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Aktuelle Lehrveranstaltungen sowie allgemeine Informationen zu Seminaren.
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Foto: Roberto Jüttner

Prof. Dr. Christian Alexander - Sommersemester 2026

  • Internetrecht

    Montag, 8-10 Uhr, 

    Die Vorlesung Internetrecht (Medienrecht II) befasst sich mit spezifischen Rechtsfragen der Digitalisierung und des Internets. Angesichts der enormen und stetig zunehmenden Bedeutung netzbasierter Kommunikation und Leistungen werden in der Vorlesung ausgewählte Problembereiche näher vorgestellt. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem:

    − Vertragsabschlüsse im Internet sowie Verträge über digitale Inhalte und digitale Leistungen
    − Online-Plattformen und Plattformregulierung
    − Grundsätze der Verantwortlichkeit und Haftungsprivilegien
    − Schutz vor Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und Haftung für Rechtsverletzungen
    − Digitaler Nachlass

    Die Vorlesung wird jährlich im Wechsel mit der Veranstaltung Privates Medienrecht (Medienrecht I) angeboten. Beide Veranstaltungen sind thematisch miteinander verbunden, können aber unabhängig voneinander besucht werden. Um auf die Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich.

    Literaturempfehlung:
    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Begleitende Materialien sind über Moodle abrufbar.

  • Schuldrecht AT

    Dienstag, 8-10 Uhr, Hörsaal 1
    Mittwoch, 8-10 Uhr, Hörsaal 2

    Die Vorlesung behandelt den Allgemeinen Teil des Schuldrechts (§§ 241 bis 432 BGB). Vermittelt werden die Grundlagen und Grundstrukturen des Schuldrechts. Die Veranstaltung baut auf den Grundlagen des Allgemeinen Teils des BGB auf und bildet die Schnittstelle zu den weiteren Vorlesungen zum BGB, vor allem zum Besonderen Teil des Schuldrechts.

    Inhaltliche Schwerpunkte bilden insbesondere die Systematik der Schuldverhältnisse, das Entstehen und Erlöschen von Schuldverhältnissen, der Inhalt von Schuldverhältnissen, die Art und Weise der Leistungserbringung sowie die Leistungsstörungen (insbesondere Unmöglichkeit, Verzögerung, Pflichtverletzungen, ferner Annahmeverzug und Störung der Geschäftsgrundlage) und ihre Rechtsfolgen. Im Vordergrund der Vorlesung stehen vor allem die Schuldverhältnisse aus Vertrag.

    Des Weiteren gibt die Veranstaltung einen Überblick über die verschiedenen Erscheinungsformen einer Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse (insbesondere Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter). Außerdem werden spezielle Regelungen zum Schutz von Vertragsparteien vorgestellt, namentlich die allgemeinen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und die Regelungen zur Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

    Am Ende der Vorlesung werden eine Abschlussklausur (im Rahmen der Zwischenprüfung) sowie eine Hausarbeit (Zulassungshausarbeit) angeboten.

    Vorlesungsbegleitend finden Arbeitsgemeinschaften statt.

    Literatur        
    Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. Begleitende Materialien sind über Moodle abrufbar.

  • Arbeitsgemeinschaften Schuldrecht AT

    Die Arbeitsgemeinschaften dienen dem Erlernen und Vertiefen der Fallbearbeitungspraxis begleitend zur Vorlesung "Schuldrecht – Allgemeiner Teil".

    Literatur       
    Literaturhinweise werden in den Arbeitsgemeinschaften gegeben.

    Bemerkung   
    Hinweise zum Anmeldeverfahren:

    Start Anmeldephase über Friedolin: Dienstag, 07.04.2026 (1. Vorlesungswoche)
    Alle Arbeitsgemeinschaften beginnen in der 3. Vorlesungswoche (20.04.2026).

    Weitere Informationen zu den Arbeitsgemeinschaften erhalten Sie in den Moodle-Räumen der AG-Termine.

