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Zunächst werden die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts vorgestellt, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Vermittelt werden vor allem Kenntnisse über Rechtsgeschäfte, namentlich den Abschluss von Verträgen, ihre Erfüllung und die Folgen von Pflichtverletzungen. Sodann werden typische Rechtsverhältnisse ohne vertragliche Grundlage (Delikt, Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung) dargestellt und es werden die Beziehungen von Personen zu Sachen einschließlich grundlegender Institute der Kreditsicherung erörtert.
Sodann folgt eine Einführung ins Handelsrecht, in dem grundlegende Kenntnisse über den Kaufmannsbegriff, das Handelsregister und die Firma des Kaufmanns, Besonderheiten der handelsrechtlichen Vertretung sowie über typische Handelsgeschäfte (insbesondere Handelskauf) vermittelt werden.
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