Studierende, die bereits an einer Hochschule Studienzeiten absolviert haben, können einen Antrag auf Anerkennung bereits absolvierter Studien- und Prüfungsleistungen stellen.
Bitte beantragten Sie die Anerkennung bereits absolvierter Studien- und Prüfungsleistungen unter Verwendung des hier bereitgestellten Antragsformulares.
Nachfolgende Unterlagen sind dem Antragsformular im Original beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag auf Anerkennung zeitnah zu Ihrer Immatrikulation stellen, da das Immatrikulationsverfahren erst nach Vorlage des Anerkennungsbescheides im Studierenden-Service-Zentrum abgeschlossen werden kann.
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in der Fachstudienberatung beraten lassen.
Für den Bachelor-Studiengang "Rechtswissenschaft" als Ergänzungsfach ist ausschließlich das Akademisches Studien- und Prüfungsamt (ASPA) der Friedrich-Schiller-Universität Jena zuständig.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen im Studiengang "Wirtschaftslehre/Recht" ausschließlich an das Prüfungsamt und die Studienfachberatung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Ob Leistungen anerkennbar sind, entscheidet ausschließlich der Studien- und Prüfungsausschuss des Aufbaustudienganges (§ 5 Abs. 3 Magisterprüfungsordnung).
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung formlos unter Beifügung aussagekräftiger Nachweise im Studiendekanant der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein.