Prof. Dr. Michael Brenner in Fernseh- und Videoaufnahmen
Auflistung der Fernsehinterviews zu aktuellen Themen
Im Sommersemester 2026 wird Herr Professor Brenner gemeinsam mit Herrn Dr. Enrico Brissa ein Übungs- und Examensseminar zum Thema "Bedingt abwehrbereit? – Verfassungsrechtliche Herausforderungen für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" anbieten. Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt; eine Vorbesprechung findet zu Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt.
Über Themenvorschläge für Übungsseminararbeiten und weitere Informationen können Sie sich in der Seminarankündigungpdf, 59 kb informieren.
Die Anmeldung für wissenschaftliche Arbeiten muss bis zum 28. Februar 2026 erfolgen.
Cover Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO, 6. Auflage
Foto: Nomos-VerlagKommentierung von § 74 (Klagefrist), § 75 (Klage bei Untätigkeit der Behörden), § 77 (Ausschließlichkeit des Widerspruchsverfahrens), § 78 (Beklagter), § 79 (Gegenstand der Anfechtungsklage), in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO, 6. Aufl. 2025
Vom 28. bis zum 30. Januar 2026 findet in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2026Externer Link statt. Prof. Dr. Michael Brenner wird dort den Arbeitskreis I „Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU“ leiten. Schwerpunkte sind
Referenten in diesem Arbeitskreis sind Dr. Christian Johnson (Abteilungspräsident, Leiter der Abteilung III - Internationale Rechtshilfe in Strafsachen Bundesamt für Justiz, Bonn), Dennis Stratmann (Geschäftsführer Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Berlin) und Michael Nissen (Rechtsanwalt, Leiter Internationales Recht, ADAC e.V., München).
Bereits zum siebten Mal ist Professor Dr. Michael Brenner von der Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand in den Bundeswahlausschuss berufen worden. Der Staatsrechtslehrer gehört damit erneut einem Gremium an, dem im Zusammenhang mit der voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahl zum 21. Deutschen Bundestag besondere Bedeutung zukommt.
Der aus der Bundeswahlleiterin, acht ehrenamtlich tätigen Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts bestehende Bundeswahlausschuss, dessen Rechtsgrundlagen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung niedergelegt sind, entscheidet verbindlich darüber, welche Parteien und Vereinigungen an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen. Die 112 Parteien und Vereinigungen, die bislang ihre Unterlagen bei der Bundeswahlleiterin hinterlegt haben, müssen dieser zeitnah anzeigen, ob sie an der Wahl teilnehmen wollen. Der Bundeswahlausschuss prüft dann in seiner voraussichtlich am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin stattfindenden Sitzung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl erfüllt sind. Dabei muss der Ausschuss insbesondere klären, ob die Parteien und Vereinigungen willens und in der Lage sind, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, wie dies das Grundgesetz fordert. Indizien hierfür sind vor allem der Umfang und die Festigkeit der Parteiorganisation, die Zahl der Mitglieder und das Auftreten der Partei in der Öffentlichkeit. Gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Bereits am 10. Dezember 2024 entscheidet der Bundeswahlausschuss in einer Sondersitzung darüber, ob der von der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) eingereichte Wahlvorschlag den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.
Die vom Bundeswahlausschuss vorzunehmende Prüfung der Parteieigenschaft stellt eine erhebliche Hürde für die Zulassung zur Bundestagswahl dar, auch deswegen, weil das Wahlrecht stark formalisiert ist. Darüber hinaus müssen kleinere Parteien nach ihrer Zulassung durch den Bundeswahlausschuss Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht zuletzt wegen der aufgrund der vorgezogenen Neuwahl verkürzten Fristen stellt dies eine weitere Herausforderung für die Teilnahme an der Bundestagswahl dar.
Der Bundeswahlausschuss tagt im Saal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin.
Foto: DBT/Ute Grabowsky/photothek