Lehre

Aktuelle Lehrveranstaltungen sowie allgemeine Informationen zu Seminaren.

Bücher

Foto: Roberto Jüttner
Bücher

Prof. Dr. Christian Alexander - Wintersemester 2026/2027

  • Kartellrecht

    Montag, 8-10 Uhr, SR .....

    Den Gegenstand dieser Vorlesung bilden das europäische und das deutsche Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Das Kartellrecht schützt die Freiheit und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Es steht in einem engen Sachzusammenhang mit dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb (Lauterkeitsrecht) und richtet sich gegen Praktiken, die den wirtschaftlichen Wettbewerb verhindern, beschränken oder verfälschen.

    Die Vorlesung behandelt neben den Grundlagen des Kartellrechts (Rechtsquellen, Anwendungsbereich, Grundbegriffe, Systematik) insbesondere das Kartellverbot, Art. 101 AEUV und § 1 GWB (Beispiel: Schutz vor horizontalen Preisabsprachen), sowie das Verbot des missbräuchlichen Verhaltens, Art. 102 AEUV und §§ 18 ff. GWB (Beispiel: Schutz vor Diskriminierungen durch marktbeherrschende Unternehmen). Darüber hinaus werden die Grundzüge der Zusammenschlusskontrolle, FKVO und §§ 35 ff. GWB (Beispiel: Fusion von zwei Unternehmen), vorgestellt. Weiterhin gibt die Vorlesung einen Einblick in die behördliche und private Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht. Besondere Aufmerksamkeit gilt insbesondere den kartellrechtlichen Herausforderungen in der Digitalökonomie (Beispiel: Online-Plattformen).

    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Begleitende Materialien sind über Moodle abrufbar.

  • Vertiefung Bürgerliches Recht in der Fallbearbeitung

    Dienstag, 8-10 Uhr, 

    Die Veranstaltung thematisiert ausgewählte Problembereiche zivilrechtlicher Ansprüche in der Fallbearbeitung. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf den Voraussetzungen, den Anspruchsinhalten sowie auf dem Verhältnis von verschiedenen Ansprüchen zueinander. In zivilrechtlichen Fällen sind typischerweise – und häufig mehrere – Ansprüche zu prüfen. Eine besondere Herausforderung beim Bearbeiten von zivilrechtlichen Aufgaben besteht in der Verknüpfung von Vorschriften aus den verschiedenen Büchern des BGB und den ggf. einschlägigen Normen außerhalb des BGB. Die Veranstaltung stellt diejenigen Ansprüche, Anspruchsgrundlagen und Problembereiche in den Mittelpunkt, die besonders häufig Gegenstand von Klausuren und Hausarbeiten sind und deren Prüfung Studierenden erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereiten. Dabei folgt die Veranstaltung bewusst nicht der Unterteilung nach den verschiedenen Büchern im BGB, sondern wiederholt und vertieft anhand von einzelnen Themen und exemplarischen Konstellationen. Insbesondere werden auch aktuelle und „klassische“ Entscheidungen der Rechtsprechung näher vorgestellt.

  • Probeseminar

    Herr Prof. Alexander bietet im Wintersemester 2026/2027 ein interdisziplinäres Probeseminar an. Weitere Hinweise finden Sie hierpdf, 36 kb.

  • Examensseminar

    Herr Prof. Alexander bietet im Wintersemester 2026/2027 ein interdisziplinäres Probeseminar an. Weitere Hinweise finden Sie hierpdf, 36 kb.

Lehrbeauftragte

  • Dr. Michael Heiner

    Sommersemester 2026

    Intensivkurs zur Examensvorbereitung im Bürgerlichen Recht und Zivilprozessrecht

    Freitag, 31.7. 2026, 13:00 bis 18:00 Uhr,  HS 6              
    Samstag, 1.8.2026, 09:00 bis 17:00 Uhr,  HS 6                                             
    Sonntag, 2.8.2026, 08:00 bis 15:30 Uhr,  HS 6                                      
    Freitag,  7.8.2026, 13:00 bis 18:00 Uhr,  HS 6                                      
    Samstag, 8.8.2026, 09:00 bis 13:00 Uhr,  HS 6     
       

    Wintersemester 2026/2027

    Einführung in das Insolvenzrecht (online)

    6.11., 20.11., 4.12., 8.1. ; jeweils 13-18 Uhr

    Intensivkurs zur Examensvorbereitung im Bürgerlichen Recht und Zivilprozessrecht 

    22.1. 13 - 18 Uhr,
    23.1. 09 - 17 Uhr,
    24.1. 09 - 13 Uhr,
    29.1. 13 - 18 Uhr,
    30.1. 09 - 15 Uhr,

