Energiewende in Deutschland und der Volksrepublik China: Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Synergien?
Wie auch Deutschland hat sich die Volksrepublik (VR) China den Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens verpflichtet. Zudem kündigte der chinesische Partei- und Regierungschef Xi Jinping auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2020 an, dass die VR China den Höchststand der CO2 -Emissionen vor 2030 und Klimaneutralität vor 2060 erreichen werde. Doch wie will das von großen Disparitäten geprägte Land, das sowohl der größte CO2 -Emittent ist als auch über die höchsten Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien verfügt, die für die Erreichung der angekündigten Ziele erforderliche sog. „Energierevolution“ schaffen? Wie bewältigt die VR China die Transition zur erneuerbaren Energie und gewährleistet zugleich die Energieversorgungssicherheit? In welche Technologien wird investiert? Welche Rolle spielen die Provinzregierungen?
Der Vortrag bietet einen Überblick über die wichtigsten chinesischen Policies, Rechtsvorschriften und Projekte zur Energiewende und stellt die konzeptionellen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der deutschen und chinesischen Energiewende dar. Was können beide Länder voneinander lernen und in welchen Bereichen ergeben sich Kooperationsmöglichkeiten?
Das Forschungsvorhaben ChiP-NI – Das chinesische Projekt „Neue Infrastruktur“: die Beispiele 5G und smarte Energiewende zwischen Strukturpolitik und Konjunkturprogramm bearbeiten die Professoren Dr. (NTU) Georg Gesk und Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), beide Universität Osnabrück. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert (Förderkennzeichen: 01DO21013).
Der Referent, Professor Dr. Bernd J. Hartmann, ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR) und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Osnabrück. Er hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung beraten und die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Wind-See-Gesetz (BVerfGE 155, 238 ff.) vertreten.
Wir würden uns sehr freuen, Sie zu dieser kostenfreien Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir unter Angabe, ob Sie in Präsenz oder online teilnehmen möchten, um Anmeldung bis zum 29. Mai 2023 an:
energierechtsinstitut@uni-jena.de
Wenn Sie online teilnehmen möchten, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur. und Prof. Dr. Christian Alexander,
geschäftsführende Direktoren des Instituts für Energiewirtschaftsrecht an der Friedrich-Schil-
ler-Universität Jena – Kompetenzzentrum für Technik, Wirtschaft, Recht – e.V.