Studenten auf Campus

Porträt der Fakultät

Studenten auf Campus
Foto: Anne Günther (Universität Jena)

Die traditionsreiche Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet ihren derzeit ca. 2000 Studierenden beste Studienbedingungen. So errang die Fakultät im aktuellen CHE-Rankung 2017/18 erneut eine Spitzenposition. Besonders positiv wurde die Fakultät von ihren Studierenden in den Kategorien des Lehrangebotes, der Studierbarkeit sowie des Auslands- und Wissenschaftsbezuges bewertet. Aber nicht nur in fachlicher Hinsicht konnte die Fakultät überzeugen, auch das soziale Klima sowie die Betreuung und Unterstützung während des Studiums tragen dazu bei, dass sich die Studierenden in Jena wohlfühlen.

 

Jura in Jena: 
Was bisher geschah.

Mutig starten. Juristen gehörten mit einer eigenen Juristenfakultät zu den Gründern unserer 1554 bis 1558 im Collegium Jenense errichteten Universität Jena. Sie wurde mit kaiserlichem Privileg Ferdinands I. als sächsisch-ernestinische Landesuniversität eröffnet, nachdem Wittenberg (mit seiner Universität) an die sächsisch-albertinische Linie der Wettiner gefallen war und für die ernestinischen Landesherren „verloren“ war. Im Mittelpunkt der akademischen Lehre stand das Jus Commune - und mit ihm die Zentralfrage des 16. und 17. Jh., wie mit den Unterschieden zwischen dem römisch grundierten Jus Commune einer- und dem einheimischen, zu weiten Teilen auf dem Sachsenspiegel beruhenden Recht andererseits umzugehen sei. Das führte die frühen Jenaer Universitätsjuristen (z. B. Gregor Brück, Basil Monner, Virgil Pingitzer und Matthias Wesenbeck) auch aus dem Hörsaal hinaus. Sie waren nicht nur Universitätslehrer, sondern auch Fürstenerzieher, Richter, Hofräte, Konsiliar- und Konsistorialjuristen. Die Juristenfakultät selbst war Gericht und versorgte außerdem den Jenaer Schöffenstuhl, das Jenaer Hofgericht und die landesherrlichen Kanzleien und Konsistorien mit Wissen und Personal. Wer immer juristischen Rat brauchte - Gerichte, Herrscher, Anwälte, Prozessparteien -, wandte sich an die Fakultät. Ihre Professoren standen mitten in dem durch das Jus Commune inspirierten, europaweit stattfindenden Austausch von Rechtsideen und formulierten frühneuzeitliche Gesetze mit (z. B. Matthäus Wesenbeck die „Kursächsischen Konstitutionen“). Die Gründer waren zudem verbunden mit Martin Luther und Philipp Melanchthon und den ernestinischen sächsischen Kurfürsten/Herzögen. So hat Gregor Brück 1530 das „Augsburger Bekenntnis“ der protestantischen Reichsstände formuliert, den Schmalkaldischen Bund mitgegründet und damit die protestantische Axt an das Heilige Römische Reich deutscher Nation (HRR) gelegt. 1557 war er daran beteiligt, ein Gymnasium zur Universität/Fakultät auszubauen.

Dranbleiben. Jenaer Juristenausbildung und Rechtswissenschaft im 17. und 18. Jahrhundert waren eingebettet in den durch die Glaubensspaltung beschleunigten Prozess, mit dem sich das deutsche Reich in seine Territorien auflöste. Die Souveränitätslehre, die dem einzelnen Fürsten die umfassende öffentliche Gewalt in seinem Herrschaftsgebiet zusprach, wurde in Jena hauptsächlich durch Dominik van Arum und seinen Schüler Johannes Limnäus unterstützt. Beide lösten die Staatsrechtswissenschaft vom römischen Recht und entwickelten eine eigene, auf der Verfassungsrealität des Reiches beruhende Staatsrechtslehre. Viele Absolventen verließen die Fakultät als Fachleute für die umliegenden Territorialherrschaften und stärkten sie so. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts etablierte sich auch in der Jenaer Fakultät mit dem langjährigen Ordinarius Dekan, Rektor und Geheimen Rat Georg Adam Struve der usus modernus Pandectarum, der dem einheimischen gegenüber dem römischen Recht eine autonome Position einräumte. Struve wirkte weit: Seine „Iurisprudentia Romano-Germanica forensis“ war seit 1670 für mehr als hundert Jahre ein auch außerhalb Jenas gelesenes juristisches Standardlehrbuch. Naturrecht und juristische Enzyklopädien fehlten in Jena ebenfalls nicht, Gottlieb Hufeland vertrat sie beide. Und: Friedrich Schiller kannte das!

