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Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht

Magister (LL.M. oec)
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Unsere Fakultät bietet seit dem Wintersemester 1998/99 das Aufbaustudium "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht" an, das sowohl von den Studierenden als auch der Praxis hervorragend angenommen wird.

Das Aufbaustudium dient der Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge, um so den Berufsstart z. B. als Wirtschaftsanwalt in einer mittleren oder großen international tätigen Kanzlei, als Syndikus oder Justitiar in einem Wirtschaftsunternehmen oder Verband zu erleichtern. Neben wissenschaftlichen Kenntnissen vermittelt es praxisbezogene Fähigkeiten und Methodik. Der Praxisbezug wird u.a. durch zahlreiche von Praktikern gehaltene Veranstaltungen sowie ein achtwöchiges Praktikum in einem Unternehmen oder einer überregionalen Wirtschaftskanzlei gewährleistet. Die Breite der Veranstaltungen und die freie Wahl der Ergänzungsfächer fördert sowohl eine eigenverantwortliche Schwerpunktsetzung als auch die Erarbeitung eines wirtschaftsrechtlichen Grundverständnisses.

Erfolgreichen Absolventen wird der akademische Grad "legum magistra/magister in oeconomics" (LL.M. oec.) verliehen.

  • Zulassung zum Aufbaustudiengang | Immatrikulation

    Eine Zulassung zum Aufbaustudiengang setzt grundsätzlich den Nachweis

    • über den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule mit mindestens dem Prädikat „befriedigend“ in der 1. oder 2. Juristischen Staatsprüfung sowie
    • einen wenigstens mit dem Prädikat "vollbefriedigend" bewerteten Seminarschein

    voraus.

    Ausländische Studienbewerber:innen:

    Ein gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss erfüllt bei im Ausland graduierten Juristen:innen ebenfalls die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 2 StO-Priv&Öff-WR. 

    Studierende des Studienganges "Rechtswissenschaft" (Abschlussziel "Erste Prüfung"):

    Studierende des Examensstudiengangs "Rechtswissenschaft" können ebenfalls eine Zulassung zum Studiengang beantragen. Erforderlich ist hierfür eine erfolgreich bestandene Zwischenprüfung mit einem Durchschnitt von mindestens 9 Punkten, § 3 Abs. 3 S. 1 StO-Priv&Öff-WR. Beachtet werden sollte, dass das Aufbaustudium nicht vor dem erfolgreichen Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums abgeschlossen werden kann. 


    Immatrikulation

    Eine Immatrikulation erfolgt über das elektronische Bewerbungsportal der Uni Jena. Ansprechpartner bei Fragen zum Bewerbungsverfahren sind das Master-Service-Zentrum sowie das Studierenden-Service-Zentrum.

    Ausländische Studienbewerber:innen kontaktieren bitte das Internationale Büro der FSU Jena (E-Mail: incoming@uni-jena.de).

  • Studien- und Prüfungsleistungen
    Übersicht über alle Studien- und Prüfungsleistungen im Aufbaustudiengang "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht"
    Übersicht über alle Studien- und Prüfungsleistungen im Aufbaustudiengang "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht"
    Grafik: Christiane Fischer

    Studiendauer

    • grundsätzlich 4 Semester
    • bei Anrechnung von Studienleistungen mindestens 2 Semester. 

    Welche und wie viele Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren? 

    Insgesamt 36 SWS Pflichtveranstaltungen:

    • Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts: 

      • 10 SWS privat- und öffentlich-rechtliche Grundlagenfächer 

      • 8 SWS wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (davon mindestens 4 SWS aus einem Fach des wirtschaftswissenschaftlichen Hauptstudiums) 

      • 14 SWS juristische oder (bis zu einem Umfang von 8 SWS) wirtschaftswissenschaftliche Ergänzungsfächer nach Wahl des Studierenden. 

    • Praxisbezogene Fähigkeiten und Methodik

      • Nachweis über eine 8-wöchige praktische Studienzeit in einem geeigneten Wirtschaftsunternehmen. Die Geeignetheit ist vorab mit dem/der Betreuer/in abzuklären. Über die praktische Studienzeit ist ein Bericht anzufertigen, der beim Prüfungsamt der Fakultät einzureichen ist. 

