| Der Hintergrund der Neuregelung |
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Am 1. Juli 2003 trat die Neufassung des Deutschen Richtergesetzes und am 24. Februar 2004 die neue Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung Thür-JAPO) in Kraft. Damit war eine weitgehende Reform der juristischen Ausbildung verbunden, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät in universitäres Satzungsrecht umgesetzt hat: Der Fakultätsrat erließ am 7. Juli 2004 eine neue Prüfungsordnung, die für alle Studierenden den Studien- und Prüfungsverlauf an der Fakultät regelt, die ihr Studium mit dem Wintersemester 2003/2004 oder später aufgenommen haben. Die unterdessen gewonnen Erfahrungen im Schwerpunktbereichsstudium führten dazu, dass der Fakultätsrat am 31. Januar 2007 die Novellierung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung beschloß. Die neue Prüfungsordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung vom 15. Mai 2007 tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
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| Die wesentlichen Neuerungen |
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Einige wesentliche Grundzüge der Reform - soweit sie die universitäre Ausbildung betreffen - lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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| Das Schwerpunktbereichsstudium als Teil der Reform |
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Ziel der Schwerpunktbereichsausbildung ist es, den Studierenden vertiefte Kenntnisse in einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft zu vermitteln.
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| Der rechtliche Rahmen |
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Weitere Informationen |
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Erläuterungen und Hinweise zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunktbereichsprüfung können den Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunktbereichsprüfung nach der neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 15. Mai 2007 entnommen werden. Die alte Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 20. Juli 2004 tritt mit Wirkung zum 01. April 2008 außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Prüfungsleistungen nur noch nach der neuen Prüfungsordnung des Schwerpunktbereichs vom 15. Mai 2007 abgelegt werden. Genaue Informationen sind hier abrufbar. Wissenswertes zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunkt-bereichsprüfung können Sie hier abrufen. |
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