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Prüfungsamt



Prüfungsamt


Aufgaben 
 

Das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist zuständig für die Zwischenprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gem. ThürJAG i.d.F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 und der ThürJAPO vom 24.04.2004.  

  Hierzu nimmt das Prüfungsamt unter anderem folgende Aufgaben wahr: 
- Fachspezifische Prüfungs- und Prüfungsablaufberatung für Studenten des Studienganges Rechtwissenschaften mit Abschluss Erste Prüfung und Nebenfachstudenten 
- Treffen der nach der Prüfungsordnung vorgesehenen Entscheidungen 
-

Organisation des Prüfungsverfahrens

Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufs der universitären Prüfung 
- Anerkennung von auswärtig erbrachten Prüfungsleistungen 
Erstellung von Leistungsübersichten, Leistungsnachweisen und Prüfungszeugnissen 
- Führung und Verwaltung der Prüfungsunterlagen und Prüfungsakten 

  Leiterin  
 

Frau Dr. Gabriele Kulke            

    + 49 (0) 3641 / 9 - 42006

Sprechzeiten

nach Vereinbarung                     

   Gabriele.Kulke[at]uni-jena.de

                                                      

                          

   
  Sachbearbeiterin  
 
                                                       

Frau Yvonne Urban

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Prüfungsamt
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena

Zi-Nr.: 2.41

    + 49 (0) 3641 / 9 - 42005
    + 49 (0) 3641 / 9 - 42007

Sprechzeiten

Die     10.00-12.00 Uhr und
          14.00-15.00 Uhr

Mi-Fr   10.00-12.00 Uhr 

   y.urban[at]recht.uni-jena.de
     

                   

Urban 2012                          


   
Die Prüfungsordnungen
 
Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluß Erste Prüfung i.S. des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (ZwiPrüfO) in der Fassung der 2. Änderungsordnung vom 21.10.2009, neu bekannt gemacht am 21. Oktober 2009, erschienen im Verkündungsblatt 1/2010. Bitte beachten Sie auch die 3. Änderungsordnung vom 5. Januar 2011.

Prüfungsordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 15. Mai 2007; Verkündungsblatt der FSU Jena Nr. 4/2007 vom 26.06.2007

 
Schwerpunktbereichsstudium
 
- Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunktbereichsprüfung nach der neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

-
Wichtige Hinweise zur Anmeldung zum Schwerpunktbereich, zu den Vorlesungsabschlussklausuren und zum Examensseminar

 
Anträge/ Materialien



Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Schwerpunktbereichsprüfung - Neu
Antrag auf Wechsel des Schwerpunktbereichs - Neu
Plagiatserklärung
-

-

Leitlinien zu den Formalien einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen Arbeit

Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift

-
Zugelassene Hilfsmittel bei Aufsichtsarbeiten

 
Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis  
 
Studierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena müssen bei der Erbringung von Leistungen in Studium und Examen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis beachten. Jede Art von Täuschung ist daher nicht regelgerecht.

 

Aktuelle Meldungen

Mit Wirkung zum 01. April 2008 tritt die alte Schwerpunkt- bereichsprüfungsordnung in der Fassung vom 20. Juni 2004 außer Kraft. Von diesem Zeitpunkt an können Schwerpunktbereichsleistungen nur noch nach der neuen Prüfungsordnung vom 15. Mai 2007 abgelegt werden.

Genaue Informationen sind hier abrufbar.