Hörsaal Carl-Zeiß-Straße

Lehre

Hörsaal Carl-Zeiß-Straße

Wintersemester 2025/2026

  • Sachenrecht I

    Donnerstag 10-12 Uhr, HS 6

    Das Sachenrecht, geregelt im 3. Buch des BGB, ist in Prüfung und Praxis ein enorm wichtiges Element des Bürgerlichen Rechts. Gegenstand der Veranstaltung Sachenrecht I sind die allgemeinen Lehren und das Recht der beweglichen Sachen. Das Immobiliarsachenrecht wird in der Veranstaltung „Sachenrecht II” im folgenden Sommersemester erörtert. Die Vorlesungsabschlussklausur wird am Ende des Sommersemesters geschrieben. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt die Kenntnis des Stoffes beider Vorlesungen voraus.

    Das Sachenrecht, das im 3. Buch des BGB geregelt ist, ist in Prüfung und Praxis ein wichtiger Teilbereich des Bürgerlichen Rechts und zählt in der Staatsprüfung zum Pflichtstoff. Gegenstand der Vorlesung Sachenrecht I sind die allgemeinen Lehren und das Recht der beweglichen Sachen einschließlich der Sicherungsrechte. Darauf aufbauend werden in der Vorlesung Sachenrecht II im folgenden Sommersemester das Immobiliarsachenrecht und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis erörtert. Am Ende des Sommersemesters wird eine Semesterabschlussklausur als Zwischenprüfungsklausur angeboten. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Klausur setzt die Kenntnis des Stoffes beider Vorlesungen voraus.

    Ausführliche Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

  • Unternehmensrecht

    Mittwoch 16-18 Uhr, SR 122

    Bitte beachten Sie, dass die erste Vorlesungsstunde am 15.10.2025 leider ausfallen muss! Die erste Vorlesungsstunde ist somit am 22.10.2025!

    Die Vorlesung „Unternehmensrecht“ ist die erste Vertiefungsvorlesung im SB 2 und SB 7 für Studierende, die ihre Examensleistungen im Bereich des deutschen und europäischen Unternehmensrechts erbringen wollen. Sie behandelt insbesondere die Gründung und die Organisations- und Finanzverfassung von AG und GmbH (Organe und Zuständigkeiten; Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung und Kapitalmaßnahmen) und gibt einen kurzen Einblick ins Konzern-, Umwandlungs- und Übernahmerecht. Es wird eine Abschlussklausur angeboten (SB 2 und SB 7). Fachliche Voraussetzung für den erfolgreichen Besuch der Vorlesung ist die Kenntnis der in der Vorlesung „Grundzüge des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts“ besprochenen Inhalte. Die Veranstaltung eignet sich auch für Wirtschaftswissenschaftler:innen mit Vorkenntnissen im Gesellschaftsrecht sowie für Studierende des Aufbaustudiengangs „Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht“.

    Ausführliche Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

  • Examensklausurenkurs

    siehe Informationen hier

  • Probeexamen

    siehe Informationen hier

  • Übungs- und Examensseminar

    Übungs- und Examensseminar "Deutsches und europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht". Weitere Informatione finden Sie hierpdf, 220 kb.

  • Übungs- und Examensseminare des Lehrstuhls - Allgemeine Hinweise

    Anmeldung
    Um an einem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls oder per E-Mail (r.franzl@uni-jena.de). Wenn das Seminar Bestandteil Ihrer Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich sein soll, bedarf es  einer gesonderten Anmeldung beim Prüfungsamt; dies erfolgt dann durch den Lehrstuhl. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes.

    Leistungen
    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erfordert eine schriftliche Seminararbeit (wissenschaftliche Arbeit) sowie einen mündlichen Vortrag (Verteidigung). Studierende, die an dem Seminar im Rahmen der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich teilnehmen, erhalten bei erfolgreichem Abschluss keinen Seminarschein. Die Noten werden dem Prüfungsamt mitgeteilt.

