Fachsemestereinstufung benötigen wir in der Regel mindestens 3 Wochen.
Ein Transcript of Records dokumentiert die während eines Universitätsstudiums (oder Teilen hiervon) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.
Antrag
formlos unter Angabe der gewünschten Anzahl an Exemplaren per E-Mail an: studiendekanat.recht@uni-jena.de
Ergänzen Sie Ihren Antrag um die folgenden Unterlagen:
Im Hinblick auf etwaige Bewerbungsfristen beachten Sie bitte, dass die Ausstellung des Transcripts in der Regel mindestens 3 Wochen Zeit beansprucht.
Sie überlegen, Ihr Fach zu wechseln? Die Gründe für eine solche Entscheidung können vielfältig sein, doch wir empfehlen Ihnen zunächst, sich vor einer Entscheidung bei der Studienfachberatung beraten zu lassen.
Sofern Ihre Entscheidung bereits gefallen ist, finden Sie alle nötigen Informationen für einen formellen Fachwechsel auf den Seiten der Zentralen Studienberatung: