Änderung bei Feststellung und Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
Bislang wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-B), in der Regel i. V. m. der ärztlichen Bestätigung / Attestierung des behandelnden Arztes über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als Nachweis gemäß den Regularien der Prüfungsordnung anerkannt.
Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt ab 1.1.2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber). Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist.
Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular pdf, 236 kbzum Nachweis der "krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit" und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erstellt.
Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.
Das entsprechende Formular ist ebenfalls unter der Rubrik "Anträge und Formulare" zu finden.
- Hinweis für Zwischenprüfungen:
Die Vorlage des Formulars beim Prüfungsamt ist nicht notwendig.
Bitte verwahren Sie die ärztlichen Unterlagen für einen möglicherweise später notwendig werdenden Härtefallantrag selbst.