    Ergänzende Informationen
    Für alle Seminararbeiten gelten die Leitlinien der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
    zu den Formalien einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen Arbeitpdf, 250 kb
    Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zur Anfertigung von Seminar- und Magisterarbeitenpdf, 277 kb und die KI-Freigabeerklärungpdf, 262 kb des Lehrstuhls.

Campus mit Schnee

Foto: Jens Meyer / FSU Jena

Sommersemester 2025

  • Grundzüge des Erbrechts

    Donnerstag, 12-14 Uhr,  HS 8

    Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft im 4. und 5. Fachsemester sowie an Nebenfachstudierende. Sie soll eine Einführung in das Erbrecht geben und dabei insbesondere das erbrechtliche Wissen vermitteln, das zum Pflichtstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung zählt. Im Vordergrund stehen die zentralen Regelungen des BGB zur Erbfolge, zur Stellung des Erben, zu Testament und Erbvertrag und zum Pflichtteilsrecht.

    Literatur             
    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

  • Grundzüge des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts

    Donnerstag, 8-10 Uhr, HS 7

    Gegenstand der Vorlesung (Pflichtstoff fürs Examen) sind die Grundzüge sowie examensrelevanten Probleme des Rechts der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, oHG, KG) sowie die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH, ergänzt durch kurze Einblicke ins Recht der Aktiengesellschaft. Die Kenntnis der Vorlesungsinhalte ist fachliche Voraussetzung für den erfolgreichen Besuch der gesellschaftsrechtlichen Veranstaltungen im SB 2 (Teilbereich Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht).

    Literatur             
    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

  • Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht

    Mittwoch, 16 -18 Uhr, SR 113

    Die Vorlesung „Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht“ ist die zweite Vertiefungsvorlesung im SB 2 für Studierende, die ihre Examensleistungen im Bereich des deutschen und europäischen Unternehmensrechts erbringen wollen. Aufbauend auf der im Wintersemester angebotenen Vorlesung „Unternehmensrecht“ nimmt sie das Zusammenspiel von Europarecht und Privatrecht am Beispiel des Gesellschafts- und Unternehmensrechts in den Blick und zeigt auf, wie die europäischen Grundfreiheiten und die Rechtsetzung der EU (Verordnungen, Richtlinien) das deutsche (Kapital-)Gesellschaftsrecht prägen. Es wird eine Abschlussklausur angeboten (SB 2). Die Veranstaltung eignet sich auch für Wirtschaftswissenschaftler:innen mit Vorkenntnissen im Europa- und Gesellschaftsrecht sowie für Studierende des Aufbaustudiengangs „Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht“.

    Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

  • Übungs- und Examensseminar "Unternehmen im digitalen Binnenmarkt"

    siehe unter Aktuelles

  • Übungs- und Examensseminare des Lehrstuhls - Allgemeine Hinweise

    Anmeldung
    Um an einem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls oder per E-Mail (r.franzl@uni-jena.de). Wenn das Seminar Bestandteil Ihrer Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich sein soll, bedarf es  einer gesonderten Anmeldung beim Prüfungsamt; dies erfolgt dann durch den Lehrstuhl. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes.

    Leistungen
    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erfordert eine schriftliche Seminararbeit (wissenschaftliche Arbeit) sowie einen mündlichen Vortrag (Verteidigung). Studierende, die an dem Seminar im Rahmen der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich teilnehmen, erhalten bei erfolgreichem Abschluss keinen Seminarschein. Die Noten werden dem Prüfungsamt mitgeteilt.

    Ergänzende Informationen
    Für alle Seminararbeiten gelten die Leitlinien der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
    zu den Formalien einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen Arbeit
    Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zur Anfertigung von Seminar- und Magisterarbeiten und die KI-Freigabeerklärungpdf, 262 kb des Lehrstuhls.

     

Liegestuhl Jena Paradies

Foto: Jens Meyer (Universität Jena)