| Entwurf des Thüringer Hochschulgesetzes nach wie vor in Teilen verfassungswidrig |
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Bereits im Juli 2006 hatte die Rechtswissenschaftliche Fakultät schwere juristische Bedenken gegen den Entwurf des neuen Thüringer Hochschulgesetzes geltend gemacht. Die Landesregierung hat daraufhin reagiert und insbesondere die heftig kritisierte Regelung zum Hochschulrat so verändert, daß das in der Thüringer Landesverfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Universitäten künftig gewahrt wird. Auch die Klausel, die es dem Kultusministerium ermöglicht hätte, von den gesetzlichen Vorgaben eigenmächtig abzuweichen, wurde korrigiert. Nach Auffassung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist "die Landesregierung mit dem neuen Entwurf auf dem richtigem Weg, doch reichen die vorgenommenen Änderungen nicht aus: einzelne Regelungen im Gesetzentwurf sind nach wie vor verfasssungswidrig", so der Dekan Professor Dr. Walter Bayer. Die Jenaer Juristen erwarten, daß der Gesetzgeber im Rahmen der Landtagsberatungen noch einige Nachbesserungen vornimmt. "Ein Reformgesetz, das die Thüringer Hochschullandschaft so einschneidend verändern wird, muß auf einem sicheren rechtlichen Fundament stehen", so Bayer. Die ausführliche Stellungnahme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde Rektor und Senat der Friedrich-Schiller-Universität und parallel der Landesregierung und dem Thüringer Landtag zugeleitet. |
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| Stellungnahme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum 2. Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften |
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