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Examensrepetitorium Bürgerliches Recht II (205 251)
Examensrepetitorium im Zivilrecht zur Vorbereitung auf die erste Staatsprüfung. Teil II umfasst das Recht der Leistungsstörungen sowie ausgewählte vertragliche Schuldverhältnisse (Schwerpunkte: Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag). Die Termine und alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Internet und Intranet. Um auf die Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich.
Dienstag, 09:00 - 13:00 Uhr, ABS 4, HS -
Internationales Privatrecht I und II (IPR) (248 115 / 248 118)
Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist. Es ist vom materiellen Recht abzugrenzen, das rechtliche Sachverhalte mit Bezügen zu mehreren Rechtsordnungen unmittelbar regelt. Hierzu zählen zum Beispiel Rechtsvorschriften für Im- und Exportverträge. Es ist außerdem vom materiellen Recht abzugrenzen, das länderübergreifend, d. h. in mehreren Rechtsordnungen gilt. Dazu gehört etwa das einheitliche UN-Kaufrecht. Zu unterscheiden ist das IPR schließlich von anderen Kollisionsrechten wie zum Beispiel dem internationalen Strafrecht und dem internationalen Steuerrecht.
Montag, 12:00 - 16:00 Uhr, CZS 3, SR ###
Klausurtermin: 12.02.2026, 10:00 - 12:00 Uhr, CZS 3, SR 385 -
Übungs- und Examensseminar "Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Privatrecht, Internationalem Zivilverfahrensrecht und UN-Kaufrecht" (219 806 / 219 807)
Im Wintersemester 2025/26 werden ein Übungs- und ein Examensseminar unter dem Oberthema "Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Privatrecht, Internationalen Zivilverfahrensrecht und UN-Kaufrecht" angeboten. Eine Anmeldung für SB-Kandidaten ist bis zum 31.07.2025 erforderlich. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen auf den Seiten des Prüfungsamtes.
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Prof. Dr. Stephan Wilske: Schiedsgerichtsbarkeit / International Arbitration (248 131)
Die Beilegung bedeutender wirtschaftlicher Streitigkeiten erfolgt heutzutage auf nationaler Ebene – noch mehr aber auf internationaler Ebene – überwiegend durch Schiedsgerichte und nicht durch staatliche Gerichte. Soweit sich solche Streitigkeiten gegen Staaten richten, haben sie regelmäßig auch politische, staatsrechtliche und völkerrechtliche Bedeutung. Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse der nationalen und internationalen Handels-, aber auch der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Sie richtet sich an interessierte Studierende vorgerückter Semester und Graduierte und soll wenigstens Grundkenntnisse der (internationalen) Schiedsgerichtbarkeit vermitteln. Zu einzelnen (insbesondere tagesaktuellen) Themen werden auch Gastdozenten (häufig in englischer Sprache) sprechen. Am Ende des Semesters soll – auch in Vorbereitung auf die Teilnahme an Moot Courts – ein mock hearing stattfinden. Bei aktiver Teilnahme wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, die bei Bestehen einer freiwilligen Abschlussklausur entsprechend qualifiziert wird. Am Ende der Vorlesung wird eine SB-Klausur angeboten.
Mittwoch, 14:00 - 15:00 Uhr, ONLINE
Klausurtermin: 13.02.2026, 10:00 - 12:00 Uhr, CZS 3, SR 385