
Das Studienangebot richtet sich an außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes graduierte Juristinnen und Juristen.
Ziel des Magisterstudiums ist es, ausländische Studierende mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut zu machen und Kenntnisse in einem selbst gewählten Rechtsgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) wissenschaftlich zu vertiefen.
Das Magisterstudium dauert einschließlich der abschließenden Magisterprüfung zwei Semester. Nach Abschluss des Studiums erlangt der/die Studierende den akademischen Grad einer/eines Magistra/Magister Legum (LL.M.).
Zulassungsvoraussetzungen & Ansprechpartner für Bewerbungen
Voraussetzungen der Zulassung sind:
- Erfolgreicher Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in den Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule.
- Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, nachgewiesen durch das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Über die Zulassung zum Studiengang entscheidet der Fakultätsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Bei Studieninteresse kontaktieren Sie bitte das Internationale Büro (IB) der FSU Jena. Weitere Informationen zum Zulassungsantrag, allen beizufügenden Unterlagen sowie zur Sprachprüfung erhalten Sie auf den Informationsseiten des IB zum Studiengang.
Studien- und Prüfungsleistungen
Folgende Studien- und Prüfungsleistungen sind nachzuweisen:
- mindestens 12 Semesterwochenstunden (SWS) belegter Lehrveranstaltungen, die dem Studierenden die Grundzüge eines der drei Gebiete des deutschen Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) vermitteln.
- Weitere 12 SWS an Lehrveranstaltungen (nach freier Wahl des Studierenden).
- 2 erfolgreich bestandene Leistungsnachweise, die vom Studierenden in Lehrveranstaltungen in dem von ihm/ihr gewählten Rechtsgebiet absolviert wurden.
- Erfolgreich absolviertes Seminar mit mindestens der Note "befriedigend".
Die Auswahl der Lehrveranstaltungen ist im Einvernehmen mit dem/der Betreuer:in zu ermitteln. Der Besuch der Lehrveranstaltung ist in einem Verlaufsdokument zu vermerken.
Lehrveranstaltungen
Alle zur Auswahl stehenden Lehrveranstaltungen können dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät entnommen werden.
Betreuung während des Studiums
Zu Studienbeginn empfiehlt sich eine Beratung in der Studienfachberatung der Fakultät.
Während des Studiums werden die Studierenden im Aufbaustudiengang von je einem Betreuer/einer Betreuerin fachlich begleitet und unterstützt. Der Betreuer/die Betreuerin steht bei Fragen der Studienorganisation und während der Erstellung der Magisterarbeit zur Verfügung. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, einen Hochschulprofessor/eine Hochschulprofessorin zu gewinnen, deren Forschungsprofil mit den eigenen Studieninteressen übereinstimmt.
Magisterprüfung
Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Sie besteht aus
- einer Magisterarbeit und
- einer mündlichen Prüfung.
Mit der Magisterarbeit soll der/die Studierende nachweisen, dass er/sie selbständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann.
Magisterarbeit
Anmeldung: Die Magisterarbeit ist im Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorab schriftlich anzumelden.
Das Thema wählt der/die Studierende im Einvernehmen mit seinem/ihrer Betreuer:in.
Frist: Die Magisterarbeit ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einzureichen.
Mündliche Magisterprüfung
Zur mündlichen Magisterprüfung wird zugelassen, wer die im Studium zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und eine angenommene Magisterarbeit vorgelegt hat.
Dokumente zur Studienplanung
Sämtliche für den Aufbaustudiengang relevante Antragsformulare, Hinweisblätter und Ausbildungsvorschriften finden Sie in der Dokumentensammlung auf der Fakultätswebsite.
Beratungsmöglichkeiten
Di. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Mi. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Do. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr