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Schwerpunktbereichsstudium



Der Hintergrund der Neuregelung
 

Am 1. Juli 2003 trat die Neufassung des Deutschen Richtergesetzes und am 24. Februar 2004 die neue Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung Thür-JAPO) in Kraft. Damit war eine weitgehende Reform der juristischen Ausbildung verbunden, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät in universitäres Satzungsrecht umgesetzt hat: Der Fakultätsrat erließ am 7. Juli 2004 eine neue Prüfungsordnung, die für alle Studierenden den Studien- und Prüfungsverlauf an der Fakultät regelt, die ihr Studium mit dem Wintersemester 2003/2004 oder später aufgenommen haben.

Die unterdessen gewonnen Erfahrungen im Schwerpunktbereichsstudium führten dazu, dass der Fakultätsrat am 31. Januar 2007 die Novellierung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung beschloß. Die neue Prüfungsordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung vom 15. Mai 2007 tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

 

 
Die  wesentlichen Neuerungen
 

Einige wesentliche Grundzüge der Reform - soweit sie die universitäre Ausbildung betreffen - lassen sich wie folgt zusammenfassen:


An der Zweiteilung der juristischen Ausbildung in Studium und berufspraktischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) wird festgehalten.

Die praxisorientierten Ausbildungsanteile beginnen aber bereits an der Universität. Das Studium soll intensiver auf die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis vorbereiten.

In der Juristenausbildung wird die internationale Orientierung stärker akzentuiert als bisher.

Weil für die erfolgreiche Arbeit in juristischen Berufen zunehmend auch nichtjuristische Fähigkeiten von Bedeutung sind, werden zusätzliche Schlüsselqualifikationen immer wichtiger.

Die Universitäten führen künftig in den Schwerpunktbereichen die Prüfung in eigener Verantwortung durch.


 
Das Schwerpunktbereichsstudium als Teil der Reform
 
Ziel der Schwerpunktbereichsausbildung ist es, den Studierenden vertiefte Kenntnisse in einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft zu vermitteln.

Die Fakultät bietet hierzu sieben Schwerpunktbereiche an:  
- Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft 
Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht 
Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht
Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht 
Kriminalwissenschaften
Internationales Recht
Zivilrechtspflege und Vertragsgestaltung

 
Der rechtliche Rahmen
 
Es gilt die folgende Ordnung:

Prüfungsordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 15. Mai 2007; Verkündungsblatt der FSU Jena Nr. 4/2007 vom 26.06.2007 für Studierende, die das Schwerpunktbereichsstudium mit dem Wintersemester 2007/2008 aufnehmen.

 

 

 

Weitere Informationen

 

Erläuterungen und Hinweise zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunktbereichsprüfung können den Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunktbereichsprüfung nach der neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 15. Mai 2007 entnommen werden.



Die alte Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 20. Juli 2004 tritt mit Wirkung zum 01. April 2008 außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Prüfungsleistungen nur noch nach der neuen Prüfungsordnung des Schwerpunktbereichs vom 15. Mai 2007 abgelegt werden.

Genaue Informationen sind hier abrufbar.

Wissenswertes zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunkt-bereichsprüfung können Sie hier abrufen.