  • Dr. Robert Endler

    Richter am Landgericht Gera Dr. Robert Endler

    Bürgerliches Recht und Handelsrecht (Vertiefung)

    Nächste Vorlesung voraussichtlich wieder im SS 2027

  • Dr. Pierre G. Zickert

    RA Dr. Pierre G. Zickert

    nächste Vorlesung voraussichtlich wieder im Sommersemester 2027

Mitarbeiter:innen

  • Paul Dittrich

    Arbeitsgemeinschaft

  • Georg Roeder

    Arbeitsgemeinschaft

  • Miriam Schultze

    Arbeitsgemeinschaft

Hinweise zu Seminaren

Zum Lehrangebot gehören regelmäßige Examens- und Übungsseminare. Bitte beachten Sie vor und bei einer Teilnahme an einem Seminar die folgenden Hinweise:

  • Zielgruppe

    Schwerpunktbereich

    Überwiegend richten sich die Seminare an Studierende des Schwerpunktbereiches 4. Je nach thematischer Ausrichtung können Seminare im Einzelfall auch für Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus anderen Schwerpunktbereichen (etwa den Schwerpunktbereichen 2 und 5) geeignet sein.

    Magisterstudium und weitere Studiengänge; Zertifikatsprogramm Energierecht

    Eine Teilnahme von Studierenden der Magisterstudiengänge der Fakultät (LL.M. oec. und LL.M.) ist regelmäßig möglich. Gleiches gilt für die Studierenden des Zertifikatsprogramms Energierecht. Studierende anderer Studiengänge erkundigen sich bitte im Vorfeld, ob eine Teilnahme am Seminar möglich ist.

  • Zweck des Seminars

    Die Teilnahme an einem Seminar dient der Vertiefung der Kenntnisse eines Schwerpunktbereiches. Zu unterscheiden sind das Übungsseminar (§ 16 Abs. 3 SBPrO) und das Examensseminar (§ 16 SBPrO).

    Eine Seminararbeit ist schon wegen der kurzen Bearbeitungszeit nicht dazu geeignet, erstmals in ein neues Rechtsgebiet "einzusteigen". Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einem Seminar müssen deswegen über vertiefte Kenntnisse in den jeweiligen Fachgebieten verfügen. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur dann sinnvoll, wenn zuvor eine entsprechende Vorlesung besucht wurde. Wer beispielsweise an einem Seminar zum Kartellrecht teilnehmen möchte, sollte zuvor die entsprechende Vorlesung gehört haben.

  • Teilnahme und Anmeldung

    Um an einem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls oder per E-Mail. Wenn das Seminar Bestandteil Ihrer Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich sein soll, bedarf es einer gesonderten Anmeldung beim Prüfungsamt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes.

  • Leistungen

    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erfordert eine schriftliche Seminararbeit (wissenschaftliche Arbeit) sowie einen mündlichen Vortrag (Verteidigung). Studierende, die an dem Seminar im Rahmen der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich teilnehmen, erhalten bei erfolgreichem Abschluss keinen Seminarschein. Die Noten werden dem Prüfungsamt mitgeteilt.

    Schriftliche Leistung

    Gemäß § 16 Abs. 1 SBPrO dient die wissenschaftliche Arbeit der Feststellung, dass der Prüfungskandidat in der Lage ist, ein vorgegebenes Thema aus dem Schwerpunktbereich nach wissenschaftlichen Kriterien innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu bearbeiten. Sie ist im Rahmen eines Seminars, das in dem gewählten Schwerpunktbereich stattfindet, anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 SBPrO sechs Wochen. Sofern es aus organisatorischen Gründen möglich ist, können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beginn der Bearbeitungszeit wählen.

    Die Arbeitsweise unterscheidet sich von der Anfertigung einer Hausarbeit, weil Sie - in den Grenzen des Seminarthemas - größere inhaltliche Freiheiten haben. Machen Sie sich rechtzeitig mit der entsprechenden Arbeitstechnik vertraut. Es gibt hierzu spezielle Empfehlungen des Lehrstuhlspdf, 147 kb. Einen allgemeinen Überblick vermitteln beispielsweise die folgenden Werke:

    • Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten
    • Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben
    • Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten

    Die Ausgabe des Themas erfolgt ausschließlich persönlich (nicht per Post oder E-Mail und auch nicht an Vertreter) am Lehrstuhl, da der Erhalt des Themas vom Seminarteilnehmer zu bestätigen ist.

