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Aktuelle Lehrveranstaltungen sowie allgemeine Informationen zu Seminaren.
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Foto: Roberto Jüttner

Prof. Dr. Christian Alexander - Sommersemester 2024

  • Examensrepetitorium Zivilrecht, Teil IV

    Examensrepetitorium zur Vorbereitung auf das Examen. Die Termine und alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Internet und Intranet. Um auf die Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich. 

    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Begleitende Materialien sind über Moodle abrufbar.

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  • Internet- und IT-Recht (Medienrecht II)

    Die Vorlesung Internet- und IT-Recht (Medienrecht II) befasst sich mit ausgewählten Rechtsfragen des Internets sowie des Rechts der Informationstechnologien. Angesichts der enormen und stetig zunehmenden Bedeutung netzbasierter Kommunikation und Leistungen werden in der Vorlesung einige Problembereiche näher vorgestellt. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem:

    -       Vertragsabschlüsse im Internet sowie Verträge über digitale Inhalte

    -       Online-Plattformen und Plattformregulierung

    -       Verantwortlichkeit und Haftungsprivilegien

    -       Schutz vor Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und Rechtsdurchsetzung

    -       Digitaler Nachlass

    Die Vorlesung wird jährlich im Wechsel mit der Veranstaltung Privates Medienrecht (Medienrecht I) angeboten. Beide Veranstaltungen sind thematisch miteinander verbunden, können aber unabhängig voneinander besucht werden. Um auf die Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich.

    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Begleitende Materialien sind über Moodle abrufbar.

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  • Kolloquium zur mündlichen Staatsexamensprüfung in den Grundzügen des Zivilrechts

    Die Veranstaltung richtet sich an die Studierenden des Studienganges Lehramt an Gymnasien nach Jenaer Modell und dient der Vorbereitung auf die mündliche Staatsexamensprüfung. Nähere Informationen finden Sie auf Moodle. Um auf die veranstaltungsbegleitenden Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich.

    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Darüber hinaus sind allgemeine Hinweise zu empfehlenswerter Literatur über Moodle abrufbar.

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Lehrbeauftragte

  • Dr. Michael Heiner

    Wintersemester 2023/2024

    Einführung in das Insolvenzrecht
    Die Vorlesung Insolvenzrecht findet online statt. Alle Informationen erhalten Sie über moodle.

    Montag, 23.10.23, 08.00 Uhr - 11.00 Uhr;
    Montag, 06.11.23, 08.00 Uhr - 11.00 Uhr
    Montag, 20.11.23, 08.00 Uhr - 11.00 Uhr
    Freitag, 01.12.23, 13.15 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag, 05.01.24, 13.15 Uhr - 17.00 Uhr

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    Intensivkurs zur Examensvorbereitung im Bürgerlichen Recht und Zivilprozessrecht

    Fr., 12.01.2024, 13:30 bis 18:00 Uhr, HS 9                                                                        
    Sa., 13.01.2024, 09:00 bis 17:30 Uhr, HS 5
    So., 14.01.2024,09:00 bis 15:00 Uhr, HS 5
    Fr., 26.01.2024, 13:30 bis 18:00 Uhr, HS 9                            
    Sa., 27.01.2024,09:00 bis 12:30 Uhr, HS 5 
                         
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  • Dr. Rene Kliebisch

    Richter am Landgericht Dr. René Kliebisch

    Her Kliebisch hält im SS 2024 die nächste Veranstaltung.

     

  • Dr. René Wieser

    Herr Dr. Wieser hält im Wintersemester 2023/2024 folgende Vorlesung:

    Legal Risk Management / Juristisches Risikomanagement

    29.11.: 10-17 Uhr,
    30.11.: 10-17 Uhr,
    13.12.: 10-17 Uhr,
    14.12.: 10-17 Uhr,
    15.12.: 10-14 Uhr

    Juristisches Risikomanagement stellt in nahezu allen privaten und öffentlichen Unternehmen einen wesentlichen Teil der Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt bzw. juristischer Berater dar. Die Vorlesung befasst sich insbesondere mit den Grundzügen des Legal Risk Management sowie der Ausgestaltung von (Compliance-) Managementsystemen. Hierbei werden sowohl die juristischen Vorgaben in Bezug auf die Haftung der Geschäftsführung und der wesentlichen Kernthemen des Kartell- und Wirtschaftsstrafrechts als auch die methodischen und wirtschaftspsychologischen Aspekte von (Compliance-) Managementsystemen betrachtet. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die Grundfähigkeiten zu vermitteln, eigenständig Legal Risk Managementsysteme hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu bewerten und zu optimieren.

    Am Ende der Veranstaltung kann für den Aufbaustudiengang LL.M.oec eine Prüfung abgelegt werden.

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  • Dr. Pierre G. Zickert

    RA Dr. Pierre G. Zickert

     

Mitarbeiter:innen

  • Paul Dittrich

    Arbeitsgemeinschaft

  • Georg Roeder

    Arbeitsgemeinschaft

  • Miriam Schultze

    Arbeitsgemeinschaft

Hinweise zu Seminarveranstaltungen

Zum Lehrangebot gehören regelmäßige Examens- und Übungsseminare. Bitte beachten Sie vor und bei einer Teilnahme an einem Seminar die folgenden Hinweise:

  • Zielgruppe

    Schwerpunktbereich

    Überwiegend richten sich die Seminare an Studierende des Schwerpunktbereiches 2. Je nach thematischer Ausrichtung können Seminare im Einzelfall auch für Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus anderen Schwerpunktbereichen (etwa den Schwerpunktbereichen 4 und 7) geeignet sein.