Groß rauskommen. Überhaupt, die Jenaer „Sattelzeit“ um 1800: In Jena gaben sich die Größen des deutschen Geisteslebens - unter ihnen auch Juristen - zwischen 1790 und 1810 die Klinke in die Hand. Friedrich Carl von Savigny, der Begründer der „Historischen Schule“, die die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts beherrschte, hatte zwar keine Professur in Jena inne, hielt sich aber mehrfach länger hier auf und sein größter Widerpart im Kodifikationsstreit, Anton Friedrich Justus v. Thibaut, lehrte in Jena römisches Recht. Thibauts Schrift „Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts in Deutschland“ (1814) veranlasste Savigny seinerseits zu seiner Replik „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ - die Jenaer Gelehrtenrepublik sprühte Funken und entzündete auch den hellsten Stern am Jenaer Juristenhimmel: Paul Johann Anselm Feuerbach. In scharfer Abgrenzung zur frühneuzeitlichen Theorie und Praxis von der poena arbitraria formulierte er den Grundsatz nulla poena sine lege und befreite mit seiner Idee vom „psychologischen Zwang“ Strafrechtswissenschaft und Gesetzgebung gedanklich von dem Fokus auf die alleinige Vergeltung von Unrecht.

Durchatmen. Der großartige Anfang zu Beginn des 19. Jahrhunderts konnte in Lehre und Forschung anschließend nicht durchweg bestätigt werden; keiner der akademischen Lehrer des 19. Jahrhunderts reicht in seiner wissenschaftlichen Bedeutung an Thibaut und Feuerbach heran. Carl Friedrich v. Gerber, Begründer des staatsrechtlichen Positivismus und späterer sächsische Kultusminister hatte sich immerhin vor seinem Ruf nach Jena 1862 (das er freilich bald in Richtung Leipzig verlassen sollte) mit einem der maßgeblichen Lehrbücher zum „Deutschen Privatrecht“ Verdienste erworben. Solche Abhandlungen stellten Vertreter des germanistischen Zweiges der Historischen Schule den Pandektenlehrbüchern der Romanisten gegenüber und übersetzten damit die deutsch-nationalistische Begeisterung des 19. Jh. mit ihrer patriarchalischen Grundhaltung in zivilrechtliche Prinzipien, Lehrsätze und Rechtsinstitute. Den Diamanten der deutschen Rechtswissenschaft und Gesetzgebungstechnik jedoch, das BGB, schliffen Jenaer Professoren selbst nicht mit (der Jenaer Extraordinarius Johannes Conrad, Mitglied der zweiten BGB-Kommission, war Nationalökonom, nicht Jurist). Am Ende des 19. Jahrhunderts war die Fakultät, verglichen mit anderen rechtswissenschaftlichen Fakultäten im Reich, eine kleine Einrichtung mit eher regionaler Bedeutung. Sie hatte auch damit zu kämpfen, dass die vier Trägerstaaten der Universität diese auch nicht immer solide finanzieren konnten.

