Studenten in Hörsaal

Rechtswissenschaft für außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes graduierte Juristen

Magister (LL.M.)
Studenten in Hörsaal
Foto: Anne Günther (Universität Jena)

Das Studienangebot richtet sich an außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes graduierte Juristinnen und Juristen.

Ziel des Magisterstudiums ist es, ausländische Studierende mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut zu machen und Kenntnisse in einem selbst gewählten Rechtsgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) wissenschaftlich zu vertiefen.

Das Magisterstudium dauert einschließlich der abschließenden Magisterprüfung zwei Semester. Nach Abschluss des Studiums erlangt der/die Studierende den akademischen Grad einer/eines Magistra/Magister Legum (LL.M.).

 

Zulassungsvoraussetzungen & Ansprechpartner für Bewerbungen
Studien- und Prüfungsleistungen

Folgende Studien- und Prüfungsleistungen sind nachzuweisen:

  • mindestens 12 Semesterwochenstunden (SWS) belegter Lehrveranstaltungen, die dem Studierenden die Grundzüge eines der drei Gebiete des deutschen Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) vermitteln.
  • Weitere 12 SWS an Lehrveranstaltungen (nach freier Wahl des Studierenden).
  • 2 erfolgreich bestandene Leistungsnachweise, die vom Studierenden in Lehrveranstaltungen in dem von ihm/ihr gewählten Rechtsgebiet absolviert wurden. 
  • Erfolgreich absolviertes Seminar mit mindestens der Note "befriedigend".

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen ist im Einvernehmen mit dem/der Betreuer:in zu ermitteln. Der Besuch der Lehrveranstaltung ist in einem Verlaufsdokument zu vermerken.

Lehrveranstaltungen
Betreuung während des Studiums

Zu Studienbeginn empfiehlt sich eine Beratung in der Studienfachberatung der Fakultät.

Während des Studiums werden die Studierenden im Aufbaustudiengang von je einem Betreuer/einer Betreuerin fachlich begleitet und unterstützt. Der Betreuer/die Betreuerin steht bei Fragen der Studienorganisation und während der Erstellung der Magisterarbeit zur Verfügung. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, einen Hochschulprofessor/eine Hochschulprofessorin zu gewinnen, deren Forschungsprofil mit den eigenen Studieninteressen übereinstimmt.

Magisterprüfung

Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Sie besteht aus

  1. einer Magisterarbeit und
  2. einer mündlichen Prüfung.

Mit der Magisterarbeit soll der/die Studierende nachweisen, dass er/sie selbständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann.

Magisterarbeit

Anmeldung: Die Magisterarbeit ist im Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorab schriftlich anzumelden.
Das Thema wählt der/die Studierende im Einvernehmen mit seinem/ihrer Betreuer:in.

Frist: Die Magisterarbeit ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einzureichen.

Mündliche Magisterprüfung

Zur mündlichen Magisterprüfung wird zugelassen, wer die im Studium zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und eine angenommene Magisterarbeit vorgelegt hat.

Dokumente zur Studienplanung

Sämtliche für den Aufbaustudiengang relevante Antragsformulare, Hinweisblätter und Ausbildungsvorschriften finden Sie in der Dokumentensammlung auf der Fakultätswebsite.

Beratungsmöglichkeiten

Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Sprechzeiten:
Mo. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Di. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Mi. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Do. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Studiendekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Kontakt

Internationales Büro - Internationale Studierende
Universitätshauptgebäude (UHG), Raum 0.17-0.19
Fürstengraben 1
07743 Jena
Sprechzeiten:
bitte beachten Sie die Sprechzeiten der für die einzelnen Arbeitsgebiete zuständigen Personen unter dem Link "weitere Informationen"