  • Übungs- und Examensseminar

    Im Sommersemester 2026 bietet Herr Prof. Alexander ein Übungsseminar und ein Examensseminar an. Alle wichtigen Hinweise dazu finden Sie hierpdf, 208 kb!

Lehrbeauftragte

  • Dr. Michael Heiner

    Sommersemester 2026

    Intensivkurs zur Examensvorbereitung im Bürgerlichen Recht und Zivilprozessrecht

    Freitag, 31.7. 2026, 13:00 bis 18:00 Uhr,               
    Samstag, 1.8.2026, 09:00 bis 17:00 Uhr,                                               
    Sonntag, 2.8.2026, 08:00 bis 15:30 Uhr,                                       
    Freitag,  7.8.2026, 13:00 bis 18:00 Uhr,                                       
    Samstag, 8.8.2026, 09:00 bis 13:00 Uhr,           

     

  • Dr. Robert Endler

    Richter am Landgericht Gera Dr. Robert Endler

    Bürgerliches Recht und Handelsrecht (Vertiefung)

    09.04.2026, 12-16 Uhr
    16.04.2026, 12-16 Uhr
    30.04.2026, 12-16 Uhr
    07.05.2026, 12-16 Uhr
    21.05.2026, 12-16 Uhr
    11.06.2026, 12-16 Uhr
    18.06.2026, 12-16 Uhr

    Klausurtermin: 13.7.2026, 10 Uhr

  • Dr. Pierre G. Zickert

    RA Dr. Pierre G. Zickert

    Sommersemester 2026

    Legal Tech, Al und Al Governance in der anwaltlichen Praxis von M&A, Litigation und Investigations

    07.4.2026, 14-18 Uhr
    08.4.2026, 14-18 Uhr
    09.4.2026, 14-18 Uhr
    10.4.2026, 14-18 Uhr
    13.4.2026, 14-18 Uhr
    14.4.2026, 14-16.30 Uhr (Klausur)

    Die Veranstaltung findet online statt! Mit der Klausur können Sie den Schein für die Schlüsselqualifikationen erwerben.

Mitarbeiter:innen

  • Paul Dittrich

    Arbeitsgemeinschaft

  • Georg Roeder

    Arbeitsgemeinschaft

  • Miriam Schultze

    Arbeitsgemeinschaft

Hinweise zu Seminarveranstaltungen

Zum Lehrangebot gehören regelmäßige Examens- und Übungsseminare. Bitte beachten Sie vor und bei einer Teilnahme an einem Seminar die folgenden Hinweise:

  • Zielgruppe

    Schwerpunktbereich

    Überwiegend richten sich die Seminare an Studierende des Schwerpunktbereiches 4. Je nach thematischer Ausrichtung können Seminare im Einzelfall auch für Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus anderen Schwerpunktbereichen (etwa den Schwerpunktbereichen 2 und 5) geeignet sein.

    Magisterstudium und weitere Studiengänge; Zertifikatsprogramm Energierecht

    Eine Teilnahme von Studierenden der Magisterstudiengänge der Fakultät (LL.M. oec. und LL.M.) ist regelmäßig möglich. Gleiches gilt für die Studierenden des Zertifikatsprogramms Energierecht. Studierende anderer Studiengänge erkundigen sich bitte im Vorfeld, ob eine Teilnahme am Seminar möglich ist.

  • Zweck des Seminars

    Die Teilnahme an einem Seminar dient der Vertiefung der Kenntnisse eines Schwerpunktbereiches. Zu unterscheiden sind das Übungsseminar (§ 16 Abs. 3 SBPrO) und das Examensseminar (§ 16 SBPrO).