Überholen. Die letzten Jahre des Kaiserreiches und die der Weimarer Republik aber veränderten die Fakultät. Seit 1917 bestand an der Fakultät mit dem Institut für Wirtschaftsrecht ein einflussreicher konservativer think tank unter der Ägide von Justus Wilhelm Hedemann, aus dem der in Jena habilitierte Hans Carl Nipperdey hervorging. Dieses innovative Projekt sicherte der Fakultät maßgeblich ihre Existenz. Nipperdey wiederholte das Jenaer Institutsmodell später in Köln und prägte die Arbeitsrechtswissenschaft und -gesetzgebung auch noch in der Bundesrepublik maßgeblich. Gleiches gilt für Alfred Hueck, der von 1925 bis 1936 den Jenaer Lehrstuhl für Handels-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht innehatte. 1923 wurde die Fakultät um das Lehrgebiet Nationalökonomie (das aus der Philosophischen Fakultät herausgelöst wurde) erweitert und damit zur „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät“. Gleichzeitig gliederte sie sich bei insgesamt neun Lehrstühlen intern in Institute und Seminare auf. Das Arbeitsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht und damit auch das Sozialrecht etablierten sich in Lehre und Forschung. Jena gab also wieder Impulse, auch auf anderen Rechtsgebieten: Der Freistaat Thüringen, der 1920 aus mehreren bislang eigenständigen Ländern gebildet wurde, verdankt seine erste republikanische Verfassung dem Jenaer Staatsrechtler und Rechtshistoriker Eduard Rosenthal und der letzte große und quellensatte Klassiker eines „Deutschen Privatrechts“ stammte von dem Jenaer Rechtshistoriker Rudolf Hübner.

Den Brand beschleunigen. Dem nationalsozialistischen „Aufbruch“, der zum gesamtgesellschaftlichen, auch moralischen Zusammenbruch führen sollte, schloss sich die Fakultät an und forcierte ihn selbst mit, nachdem sie schon 1922 den später bekanntesten Blutrichter des NS-Staates, Roland Freisler, mit einer arbeitsrechtlichen Arbeit promoviert hatte. Jüdische und „politisch unzuverlässige“ Kollegen hauptsächlich aus der wirtschaftswissenschaftlichen Sparte der Fakultät wurden (wie der außerplanmäßige Professor für Zivil-, Prozess- und Arbeitsrecht und Marxist Karl Korsch, der freilich bereits - und damit noch rechtzeitig - emigriert war oder der ebenfalls außerplanmäßige Professor für Nationalökonomie Berthold Josephy) entlassen oder kamen ihrer drohenden Entlassung zuvor (wie der ordentliche Professor für Wirtschaftsstatistik Paul Gustav Ritter v. Hermberg, der sich nach der Machtergreifung auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzen ließ und ebenfalls emigrierte). Wirksam erworbene Doktorgrade wurden aus rassistischen und politischen Gründen annulliert. Professoren, die nach 1933 an der Fakultät tätig waren, vertraten Positionen eines völkisch basierten, deutschen Gemeinrechts (Ulrich Scheuner, Carl August Emge, Richard Lange). 1937 traten die zu diesem Zeitpunkt aktiven Professoren (bis auf drei Ausnahmen) der NSDAP bei. Otto Koellreutter, seit 1921 Jenaer Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, hatte schon vor 1933 zu den schärfsten konservativen (bald offen nationalsozialistischen) Kritikern des Weimarer Staates gehört. Justus Wilhelm Hedemann, Günter Haupt, Carl Emge, Ulrich Scheuner, Karl Blomeyer arbeiteten in der Akademie für Deutsches Recht (AfDR) an den Entwürfen zu einem Volksgesetzbuch und anderen Gesetzgebungsprojekten mit. Den Reformplänen in der Juristenausbildung gegenüber verhielten sie sich aber zurückhaltend. Ausdruck der auch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erfassenden, völkisch-„lebensgesetzlichen“ Orientierung der Universität Jena unter Rektor Karl Astel war 1940 ein neuer Lehrstuhl für „Rasse und Recht“, auf den Falk Ruttke berufen wurde. Er hat der Rassenhygiene und Vererbungslehre rechtliche Formen gegeben, die Rassengesetzgebung mitgestaltet, das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses kommentiert und in der AfDR gearbeitet. Der Rektor notierte 1941, dass die Universität „zur ersten rasse- und lebensgesetzlich ausgerichteten Hochschule Großdeutschlands geworden“ sei. Die Professoren der Fakultät haben sich daran bewusst beteiligt und so eines der gesellschaftspolitischen Hauptprojekte der nationalsozialistischen „Bewegung“ mitgestaltet.

Für die Arbeiterklasse auf „historische Mission“ gehen. Nach Kriegsende und während der Verwaltung Thüringens durch die Sowjetische Militäradministration (SMAD) ruhten die Vorlesungen nicht; allerdings waren im Wintersemester 1945/1946 nur mehr drei Professoren vorhanden. Lehrpersonal war gefallen, wanderte nach Westen ab, floh aus Deutschland oder wurde suspendiert (zB. der Dekan des Jahres 1935, Hermann Schultze-v. Lasaulx). Die SMAD und später die von der SED gelenkte Hochschulverwaltung der DDR bemühten sich, neues, der „historischen Mission der Arbeiterklasse“ verpflichtetes Personal auszubilden und zu gewinnen. Dabei griffen sie manchmal auch „daneben“ wie im Fall Gerhard Buchdas, der bis 1967 eine traditionelle, bürgerliche Rechtsgeschichtswissenschaft vertrat. Die „Dritte Hochschulreform“ (1967-1972) schloss das Programm ab. 1968 wurde die Fakultät geschlossen und wurden ihre Institute aufgelöst. Für drei Jahre wurden keine Studierenden immatrikuliert. Das Personal wechselte teilweise in die 1971 gegründete „Sektion Staats- und Rechtswissenschaft“, die Teil der neuen „Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät“ der Universität wurde. Die Sektion spielte für die sozialistische Staats- und Rechtswissenschaft und für die Ausbildung sozialistisch denkender Juristinnen und Juristen eine wichtige Rolle. Den Plänen der SED zufolge sollten in Jena hauptsächlich künftige Staatsanwälte ausgebildet werden. Ob das umgesetzt wurde - und ob die Professoren der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft damit die politisierte Justiz der DDR gestützt haben, ist noch nicht genügend erforscht. Der Zugang zum Studium der Staats- und Rechtswissenschaft, die Ausbildungsinhalte und die Graduierungen waren DDR-weit einheitlich reglementiert; oft begannen nicht mehr als 25 ausgesuchte Studierende jährlich ein Jurastudium in Jena. Die Promotionsthemen spiegeln die wissenschaftliche Neuausrichtung wider. Und: Jenaer Professoren beteiligten sich an der Gesetzgebung. Martin Posch hat Teile des Zivilgesetzbuches der DDR, das ideologisch definierte Ziele der „Partei der Arbeiterklasse“ umsetzen sollte, entworfen. Gerhard Haney und Gerhard Riege formulierten zentrale Thesen einer sozialistischen Staats- und Rechtswissenschaft, die nicht auf individuelle Rechte und auf Freiheit, sondern auf die Annahme gebaut war, dass die „sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei“, dass „ihre Autorität und ihre Funktionsfähigkeit Grund und Voraussetzung“ für das „historisch gesetzmäßige Voranschreiten“ sei und dass das sozialistische Recht die „Werktätigen zu bewußter Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen, zu bewußter Disziplin und Wachsamkeit, zu strikter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung“ erziehen solle. In den 1980er Jahren wurden mit Martina Haedrich und Annemarie Langanke dann die ersten Professorinnen auf Jenaer rechtswissenschaftliche Lehrstühle (für Völkerrecht und für Arbeitsrecht) berufen.

Und um der Freiheit willen neu anfangen. Die Sektion versuchte nach der friedlichen Revolution, sich 1990 in eine Fakultät umzuwandeln. Dazu wurden auf Universitätsebene zunächst auch Beschlüsse gefasst. Die Thüringische Landesregierung und die inzwischen von den „Erneuerern“ dominierte Leitung der Friedrich-Schiller-Universität favorisierten demgegenüber einen organisatorischen Schnitt, der das Lehrpersonal schließlich fast ganz austauschen sollte. Sie beschlossen, die Sektion „abzuwickeln“. Für ein Interim wurde der Studienbetrieb aufrechterhalten, Professorinnen und Professoren aus Marburg und anderen Fakultäten verhinderten ein Lehrvakuum. Um eine Fakultät wieder gründen zu können, wurden neue Strukturen entwickelt, Lehrstühle neu eingerichtet und besetzt. Im Herbst 1992 wurde die heute bestehende, dem gleichen Recht, der freien Lehre und dem freien Meinungsstreit verpflichtete Rechtswissenschaftliche Fakultät eröffnet.

