Liebe Studierende,
schön, dass Sie sich für die Vorlesung Grundzüge des Kommunalrechts interessieren! Das Kommunalrecht ist ein besonders examensrelevantes Rechtsgebiet. Es zählt zum Besonderen Verwaltungsrecht, weist aber auch zahlreiche Bezüge zum Verfassungsrecht sowie als Querschnittsmaterie zu anderen Rechtsgebieten auf. Die Vorlesung behandelt das Kommunalrecht in der Breite und Tiefe, in der es Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung ist. Wer diese Veranstaltung regelmäßig besucht und nacharbeitet, ist auch für die Übung bestens gewappnet.
Den thematischen Ausgangspunkt dieser Vorlesung bilden die Garantien der Selbstverwaltung von Gemeinden und Landkreisen in Grundgesetz und Thüringer Verfassung. Behandelt werden sodann die Rechtsstellung der Kommunen als Gebietskörperschaften, ihre Einbindung in staatliche Organisation und Verwaltung, ihre Handlungsformen sowie die besonders examensrelevante staatliche Aufsicht über Gemeinden und Landkreise. Ein Schwerpunkt der Vorlesung liegt auf den kommunalen Organen, insbesondere dem Gemeinderat und dem Bürgermeister. Weitere Themenkreise bilden das Recht der kommunalen Gemeinschaftsarbeit sowie die Selbstverwaltung im europäischen Kontext. Erörtert werden diese Fragen in ihren theoretischen Grundlagen sowie anhand von Fällen, unter fortlaufendem Einbezug der aktuellen Rechtsprechung.
Die Vorlesung wird mittwochs in der Zeit von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr, HS 5, angeboten. Einen Ablaufplan zu dieser Veranstaltung finden Sie hierpdf, 241 kb.
Mit allen guten Wünschen und herzlichen Grüßen
Ihre Anna Leisner-Egensperger