     

    Mindestens 4 SWS sind in Form von Seminaren zu erbringen. 
    Mindestens 4 SWS müssen einen internationalen oder europarechtlichen Bezug aufweisen. 


    Welche Prüfungsleistungen müssen erbracht werden? 

    Veranstaltungen (Vorlesungen, Kolloquien) müssen mit einer schriftlichen Arbeit oder mündlichen Prüfung mit mindestens der Note "ausreichend" erfolgreich abgeschlossen sein.

    Seminare müssen mit einer schriftlichen Arbeit und einem mündlichen Vortrag mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet worden sein. 

  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Ein Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist formlos beim Studiendekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu stellen. Fügen Sie bitte aussagekräftige Nachweise bei (Zeugnisse, Modul-/Veranstaltungsbeschreibungen o.ä.) bei.

    Die Entscheidung über den Antrag trifft der Studien- und Prüfungsausschuss des Aufbaustudienganges.

    Bitte beachten Sie im Hinblick auf etwaige Immatrikulationsfristen, dass die Bearbeitung des Antrages mindestens 3 Wochen Zeit beansprucht.

  • Magisterarbeit & Magisterprüfung

    Magisterarbeit 

    Hinweise zur Themenwahl, zur Themenausgabe sowie zur Abgabe der Magisterarbeit können Sie dem Hinweisblatt zur Anfertigung der Magisterarbeit entnehmen. 

    Die Themenausgabe beantragen Sie bitte beim Prüfungsamt unter Verwendung des bereitgestellten Anmeldeformulars.

    Für Ihre Arbeit beachten Sie bitte auch die nachfolgenden Dokumente:

    • Leitlinien zu den Formalien einer Hausarbeit, Probeseminararbeit oder Wissenschaftlichen Arbeit
    • Leitlinien zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen Arbeit
    • Plagiatserklärung

    Alle Dokumente finden Sie im Downloadbereich der Fakultätswebsite.


    Anmeldung zur Magisterprüfung;
    Beantragung des Studienabschlusses

    Wann: Frühestens nach 2 Semestern Studiendauer.

    Wo: Prüfungsamt der Fakultät (Antragsformular)

    Reichen Sie bitte folgende Dokumente mit ein:

    • Nachweise über alle nach der Studienordnung zu erbringenen Studien- und Prüfungsleistungen.
      • Bei Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen: Vorlage des Anerkennungsbescheides. 

    • Bescheinigung (Name der Praktikumsstelle, Ort, Dauer und Tätigkeit) über die absolvierte Praktische Studienzeit. 

Dokumente zur Studienplanung

Studien- und Prüfungsordnung

Die im aktuellen Semester belegbaren Lehrveranstaltungen können Sie dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis der Wirtschaftswissenschaftlichen FakultätExterner Link entnehmen. Für alle rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen beachten Sie bitte das diesbezügliche Informationsblattpdf, 188 kb.

Sämtliche Antragsformulare für den Aufbaustudiengang finden Sie in der Dokumentensammlung der Fakultätswebsite. 

Beratungsmöglichkeiten

Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Sprechzeiten:
Mo. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Di. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Mi. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Do. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr

Studienfachberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Sprechzeiten:
Vor Ort:
Dienstag 10:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:30 - 12:00 Uhr 

Telefonisch:
Mittwoch  13:00 - 15:00 Uhr 

Beratung als Video-Meeting:
Bei Interesse kontaktieren Sie die Studienfachberatung vorab per E-Mail. Sie erhalten sodann einen Termin sowie die Zugangsdaten zum Zoom-Meeting.

Ausländische Studienbewerber/-innen wenden sich bitte an:

Kontakt

Internationales Büro - Internationale Studierende

Universitätshauptgebäude (UHG), Raum 0.17-0.19
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Sprechzeiten:
bitte beachten Sie die Sprechzeiten der für die einzelnen Arbeitsgebiete zuständigen Personen unter dem Link "weitere Informationen"