    Magisterstudium und weitere Studiengänge; Zertifikatsprogramm Energierecht

    Eine Teilnahme von Studierenden der Magisterstudiengänge der Fakultät (LL.M. oec. und LL.M.) ist regelmäßig möglich. Gleiches gilt für die Studierenden des Zertifikatsprogramms Energierecht. Studierende anderer Studiengänge erkundigen sich bitte im Vorfeld, ob eine Teilnahme am Seminar möglich ist.

  • Zweck des Seminars

    Die Teilnahme an einem Seminar dient der Vertiefung der Kenntnisse eines Schwerpunktbereiches. Zu unterscheiden sind das Übungsseminar (§ 16 Abs. 3 SBPrO) und das Examensseminar (§ 16 SBPrO).

    Eine Seminararbeit ist schon wegen der kurzen Bearbeitungszeit nicht dazu geeignet, erstmals in ein neues Rechtsgebiet "einzusteigen". Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einem Seminar müssen deswegen über vertiefte Kenntnisse in den jeweiligen Fachgebieten verfügen. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur dann sinnvoll, wenn zuvor eine entsprechende Vorlesung besucht wurde. Wer beispielsweise an einem Seminar zum Kartellrecht teilnehmen möchte, sollte zuvor die entsprechende Vorlesung gehört haben.

  • Teilnahme und Anmeldung

    Um an einem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls oder per E-Mail. Wenn das Seminar Bestandteil Ihrer Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich sein soll, bedarf es einer gesonderten Anmeldung beim Prüfungsamt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes.

  • Leistungen

    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erfordert eine schriftliche Seminararbeit (wissenschaftliche Arbeit) sowie einen mündlichen Vortrag (Verteidigung). Studierende, die an dem Seminar im Rahmen der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich teilnehmen, erhalten bei erfolgreichem Abschluss keinen Seminarschein. Die Noten werden dem Prüfungsamt mitgeteilt.

    Schriftliche Leistung

    Gemäß § 16 Abs. 1 SBPrO dient die wissenschaftliche Arbeit der Feststellung, dass der Prüfungskandidat in der Lage ist, ein vorgegebenes Thema aus dem Schwerpunktbereich nach wissenschaftlichen Kriterien innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu bearbeiten. Sie ist im Rahmen eines Seminars, das in dem gewählten Schwerpunktbereich stattfindet, anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 SBPrO vier Wochen. Sofern es aus organisatorischen Gründen möglich ist, können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beginn der Bearbeitungszeit wählen.

    Die Arbeitsweise unterscheidet sich von der Anfertigung einer Hausarbeit, weil Sie - in den Grenzen des Seminarthemas - größere inhaltliche Freiheiten haben. Machen Sie sich rechtzeitig mit der entsprechenden Arbeitstechnik vertraut. Es gibt hierzu spezielle Empfehlungen des Lehrstuhlspdf, 123 kb. Einen allgemeinen Überblick vermitteln beispielsweise die folgenden Werke:

    • Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten
    • Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben
    • Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten

    Die Ausgabe des Themas erfolgt ausschließlich persönlich (nicht per Post oder E-Mail und auch nicht an Vertreter) am Lehrstuhl, da der Erhalt des Themas vom Seminarteilnehmer schriftlich zu bestätigen ist.

    Gemäß § 16 Abs. 6 SBPrO ist die wissenschaftliche Arbeit in schriftlicher Form geheftet und in elektronischer Form als Word-Dokument (auf einem Datenträger) abzuliefern. Sie soll in der Regel 25 Seiten (ca. 62.750 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten) umfassen. Die üblichen Formalia für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten sind zu beachten. Insbesondere gelten die Leitlinien zu den Formalia einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen ArbeitExterner Link. Ergänzende Informationen, insbesondere zum Umgang mit Online-Quellen, finden Sie hierpdf, 134 kb.

    Kontrollieren Sie vor der Abgabe Ihre Arbeit auf eventuelle Formatierungs-, Rechtschreib- und Grammatikfehler. Nutzen Sie die Kontrollfunktionen, die jedes moderne Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung stellt. 

    Mündlicher Vortrag

    Der mündliche Vortrag dient dazu, das Seminarthema kurz und prägnant in freier Rede vorzustellen. Die mündliche Seminarleistung umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag sowie eine aktive Teilnahme an den Seminarsitzungen (§ 16 Abs. 9 SBPrO). Hilfreich für die übrigen Seminarteilnehmer sind begleitende Unterlagen in Form von Hand-outs (z. B. Thesenpapier). Eine Verwendung technischer Hilfsmittel (z. B. PowerPoint-Übersichten, Overhead-Folien) ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

  • Ergänzende Informationen

    Für die Seminarteilnehmer stehen die folgenden ergänzenden Informationen zum Download zur Verfügung: