Über die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V.
Zielsetzung
Die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft im Bereich der Rechtswissenschaft in Jena besonders zu pflegen. Einen wichtigen Baustein bilden regelmäßige Fachvorträge, zu denen die Juristische Studiengesellschaft einlädt. Zudem vergibt die Juristische Studiengesellschaft jährlich einen Promotionspreis.
Mitgliedschaft
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Vorträge
Das Nürnberger Urteil 1946. Umbruch und Aufbruch
Mittwoch, 26.Oktober 2022, 18 Uhr (s.t.)
Vortrag von em. Prof. Udo Ebert
Das Urteil von Nürnberg 1946 gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes war ein Novum. „Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte wurden die höchsten Staatsmänner, die politischen Führer und die militärische Elite in Nürnberg wegen ihrer im Amt begangenen Taten wie ‚gewöhnliche‘ Verbrecher vor einer Richterbank zur Rechenschaft gezogen und bestraft“ (Safferling). Das Urteil war ein Umbruch: Es brach mit herkömmlichen Rechtsgrundsätzen wie der Staatenverantwortlichkeit, der Immunität von Staatslenkern, der rechtfertigenden Kraft staatlichen Rechts, dem Verbot rückwirkender Strafgesetze. Zugleich war das Nürnberger Urteil ein Aufbruch in eine neue Zeit. In dieser wurden die „Nürnberger Prinzipien“ rechtlich konsolidiert und weiterentwickelt. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung bildet die Konstituierung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, der im Jahr 2002 seine Arbeit aufnahm. Der am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verleiht dem, was in Nürnberg 1945/46 geschah, eine erschreckende Aktualität. Die Rede ist von einem „Zweiten Nürnberg“ in Den Haag.
Die Erweiterung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten durch das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
Mittwoch, 8. Juni 2022, 18 Uhr (s.t.)
Vortrag von Prof. Dr. Anette Grünewald, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsphilosophie, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Im Dezember 2021 ist das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit in Kraft getreten. Hiernach kann ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren wiederaufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes oder anderer vergleichbar schwerwiegender Straftaten verurteilt wird (§ 362 Nr. 5 StPO). Gegen diesen neuen Wiederaufnahmegrund werden erhebliche Bedenken vorgebracht. Es stellt sich vor allem die Frage, ob die Vorschrift mit Art. 103 Abs. 3 GG („ne bis in idem“) vereinbar ist. In diesem Zusammenhang ist auch die strafprozessdogmatische Konzeption der Wiederaufnahmeregelung von Bedeutung. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Norm auf sog. Altfälle anwendbar ist oder ob das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot einer solchen Anwendung entgegensteht. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht diese Fragen in absehbarer Zeit klären wird.
Ausschreibung des Promotionspreises
Mit der Auslobung eines jährlichen Promotionspreises möchte die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und einen Anreiz schaffen, die enge Verbindung von Wissenschaft und Praxis bereits während der wissenschaftlichen Qualifikation aufzubauen und zu intensivieren.
Der Promotionspreis verfolgt das Ziel, in jedem Jahr eine hervorragende Dissertation zu würdigen, die in einem Promotionsverfahren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena entstanden ist.
Auszuzeichnen ist die Arbeit zu einem Thema, das in besonderer und innovativer Weise Wissenschaft und Praxis miteinander verbindet. Diese Verbindung kann sich insbesondere aus dem Entstehungsprozess der Dissertation, aus ihrem methodischen Ansatz und/oder den gewonnenen Erkenntnissen ergeben. Die zu würdigende Dissertation soll grundlegende wissenschaftliche Einsichten mit der Überlegung verknüpfen, welche Impulse sich für die praktische Rechtsanwendung ergeben und wie diese in der Rechtspraxis fruchtbar eingesetzt werden können.
Die Ausschreibung richtet sich an Dissertationen aus allen Rechtsgebieten. Der Promotionspreis ist mit 1.000,- Euro dotiert.
Voraussetzungen
- Die Dissertation wurde innerhalb eines Promotionsverfahrens an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität erstellt.
- Das Promotionsverfahren wurde im Wintersemester 2022/2023 (1.10.2022-31.3.2023) oder im Sommersemester 2023 (1.4.-30.9.2023) eröffnet.
- Die Dissertation erhielt durch die Gutachter/innen in mindestens einer Bewertung die Note „summa cum laude“ oder durch mindestens zwei Gutachter die Note „magna cum laude“.
Bewerbung
Die mit dem Promotionspreis auszuzeichnende Dissertation wird auf der Grundlage eines Bewerbungsverfahrens ausgewählt. Die Bewerbung ist an die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. (c/o Prof. Dr. Christian Alexander, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Medienrecht) zu richten (christian.alexander(@)uni-jena.de).
Bewerbungen können durch den Doktoranden/die Doktorandin, den Betreuer/die Betreuerin des Promotionsverfahrens, die im Promotionsverfahren tätigen Gutachter/Gutachterinnen oder durch jedes Mitglied der Juristischen Studiengesellschaft Jena e. V. erfolgen.
Der Bewerbung, die vorzugsweise auf elektronischem Wege erfolgen sollte, sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf des Doktoranden/der Doktorandin;
- Bewertungsgutachten des Erstgutachters/der Erstgutachterin und des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin, sofern vorhanden weitere Gutachten;
- elektronische Fassung der Dissertation in der Abgabefassung;
- Begründung der Bewerbung (Maximalumfang von zwei A4-Seiten).
Im Falle einer Eigenbewerbung durch den Doktoranden/die Doktorandin ist der Bewerbung zusätzlich die fachliche Empfehlung durch eine(n) im Promotionsverfahren tätigen Gutachter/in beizufügen.
Auswahl
Die Auswahl des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt auf der Grundlage einer Fachprüfung der eingehenden Bewerbungen durch zwei Mitglieder der Juristischen Studiengesellschaft Jena e. V.