Bürgerliches Recht
Im Bürgerlichen Recht gilt das Forschungsinteresse vor allem dem Recht der Schuldverhältnisse, dem vertragsrechtlichen Verbraucherschutz und dem Schutz der Persönlichkeit.
Das Forschungsprofil des Lehrstuhls umfasst das Bürgerliche Recht, das Wirtschaftsrecht sowie das Medienrecht. Verbindende Leitgedanken bilden innerhalb dieses Forschungsprofils die Europäisierung und die Digitalisierung des Rechts.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Foto: Anne Günther (Universität Jena)Hier finden Sie Informationen zu aktuell abgeschlossenen oder noch laufenden Gesetzgebungsvorhaben, die einen Bezug zum Forschungsbereich des Lehrstuhls haben. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen/Erweiterungen sind teilweise Synopsen verfügbar, die neben der Ausgangsrechtslage den Wortlaut der verschiedenen Entwürfe gegenüberstellen.
Der Digital Fairness Act soll künftig den Schutz und die digitale Fairness für die Verbraucher stärken und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und die Vorschriften für Unternehmen in der EU vereinfachen. Dabei sollen spezifische Herausforderungen sowie schädliche Praktiken adressiert werden, mit denen Verbraucher im Internet konfrontiert sind, wie irreführende oder manipulative Gestaltung von Schnittstellen, irreführendes Marketing durch Influencer in den sozialen Medien, süchtig machende Gestaltung digitaler Produkte und unlautere Personalisierungspraktiken, insbesondere wenn Verhaltensschwächen für kommerzielle Zwecke ausgenutzt werden.Auch der Schutz Minderjähriger soll verbessert werden.
Die Kommission hat im Frühjahr 2022 den Entwurf für eine Richtlinie vorgestellt, mit der die verbraucherschützenden Richtlinie 2005/29/EG und 2011/83/EU geändert werden sollen. Das Ziel dieses Vorhabens besteht darin, "zu einer kreislauforientierten, sauberen und grünen EU-Wirtschaft beizutragen, indem Verbraucher in die Lage versetzt werden, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen und so nachhaltige Verbrauchsmuster zu fördern. Er zielt zudem auf unlautere Geschäftspraktiken ab, durch die Verbraucher irregeführt und von nachhaltigen Konsumentscheidungen abgehalten werden. Ferner wird dadurch eine bessere und kohärentere Anwendung von EU-Verbraucherschutzvorschriften gewährleistet" (Begründung des Entwurfs).
Ergänzend hat die Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zu umweltbezogenen Aussagen ("Green Claims Directive") vorgestellt. Dieses Projekt liegt derzeit auf Eis.
Der Digital Services Act (DSA)Externer Link baut auf den zentralen Grundsätzen der Richtlinie über den elektronischen GeschäftsverkehrExterner Link auf. Mit diesem Rechtsakt sollen die besten Bedingungen für die Bereitstellung innovativer digitaler Dienste im Binnenmarktsichergestellt werden; ferner soll ein Beitrag zur Online-Sicherheit und zum Schutz der Grundrechte geleistet und eine solide und dauerhafte Verwaltungsstruktur für die wirksame Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten geschaffen werden.
Der Digital Markets Act (DMA)Externer Link verfolgt das Ziel, einen Regelungsbereich für digitale Märkte zu schaffen, damit Plattformen ihr Potenzial voll entfalten können und sowohl Endnutzer als auch gewerbliche Nutzer die Vorteile der Plattformwirtschaft und der digitalen Wirtschaft in einem bestreitbaren und fairen Wettbewerbsumfeld nutzen können.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 in das deutsche Recht.
Das Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht dient der Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere GeschäftspraktikenExterner Link durch die Richtlinie (EU) 2019/2161Externer Link (konsolidierte FassungExterner Link).
11. GWB-Novelle
Die 11. GWB-Novelle soll insbesondere Möglichkeiten schaffen, um auf die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen zu reagieren. Weiterhin sind Anpassungen bei der kartellrechtlichen Rechtsdurchsetzung geplant und es werden Regelungen zur Durchsetzung des Digital Markets Acts geschaffen.
10. GWB-Novelle
Am 19.01.2021 ist die 10. GWB-Novelle (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Die Neuerungen haben vor allem zum Ziel, das GWB auf die immer relevanter werdenden Digitalenmärkte anzupassen. So sollen durch gewisse Datenzugangsregeln Innovationen gefördert und Digitalemärkte offengehalten werden. Weiterhin soll den Behörden schnelleres Handeln ermöglicht werden, um mit den schnelllebigen digitalen Märkten mithalten zukönnen.