Die Übung vermittelt den Lernstoff im Öffentlichen Recht in der Breite und Tiefe, in der er Gegenstand der Pflichtfachprüfung im Ersten Examen ist. Die Besprechungsstunden werden in der Hauptsache der Methodik der Fallbearbeitung einschließlich der Sachverhaltsanalyse und der Subsumtionstechnik gewidmet sein.
Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Kommunal-, Polizei- und Baurecht sowie auch im Verwaltungsprozessrecht sind unabdingbar.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist eine erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung und eine zuvor angefertigte Probehausarbeit im Öffentlichen Recht, die mit mindestens 4 Punkten bewertet ist (§ 6 Abs. 2 StudO).
Die Übung findet wöchentlich am Dienstag von 12-14 Uhr (Raum folgt) statt.
Literaturempfehlung
Für die Übung sind stets folgende Gesetzestexte mitzubringen: Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, und Gesetze des Freistaats Thüringen oder jeweils vergleichbare Gesetzessammlungen (alle mit aktuellem Gesetzesstand). Bei einzelnen Übungsfällen können weitere Gesetze erforderlich sein.
Brenner, Öffentliches Baurecht, 5. Aufl. 2020;
Brenner, § 6. Baurecht, in: Knauff (Hrsg.), Landesrecht Thüringen, 2. Aufl. 2022;
Burgi, Kommunalrecht, 7. Aufl. 2024;
Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 13. Aufl. 2023;
Leisner-Egensperger, § 4. Polizei- und Ordnungsrecht, in: Knauff (Hrsg.), Landesrecht Thüringen, 2. Aufl. 2022;
Leisner-Egensperger, § 5. Kommunalrecht, in: Knauff (Hrsg.), Landesrecht Thüringen, 2. Aufl. 2022;
Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21. Aufl. 2024.