Übungen für Fortgeschrittene im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht
Wintersemester 2026/2027
Meldung vom:
Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürJAPO.
Für das erfolgreiche Absolvieren einer Großen Übung muss jeweils eine der drei angebotenen Übungsklausuren während der Vorlesungszeit sowie eine von zwei angebotenen Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit (vor oder nach der Vorlesungszeit, in der die jeweilige Große Übung absolviert wird) bestanden werden (mindestens „ausreichend“, 4 Punkte).
Zum Erhalt eines Übungsscheines müssen die beiden Teilleistungen (Klausur, Hausarbeit) in einem Studienhalbjahr erbracht worden sein (§ 6 Abs. 2 S. 3 StO).
Im Wintersemester 2026/2027 werden folgende Große Übungen angeboten:
Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht
Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht