Promotion
Im Folgenden finden Sie vertiefende Informationen zum Promotionsverfahren am Lehrstuhl.
Umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf eines Promotionsverfahrens an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena finden Sie hier.
Mit einer Promotion soll der Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet des Rechts erbracht werden. Eine Promotion ist ein großes Vorhaben, das gut durchdacht und geplant werden will. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, bevor Sie eine Promotionsanfrage an den Lehrstuhl richten:
Abgesehen von den für die Promotionsanfrage relevanten Hinweisen ist ebenso anzumerken:
Folgende Promotionsvorhaben wurden bislang mit Erfolg abgeschlossen: