Meldung vom: 26. Mai 2020, 09:21 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wird derzeit von der Einrichtung der praktischen Studienzeiten (Gerichtsgruppenpraktika) für die Studierenden der Rechtswissenschaften bei den Landgerichten im Sommersemester 2020 abgesehen.
Es wird auf die Möglichkeit von Einzelpraktika hingewiesen. Die Durchführung eines solchen Einzelpraktikums liegt im eigenen Ermessen der jeweiligen Behörde bzw. Ausbildungsstelle.
Eine diesbezügliche Information sowie allgemeine Hinweise zu den praktischen Studienzeiten und Beispiele für mögliche Ausbildungsstellen sind auf den Internetseiten des Justizprüfungsamtes unter https://justiz.thueringen.de/jpa/studium/gerichtspraktikum-verwaltungspraktikum verfügbar.