 

Quellen:

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Lingelbach, Gerhard, Eduard Rosenthal (1859-1926). Rechtsgelehrter und „Vater“ der Thüringer Verfassung von 1920/21, Weimar 2008

Lingelbach, Gerhard (Hrsg.), Rechtsgelehrte der Universität Jena aus vier Jahrhunderten, Jena 2012

Opitz, Jörg, Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena und ihr Lehrkörper im „Dritten Reich“, in: Hoßfeld, Uwe/John, Jürgen/Lemuth, Oliver/Stutz, Rüdiger (Hrsg.), „Kämpferische Wissenschaft“. Studien zur Universität Jena im Nationalsozialismus, Köln u. a. 2003, S. 471-518

Pauly, Walter/Seifert, Achim (Hrsg.), Promotion eines furchtbaren Juristen. Roland Freisler und die Juristische Fakultät der Universität Jena, Tübingen 2020

Rosenthal, Walter (Hrsg.), „Ein Unrecht, das nicht weiterwirken darf.“ Die Entziehung von Doktorgraden an der Universität Jena in der Zeit des Nationalsozialismus, Jena 2016

Rückert, Joachim, Friedrich Carl von Savigny. Leben und Wirken (1779-1861), Köln u. a. 2011

Schmidt-Recla, Adrian/Gries, Zara Luisa, Getaway into the Middle Ages? On topics, methods and results of „socialist“ legal historiography in Jena, in: Erkkilä, Ville (ed.), Socialism and Legal History. The Histories and Historians of Law in Socialist East Central Europe, Abingdon/Oxfordshire 2020 (in print)

Schmoeckel, Mathias, Dominik Arumaeus und die Entstehung des öffentlichen Rechts als rechtswissenschaftliches Lehrfach in Jena, in: v. Friedeburg, Robert/Schmoeckel, Mathias (Hrsg.), Recht, Konfession und Verfassung im 17. Jahrhundert. West- und mitteleuropäische Entwicklungen, Berlin 2015, S. 85-127

Steinmetz, Max (ltd. Hrsg.), Geschichte der Universität Jena 1548/58-1958. Festgabe zum vierhundertjährigen Universitätsjubiläum, Bd. 1, Jena 1958

Stolleis, Michael (Hrsg.), Juristen. Ein biographisches Lexikon. Von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, München 2001

Weingart, Peter/Kroll, Jürgen/Bayertz, Kurt, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, 2. Aufl., Frankfurt/M. 1996

Zeumer, Johann Caspar/Weissenborn, Christoph, Vitae Professorum Theologiae, Iurisprudentiae, Medicinae et Philosophiae qui in illustri academia Ienensi ab ipsius fundatione ad nostra usque tempora vixerunt et adhunc vivunt, Jena 1711

Die Fakten sprechen für sich:
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät heute

Universitätsprofessoren und Mitarbeiter an insgesamt 18 Lehrstühlen sowie drei Lektoren gewährleisten ein breites Studienangebot bei einem hervorragenden Betreuungsverhältnis. Die Fakultät wird darüber hinaus durch zahlreiche Honorarprofessoren, Privatdozenten und Lehrbeauftragte unterstützt, die mit viel Engagement das Lehrprogramm bereichern und erweitern.

Die Fakultät hat sich in Lehre und Forschung deutschlandweit und darüber hinaus sehr gut positioniert. Sie hat den Anspruch, sich dauerhaft unter den führenden Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland und Europa zu etablieren. Innerhalb des Rankings des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) belegt die Rechtswissenschaftliche Fakultät regelmäßig Spitzenplätze, was ihre Kompetenz auch im Vergleich zu anderen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten unterstreicht.

Die altehrwürdige Friedrich-Schiller-Universität ist eine der ältesten und traditionsreichsten Universitäten Europas. Sie gehört zusammen mit den Universitäten Göttingen, Heidelberg und Würzburg zu der Coimbra-Gruppe, einer Organisation traditionsreicher, europäischer Universitäten von hohem internationalen Format.

