| Lehrveranstaltung im Sommersemester 2011 |
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| Kommentar: | ||||||||
| Wer ist nicht bereits Mitglied eines Vereins, wer hat sich nicht zumindest einmal Gedanken über einen Vereinsbeitritt gemacht, das Für und Wider, besonders die mit der Mitgliedschaft einhergehenden Pflichten abgewogen gegen die Möglichkeiten der Mitgestaltung. Der juristische "Wert" des Vereins liegt in seinem großen privatautonomen Regelungsspielraum. Eine wunderbare Spielwiese für die Gestaltungspraxis, nicht selten auch für die Rechtsprechung. Dieses interdisziplinäre Seminar beleuchtet das Grundsatzthema, welche Regelungen die Vereinsverfassung bilden und welche Regelungen eine Vereinssatzung umfassen muss. Konkret soll diese Thematik an der Regelung von Mitgliedsbeiträgen und - weiterführend - ihrer Abgrenzung zum Leistungsaustausch behandelt werden. Die Mitgliedschaft wird zudem umfassende analysiert: ihr Beginn und ihr Ende, ihre Rechtsnatur und die sich aus ihr ergebenden Rechte wie Rede- und Stimmrechte und Fragen der Sitzungsleitung. Nicht zuletzt kommt der Mitgliedschaft in Monopolverbänden oder sonstigen sozial oder wirtschaftlich mächtigen Verbänden eine besondere Bedeutung zu. Das Seminar wird für die Schwerpunktbereiche 2 und 7 angeboten. Das Seminar findet als Blockveranstaltung am 6.6. (Raum 103 Rosensäle, Fürstengraben) und 7.6. 2011 (SR E 013 a August-Bebel-Str. 4) statt. |
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| Literaturempfehlung: |
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Kübler/ Assmann, Gesellschaftsrecht, 6. Auflage, 2005
Christian Meyn/ Andreas Richter/ Claus Koss, Die Stiftung, 2. Aufl. 2009 Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl. 2010 Eugen Sauter/ Gerhard Schweyer/ Wolfram Waldner, Der eingetragene Verein, 18. Aufl. 2006 Rolf Wallenhorst/ Raymond Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 6. Auflage 2009 Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen (ZStV), Nomos Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt), Beck |
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