Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Vorschriften, denen eine Relevanz für ein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zukommt. Stand: 14. Januar 2010
A. Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluß Erste Prüfung i.S. des § 5 Abs. 1 DRiG