Fremdbstimmt und ferngesteuert - Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena kritisiert Entwurf des neuen Thüringer Hochschulgesetzes
Schwere juristische Bedenken gegen einzelne Regelungen im Entwurf des neuen Thüringer Hochschulgesetzes werden von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität geltend gemacht. Insbesondere die Vorschrift des § 32 findet massiven Widerstand. Sie will einen überwiegend mit Vertretern aus Wirtschaft, Kultur oder Politik besetzten Hochschulrat als zentrales Entscheidungsgremium installieren. "Wir sind der Auffassung, daß das verfassungswidrig ist, weil es gegen die vom Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit und das von der Thüringer Landesverfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Universität verstößt", erklärt der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Walter Bayer.
Externe Beratung durch namhafte Fachleute von außen sei sehr zu begrüßen. Aber eine so umfassende Entscheidungskompetenz für Personen, die zur Hälfte vom Kultusministerium nach Gutdünken berufen werden und in keiner Weise für ihre Entscheidungen Verantwortung übernehmen müssen, wäre nicht akzeptabel. So das kritische Urteil der Jenaer Rechtswissenschaftler über die "auch sachlich völlig unangemessene Konzeption".
Kritisiert wird insbesondere, daß Thüringen deutlich über vergleichbare Regelungen etwa in Baden-Württemberg und Bayern hinausgehen wolle und am stärksten in die Autonomie der Hochschulen eingreife. "Die Einführung eines mit externen Mitgliedern besetzten Hochschulrats ist ein Experiment - keiner weiß, ob dieses neue Modell den bisherigen Strukturen überlegen ist", so Dekan Bayer. "Angezeigt ist daher eine behutsame Erprobung und kein gewagter Parforceritt". Der Gesetzentwurf verspricht den Hochschulen zwar ein Mehr an Freiheit, nimmt aber zu wenig Rücksicht auf die unbedingt erforderliche Kooperation mit den Betroffenen, nämlich den Hochschullehrern und den Studierenden.
"Ministerpräsident Dieter Althaus hat zugesagt, unsere Einwände zu prüfen". Daher setzt die Rechtswissenschaftliche Fakultät auf einen Dialog mit dem Ziel, eine für Landesregierung und Hochschulen akzeptable Lösung herbeizuführen.
Die ausführliche Stellungnahme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde Rektor und Senat der Friedrich-Schiller-Universität und parallel der Landesregierung zugeleitet.
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Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität
Dekanat
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Meldung vom: 2006-07-19 16:33
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