    Gemäß § 16 Abs. 6 SBPrO ist die wissenschaftliche Arbeit in elektronischer Form abzuliefern. Sie soll in der Regel einen Umfang von 65.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) umfassen. Die üblichen Formalia für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten sind zu beachten. Insbesondere gelten die Leitlinien zu den Formalia einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen Arbeit. Ergänzende Informationen, insbesondere zum Umgang mit Online-Quellen, finden Sie hierpdf, 134 kb.

    Kontrollieren Sie vor der Abgabe Ihre Arbeit auf eventuelle Formatierungs-, Rechtschreib- und Grammatikfehler. Nutzen Sie die Kontrollfunktionen, die jedes moderne Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung stellt.

    Der Arbeit sind eine Plagiatserklärung sowie eine Eigenständigkeitserklärung beinzufügen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Freigabeerklärung für Übungs- und Seminararbeitenpdf, 211 kb am Lehrstuhl.

    Mündlicher Vortrag

    Der mündliche Vortrag dient dazu, das Seminarthema kurz und prägnant in freier Rede vorzustellen. Die mündliche Seminarleistung umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag sowie eine aktive Teilnahme an den Seminarsitzungen (§ 16 Abs. 9 SBPrO). Hilfreich für die übrigen Seminarteilnehmer sind begleitende Unterlagen in Form von Hand-outs (z. B. Thesenpapier). Eine Verwendung technischer Hilfsmittel (z. B. PowerPoint-Übersichten, Overhead-Folien) ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

  • Einsatz von KI-Tools

    Der Einsatz von KI-Tools ist im Rahmen der Freigabeerklärungpdf, 204 kb zulässig. Bitte beachten Sie aber die folgenden "zehn Gebote“ für den Umgang mit generativer KI bei der Erstellung einer juristischen Seminararbeit:

    1. Die Nutzung von KI kann den Zugang zu rechtlichen Problemen erleichtern und Anstöße für die weitere Recherchen geben. Sie unterstützt damit den eigenen juristischen Denkprozess.
    2. In formeller Hinsicht kann die Nutzung von KI eine Hilfe für die Erarbeitung einzelner Formulierungen, stilistische Verbesserungen und die Kontrolle von Rechtschreibung und Grammatik sein.
    3. Beachten Sie bei der Nutzung jedoch immer die begrenzten Möglichkeiten der KI. Sie ist kein menschlich denkendes Gegenüber, sondern ein maschinengestütztes System, das mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen arbeitet.
    4. Die KI bietet keine Gewähr für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit und kann „halluzinieren“, also „ausgedachte“ Ergebnisse fälschlicherweise als Fakten präsentieren, insbesondere Quellennachweise. Eine KI kann nicht zwischen Gut und Böse, Zweckmäßigkeit und Unzweckmäßigkeit unterscheiden.
    5. Die Nutzung der KI nimmt Ihnen wesentliche Aufgaben nicht ab: Wissen zu erwerben, zu verstehen und anzuwenden sowie Ergebnisse kritisch zu prüfen.
    6. Sie selbst verfügen über Lernfähigkeit, kreative Kraft und Verständnis, müssen diese Fähigkeiten aber ständig trainieren und weiterentwickeln. Wagen Sie es, Ihren eigenen Verstand zu gebrauchen und hinterfragen Sie die Aussagen, die Ihnen KI präsentiert.
    7. Bei der Erstellung einer Seminararbeit kann die Nutzung von KI die inhaltliche und methodisch richtige Auseinandersetzung mit dem Thema und den damit verbundenen Rechtsfragen nicht ersetzen.
    8. Auch die klassische Recherche und die Arbeit mit rechtswissenschaftlichen Quellen kann Ihnen die KI – jedenfalls derzeit – nicht abnehmen.
    9. Die alleinige Übernahme KI-generierter Texte ist keine rechtswissenschaftliche Arbeit und bringt dementsprechend kein rechtswissenschaftliches Arbeitsergebnis hervor.
    10. Jede Kandidatin und jeder Kandidat bleibt für die abgegebene Arbeit selbst voll verantwortlich. Fehler der KI werden somit zu eigenen Fehlern. Plagiate der KI werden zu eigenen Plagiaten.

    Bevor Sie ein KI-Tool einsetzen, sollten Sie den Online-Selbstlernkurs „genKI-Führerschein – ChatGPT und Co. im Studium sicher einsetzen“ der Universität absolvieren:

    Mehr erfahrenExterner Link
  • Ergänzende Informationen