Ohne Umwege ans Ziel

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist ideal inmitten der Innenstadt Jenas gelegen und bietet ihren Studierenden kürzeste Wege. In dem modernen Gebäudekomplex befinden sich neben der Fakultätsverwaltung auch die Lehrstühle und Institute der Fakultät. Die meisten von der Fakultät genutzten, modern ausgestatteten Hörsäle und Seminarräume sind ebenfalls hier gelegen.

Darüber hinaus ist die Thüringer Universitäts- und LandesbibliothekExterner Link mit dem Teilbereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im Gebäudekomplex vertreten. Schließlich befindet sich im Gebäude auch der mit 100 modernen Arbeitsplätzen ausgestattete Computerpool der Fakultät.

Profil in der Lehre

Die rechtwissenschaftliche Lehre ist durch das Ziel geprägt, junge Juristen umfassend für ihre späteren Berufe auszubilden und sie bis zur ersten Prüfung zu führen. Das Lehrprofil der Fakultät zeichnet sich durch eine forschungsbasierte Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten aus, die Studierenden eigenständiges Denken und Arbeiten vermittelt. Die rechtswissenschaftliche Ausbildung bezieht gerade in Jena die Grundlagenfächer in ihrer Vielfalt ein und setzt in der Schwerpunktausbildung starke Akzente.

Hervorzuheben ist weiterhin das Vorlesungsprogramm des Law & Language Center, welches in englischer, französischer, spanischer und russischer Sprache in ausländische Rechtssysteme einführt.

Darüber hinaus ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät bundesweit und international durch die erfolgreiche Teilnahme ihrer Studierenden an verschiedenen Moot Courts bekannt geworden.

Derzeit stehen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät drei grundständige und vier weiterführende bzw. weiterbildende Studiengänge zur Auswahl:

Grundständige Studiengänge

  • Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung (bis 2006 Erstes Juristisches Staatsexamen)
  • Rechtlicher Teil des Faches Wirtschaftslehre/Recht für das Lehramt an Gymnasien nach Jenaer Modell
  • Rechtswissenschaft als Ergänzungsfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts

Weiterführende/weiterbildende Studiengänge

  • Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht (LL.M. oec.)
  • Rechtswissenschaft für außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes graduierte Juristen (LL.M.)
  • Ergänzungsstudium "Arbeitsrecht, Organisation und Personalmanagement"
  • Zertifikatsstudium im "Energierecht"

Profil in der Forschung

Die Forschungsschwerpunkte der einzelnen Lehrstühle decken die ganze Bandbreite der juristischen Wissenschaft ab. Profilbildend für die Rechtswissenschaftliche Fakultät sind einerseits die Grundlagenfächer, die in Jena in ihrer gesamten Vielfalt repräsentiert sind (Methodenlehre, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie sowie  Schlüsselqualifikationen).

Andererseits zeichnet sich die Fakultät durch ein starkes und breites Profil im Wirtschaftsrecht aus. Zum Wirtschaftsrecht rechnen wir funktional auch das Arbeitsrecht sowie wechselbezügliche Fächer, vor allem das Strafrecht und das Sozialrecht.

Feuerbach-Tag

"Stil ist richtiges Weglassen des Unwesentlichen"
Paul Johann Anselm Feuerbach

Der Geburtstag von Paul Johann Anselm Feuerbach, der an der Universität in Jena seine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und dann dort als Professor gelehrt hatte, ist Anlass für den jährlich stattfindenden akademischen Festakt der Fakultät zur feierlichen Überreichung der Promotionsurkunden.

Diese erfolgt nach einem Festvortrag in der Aula des Universitätshauptgebäudes, umrahmt wird die Veranstaltung von einem musikalischen Programm. Anschließend findet im Senatssaal ein Empfang statt, der den Doktoranden, ihren Eltern und Freunden Gelegenheit zum gegenseitigen Gespräch und auch zum Kennenlernen der die Arbeit betreuenden Professoren gibt.

Der Feuerbach-Tag wird unterstützt durch den "Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU e.V."

Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Foto: images public domain.
Foto: FSR Rewi
Illustration: FSR Rewi