    Eine Seminararbeit ist schon wegen der kurzen Bearbeitungszeit nicht dazu geeignet, erstmals in ein neues Rechtsgebiet "einzusteigen". Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einem Seminar müssen deswegen über vertiefte Kenntnisse in den jeweiligen Fachgebieten verfügen. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur dann sinnvoll, wenn zuvor eine entsprechende Vorlesung besucht wurde. Wer beispielsweise an einem Seminar zum Kartellrecht teilnehmen möchte, sollte zuvor die entsprechende Vorlesung gehört haben.

  • Teilnahme und Anmeldung

    Um an einem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls oder per E-Mail. Wenn das Seminar Bestandteil Ihrer Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich sein soll, bedarf es einer gesonderten Anmeldung beim Prüfungsamt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes.

  • Leistungen

    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erfordert eine schriftliche Seminararbeit (wissenschaftliche Arbeit) sowie einen mündlichen Vortrag (Verteidigung). Studierende, die an dem Seminar im Rahmen der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich teilnehmen, erhalten bei erfolgreichem Abschluss keinen Seminarschein. Die Noten werden dem Prüfungsamt mitgeteilt.

    Schriftliche Leistung

    Gemäß § 16 Abs. 1 SBPrO dient die wissenschaftliche Arbeit der Feststellung, dass der Prüfungskandidat in der Lage ist, ein vorgegebenes Thema aus dem Schwerpunktbereich nach wissenschaftlichen Kriterien innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu bearbeiten. Sie ist im Rahmen eines Seminars, das in dem gewählten Schwerpunktbereich stattfindet, anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 SBPrO sechs Wochen. Sofern es aus organisatorischen Gründen möglich ist, können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beginn der Bearbeitungszeit wählen.

    Die Arbeitsweise unterscheidet sich von der Anfertigung einer Hausarbeit, weil Sie - in den Grenzen des Seminarthemas - größere inhaltliche Freiheiten haben. Machen Sie sich rechtzeitig mit der entsprechenden Arbeitstechnik vertraut. Es gibt hierzu spezielle Empfehlungen des Lehrstuhlspdf, 147 kb. Einen allgemeinen Überblick vermitteln beispielsweise die folgenden Werke:

    • Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten
    • Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben
    • Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten

    Die Ausgabe des Themas erfolgt ausschließlich persönlich (nicht per Post oder E-Mail und auch nicht an Vertreter) am Lehrstuhl, da der Erhalt des Themas vom Seminarteilnehmer schriftlich zu bestätigen ist.

    Gemäß § 16 Abs. 6 SBPrO ist die wissenschaftliche Arbeit in schriftlicher Form geheftet und in elektronischer Form als Word-Dokument (auf einem Datenträger) abzuliefern. Sie soll in der Regel 25 Seiten (ca. 62.750 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten) umfassen. Die üblichen Formalia für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten sind zu beachten. Insbesondere gelten die Leitlinien zu den Formalia einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen Arbeit. Ergänzende Informationen, insbesondere zum Umgang mit Online-Quellen, finden Sie hierpdf, 134 kb.

    Kontrollieren Sie vor der Abgabe Ihre Arbeit auf eventuelle Formatierungs-, Rechtschreib- und Grammatikfehler. Nutzen Sie die Kontrollfunktionen, die jedes moderne Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung stellt.

    Der Arbeit sind eine Plagiatserklärung sowie eine Eigenständigkeitserklärung beinzufügen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Freigabeerklärung für Übungs- und Seminararbeitenpdf, 211 kb am Lehrstuhl.

    Mündlicher Vortrag

    Der mündliche Vortrag dient dazu, das Seminarthema kurz und prägnant in freier Rede vorzustellen. Die mündliche Seminarleistung umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag sowie eine aktive Teilnahme an den Seminarsitzungen (§ 16 Abs. 9 SBPrO). Hilfreich für die übrigen Seminarteilnehmer sind begleitende Unterlagen in Form von Hand-outs (z. B. Thesenpapier). Eine Verwendung technischer Hilfsmittel (z. B. PowerPoint-Übersichten, Overhead-Folien) ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

  • Ergänzende Informationen